Hunnius - Sakramente

 

Nikolaus Hunnius: Kurzer Inhalt Dessen,

Was ein Christ von Göttlichen unnd Geistlichen Dingen

zu wissen und zu gleuben bedürfftig (1625)

 

Nikolaus Hunnius über die Sakramente:

 

Das fünfundzwanzigste Kapitel. 

(Von den Sakramenten.) 

 

Die Sakramente sind heilige, von Gott verordnete Handlungen, darin uns etwas gewisses, so Gott in der Einsetzung namhaft gemacht hat, gereicht und zugestellt wird, auf dass dadurch, als durch Siegel, Gottes Wort von Verheißung seiner Gnade und Barmherzigkeit versiegelt, sie uns zuge-eignet, wir deren versichert und anderer geistlichen Gaben teilhaftig gemacht werden.

 

610. Von den Sakramenten wird am besten und verständlichsten gehandelt, wenn man ein jedes absonderlich betrachtet. Jedoch, dass sie insgemein etlicher Maßen verstanden werden, sind davon sieben Punkte zu behalten.

Erstlich: was das Wort Sakrament bedeute? Dies Wort ist ein lateinischer Name, der sonst heißt entweder eine gewisse Geldsumme, welche nach alter Gewohn-heit zwei streitende Parteien bei der Obrigkeit niederlegen mussten und deren diejenige verlustig wurde, so unrecht befunden ward; oder es heißt ein Soldaten-eid, so dem Feldherrn oder Obersten geleistet wird. Nun ist dieses Wort in der lateinischen Kirche gebraucht worden und hat insgemein geheißen eine jegliche heilige Handlung oder Geheimnis der Gottseligkeit. Wie denn die alte lateinische Bibel die Verbündnis Christi und seiner Gemeine ein Sakrament nennet, Eph. 2,12. da sie der Apostel „mysterion“, ein Geheimnis, genannt hatte.

 

611. Insonderheit aber ist ein Sakrament geheißen worden das Geheimnis der heiligen Handlungen, damit uns Gott die evangelischen Verheißungen zueignet und versiegelt. In dem Verstand wird es noch bei uns gebraucht, dass die Sakramente sind große Geheimnisse der Christenheit, darin dieselbe auf eine besondere Weise dem Herrn Christo verbunden wird, ihn nicht zu verlassen und eher Blut und Leben zu verlieren, als dass sie dem Satan und seinen Dienern etwas Gott zuwider einräumen wollten.

 

612. Zum andern: was Sakramente seien. Dieses werden zwar nachfolgende Punkte, vornehmlich aber die besondere Abhandlung eines jeden Sakraments, deutlicher und ausführlicher geben; jedoch zeigts die obgesetzte Beschreibung an, dass sie seien 1. heilige Handlungen, 2. so Gott selber verordnet und einge-setzt hat, 3. darin etwas uns gereicht wird, nämlich äußerliches, leibliches und sichtbarliches, und dann etwas himmlisches, geistliches und unsichtbares; 4. dass sie seien als die Siegel, so das Wort bekräftigen, 5. und solche Mittel, dadurch uns die Verheißungen von der Gnade Gottes zugeeignet werden, 6. daneben wir allerlei andere geistliche Gaben empfahen.

 

613. Hierbei ist dieses kürzlich zu merken: a. dass die Sakramente gleich sind einem Siegel, welches Gott an sein Wort als an einen Brief hängt, damit zu zeigen, dieses sei wahr, was er im Wort gesagt und versprochen hat. Wenn Gott dem Noah, ja allen lebendigen Tieren die Verheißung tat, es sollte keine Sintflut mehr über die Welt kommen, da hing er alsobald an dieses Wort ein sichtbares Siegel, den Regenbogen, womit er noch täglich, wenn er ihn zeigt, uns solcher gnädigen Versprechung versichert, 1 Mose 9,13.ff. Da Gott dem Abraham ver-hieß, dass seine Nachkommen sollten auf Erden unzählig sein, versiegelt er die Verheißung mit diesen äußerlichen Zeichen, dass, wie die Sterne nicht zu zählen seien, also werde auch Abrahams Samen unzählig sein, 1 Mose 15,5.6. Des-gleichen, wie der Herr mit Abraham einen Bund machte und ihm versprach, dass er wollte sein Gott sein und seines Samens nach ihm, 1 Mose 17,7.; tat er ein Siegel dazu, die Beschneidung, welche sollte ein Zeichen des Bundes sein v. 11. So hat er auch die Heiligen der göttlichen Gnade versichert, als in der Historie Jonathans, 1 Sam. 14,6., und Davids, Kap. 17,26., zu sehen ist.

