Westminster Bekenntnis - Heiligung

 

Das Westminster-Bekenntnis über Heiligung, Glaube, Umkehr und gute Werke:

 

Artikel 13 – Von der Heiligung

 

Diejenigen, die wirksam berufen und wiedergeboren sind, besitzen ein neues Herz und einen neuen Geist, beides in ihnen neu geschaffen. Sie werden weiterhin wirklich und persönlich geheiligt durch die Kraft des Todes und der Auferstehung Christi, durch sein Wort und seinen Geist, der in ihnen wohnt. Dabei wird die Herrschaft der Sünde gebrochen und die verschiedenen Begier-den mehr und mehr geschwächt und getötet. So werden sie mehr und mehr erweckt und gestärkt durch all jene Gnadengaben, die zum Heil führen, damit sie wahre Heiligkeit ausleben, ohne die kein Mensch den Herrn sehen wird. Diese Heiligung erstreckt sich auf den ganzen Menschen, doch ist sie in diesem Leben unvollkommen; denn es verbleiben in allen Bereichen noch einige Reste an Verderbnis. Daraus entspringt ein fortwährender und unversöhnlicher Kampf, da das Fleisch gegen den Geist aufbegehrt und der Geist gegen das Fleisch. Obwohl in diesem Kampf die verbliebene Verderbnis eine Zeitlang auch vor-herrschen mag, so gewinnt doch der wiedergeborene Teil durch die unauf-hörliche Kraftzufuhr von dem heiligmachenden Geist Christi die Oberhand; und so wachsen die Heiligen in der Gnade, indem sie ihre Heiligkeit in der Furcht Gottes vervollkommnen.

 

Artikel 14 – Vom rettenden Glauben

 

Die Gnadengabe des Glaubens, wodurch die Erwählten befähigt werden, zum Heil ihrer Seelen zu glauben, ist das Werk des Geistes Christi in ihren Herzen; nach der Ordnung Gottes bewirkt durch den Dienst des Wortes. Diese Gnadengabe wächst und wird gefestigt durch das Wort, durch Sakraments-verwaltung und Gebet. Wegen der Autorität Gottes, der darin spricht, hält ein Christ durch diesen Glauben für wahr, was auch immer im Wort geoffenbart ist und handelt danach auf verschiedene Art und Weise, je nachdem, was die einzelnen Schriftstellen beinhalten; so leistet er den Geboten Gehorsam, nimmt mit Erschrecken die Drohungen wahr und ergreift die Verheißungen Gottes für dieses und das zukünftige Leben. Der aktive, rettende Glaube gewinnt seine wichtigste Bedeutung darin, dass er Christus annimmt, ihn aufnimmt und in ihm allein zur Rechtfertigung, Heiligung und zum ewigen Leben aufgrund des Gnadenbundes Ruhe findet. Dieser Glaube weist verschiedene Grade auf, ob schwach oder stark; er kann oft und auf verschiedene Art und Weise angefochten und geschwächt sein, behält jedoch am Ende den Sieg. So wächst er in vielen bis zur Entfaltung einer vollen Gewissheit durch Christus, welcher der „Anfänger und Vollender“ unseres Glaubens ist.

 

Artikel 15 – Von der Umkehr zum Leben

 

Die Umkehr zum Leben ist eine evangelische Gnadengabe; die Lehre davon muss von jedem Diener des Evangeliums gepredigt werden, ebenso wie die vom Glauben an Christus. In der Umkehr ist ein Sünder dermaßen schmerzlich über seine Sünde betroffen und haßt sie so sehr, dass er sich davon abkehrt und Gott zuwendet. Dies geschieht sowohl deshalb, weil er die Gefahr der Sünden erkennt und auch das Widerwärtige und Ekelhafte der Sünden empfindet, die dem heiligen Wesen Gottes und seinem gerechten Gesetz widersprechen; als auch deshalb, weil die Barmherzigkeit in Christus nur von denen wahrgenommen wird, die beschämt umkehren. Daraus folgt, dass er beabsichtigt und sich bemüht, mit Gott nach der Richtlinie seiner Gebote zu leben. Obwohl man sich nicht auf die Umkehr verlassen soll, als würde sie die Sünde tilgen oder irgendwie deren Vergebung verursachen, was doch ein Werk von Gottes freier Gnade in Christus ist, so ist sie doch für alle Sünder dermaßen unentbehrlich, dass ohne sie niemand Vergebung erwarten darf. So wie keine Sünde zu geringfügig ist, als dass sie Verdammnis verdienen würde, so ist keine Sünde zu groß, als dass sie über die Verdammnis bringen könnte, die aufrichtig bereuen. Die Menschen sollten sich nicht mit einer allgemeinen Umkehr zufrieden geben, sondern es ist Pflicht jedes Menschen, um so mehr nach der Abkehr von einzelnen Sünden zu streben. Einerseits ist jeder Mensch verpflichtet, seine Sünden persönlich Gott zu bekennen und um deren Vergebung zu bitten, wobei er, wenn er sie meidet, Barmherzigkeit finden wird. Wer an seinem Bruder schuldig geworden ist oder in der Gemeinde Christi Anstoß erregt hat, soll andererseits bereit sein, den Betroffenen gegenüber seine Reue zu bezeugen. Dies soll durch ein privates oder öffentliches Bekenntnis und ein aufrichtiges Bedauern über seine Sünden geschehen; daraufhin sollen sich diejenigen, die verletzt worden sind, mit ihm versöhnen und ihn in Liebe aufnehmen.

 

Artikel 16 – Von den guten Werken und ihrem Lohn

 

Gute Werke sind allein die, welche Gott in seinem heiligen Wort geboten hat, und nicht solche, die ohne dessen Vollmacht von Menschen aus blindem Eifer oder unter irgendeinem Vorwand guter Absichten erfunden worden sind. Diese guten Werke, getan im Gehorsam gegen Gottes Gebote, sind die Früchte und sicht-baren Folgen eines wahren und lebendigen Glaubens. Durch sie bringen die Gläubigen ihre Dankbarkeit zum Ausdruck, bekräftigen ihre Gewissheit, fördern ihre Brüder, zieren das Bekenntnis des Evangeliums, stopfen Gegnern den Mund und verherrlichen Gott; denn sie sind dessen Werkzeuge, dazu geschaffen in Christus Jesus, um als solche, die ihre Frucht in Heiligkeit bringen, zum Schluss das ewige Leben zu empfangen. Ihre Fähigkeit, Gutes zu tun, stammt keines-wegs von ihnen selbst, sondern gänzlich vom Geist Christi. Damit sie dazu befähigt werden, ist neben den bereits empfangenen Gnadengaben ein direkter Einfluss desselben Heiligen Geistes erforderlich, um in ihnen das Wollen und das Vollbringen nach seinem Wohlgefallen zu wirken. Doch dürfen sie dadurch nicht nachlässig werden, als ob sie keinerlei Aufgaben zu erfüllen hätten, außer auf ein besonderes Zeichen des Geistes hin; sondern sie sollen eifrig die Gnade Gottes entfachen, die in ihnen ist. Diejenigen, welche in ihrem Gehorsam die höchste Stufe erreichen, die in diesem Leben möglich ist, – sind weit davon entfernt, über das Pflichtmaß hinauszugehen und mehr zu tun, als Gott verlang. Vielmehr bleiben sie bei weitem hinter dem zurück, was sie zu tun schuldig sind. Auch mit unseren besten Werken können wir nicht Vergebung der Sünden oder ewiges Leben bei Gott verdienen, – wegen des großen Missverhältnisses zwischen ihnen und der kommenden Herrlichkeit, wie auch des unendlichen Abstands zwischen uns und Gott. Ihm können wir weder Nutzen schaffen noch für unsere zurückliegenden Sünden Sühne leisten, sondern wenn wir alles, was wir können, getan haben, haben wir nichts als unsere Pflicht getan und sind unnütze Knechte. Sind die Werke gut, so gehen sie vom Geist aus; werden sie aber von uns hervorgebracht, so sind sie mit so viel Schwachheit und Unvollkommenheit belastet und vermengt, dass sie vor der Strenge des göttlichen Gerichts nicht bestehen können. Da die Personen der Gläubigen durch Christus dennoch angenommen sind, sind ihre guten Werke ebenfalls in ihm angenommen; nicht als ob sie in diesem Leben gänzlich untadelig und unsträflich in Gottes Augen wären. Vielmehr sieht er sie in seinem Sohn und lässt es sich gefallen, das anzunehmen und zu belohnen, was aufrichtig ist, auch wenn es mit viel Schwachheit und Unvollkommenheit verbunden ist. Werke von nicht wieder-geborenen Menschen mögen ihrem Tatbestand nach Dinge sein, die Gott gebietet, und für sie selbst und andere von gutem Nutzen sein; doch sind sie weder in der rechten Weise – nämlich in Übereinstimmung mit dem Wort –, noch in der rechten Absicht – nämlich zur Ehre Gottes – getan worden, weil sie nicht von einem durch den Glauben gereinigten Herzen ausgehen. Deshalb sind diese Werke sündig und können Gott nicht gefallen oder einen Menschen würdig machen, um Gnade von Gott zu empfangen. Und doch ist es noch sündiger und verwerflich vor Gott, sie zu unterlassen.