 

614. Wie nun in diesem allen Gott den Menschen zweierlei Wort gegeben, eines, das man höre, das andere, das man sehe; dem Noah das Wort und den Regen-bogen; dem Abraham das Wort und die Sterne, und ebenso das Wort und die Beschneidung; also verspricht er im Wort, sein Leib sei für uns in den Tod ge-geben, sein Blut sei für uns vergossen, und eben dieses verspricht er auch im heil. Abendmahl, wenn er uns seinen Leib und Blut zu essen und zu trinken darreicht, dass, was er in dem einen unsern Ohren vorstellt, dasselbe in dem andern unsern Augen bezeuge.

 

615. b. die Sakramente machen dasjenige einem jeglichen Menschen insonder-heit zu eigen, das durchs Wort insgemein geredet und versprochen ist. Zum Exempel: im Wort wird bezeugt, dass Christus für der ganzen Welt und aller Menschen Sünde in den Tod gegeben sei und dass er sein Blut für alle ver-gossen habe. Dieses wird in keinem Wort, in keiner Schrift absonderlich von Petrus, Titus, Barnabas, Augustinus, Maria und andern Gläubigen gesagt, sonst müsste ein völliges Register aller Menschen gemacht werden, darin ein jeder seinen Namen finde. Weil aber dieses uns mehr Verwirrung, als Nachricht geben würde, so ist das heilige Abendmahl eingesetzt, dass der Herr Christus zu den Kommunikanten spreche: „das ist mein Leib, der für euch gegeben ist; das ist mein Blut, das für euch vergossen wird“; und demnach zu einem jeglichen insonderheit: „das ist mein Leib; der für dich gegeben wird; das ist mein Blut, das für dich vergossen wird“; damit dasjenige, was durchs Wort insgemein allen versprochen wird, dasselbe in den Sakramenten einem jeglichen insonderheit zugeeignet und er versichert werde, die allgemeinen Verheißungen des Wortes betreffen auch ihn insonderheit.

 

616. Zum dritten: was zu einem Sakrament eigentlich erfordert werde. Dasselbe kann auf vier Stücke abgeteilt werden, als:

1) so viel betrifft den Stifter, so wird zum Sakrament erfordert, a. dass es einig und allein von Gott geordnet sei, und nicht von einem Menschen. Ursach: weil niemand Gott ein Mittel vorschreiben kann, dadurch er uns seine Gnade solle mitteilen; er selber aber hat allein die Macht, uns ein Mittel zu geben, wie das-selbe ihm wohlgefällig ist. Was demnach aus menschlicher Satzung, Gewohnheit und Gebrauch herrührt, das kann kein Sakrament sein, kann auch zu demselben als ein wesentlich Stück nicht gehören. Hingegen alles, was ein Sakrament ist, davon haben wir das göttliche Wort, als in welchem zu befinden ist eine ge-messene Ordnung und Befehl, darnach wir uns eigentlich zu richten haben, und dann eine göttliche Verheißung, dass wir durch das Sakrament einer himmli-schen und geistlichen Gabe sollen teilhaftig gemacht werden.

 

617. b. Dann wird erfordert, dass es nicht allein auf eine geringe Zeit gestiftet sei, sondern so lang in seiner Stiftung unverrückt bleibe, als das Testament währt, dazu es gehörig ist.

 

618. 2) was die Materie anlangt, so muss durch das Wort der Einsetzung ver-ordnet sein ein irdisches, leibliches, sichtbarliches, und dann ein geistliches, himmlisches und unsichtbares Wesen, so derjenige zu empfangen hat, der des Sakraments genießen will. Denn weil Gott in den Sakramenten den irdischen Menschen himmlische Gnade mitteilt, so verknüpft er zusammen irdisches und himmlisches, leibliches und geistliches Wesen. Das leibliche Wesen wird, aus Gewohnheit der lateinischen Kirche, das Element genannt. Also ist das Wasser in der Taufe das Element, in des Herrn Christi Abendmahl das Brot und der Wein. Dass nun diese zwei Stücke von nöten seien, wird sich weiter finden, wenn von einem jeglichen Sakrament insonderheit zu handeln ist.

 

619. Dieser Unterschied allein muss hier angedeutet werden, welchen die Testa-mente verursachen, dass, wie das alte Testament nach seinem ganzen Wesen in lauter Vorbildern bestund, also haben die Sakramente des alten Testaments das geistliche und himmlische nach dem Vorbilde und nicht nach dem Wesen in sich gehabt. Hingegen, wie das neue Testament den Körper selber hat, Kol. 2,17., also soll in den dazu gehörigen Sakramenten das geistliche und himmlische sein nicht allein nach dem Vorbild, sondern es muss auch nach dem Wesen darin gefunden werden.

 

620. Aus diesem folgt, dass die Sakramente in beiden Testamenten nicht haben einerlei sein können. Was demnach beiden Testamenten gemein ist, das ist kein Sakrament, und was zum alten Testament gehörig ist, kann nicht ein Sakrament sein im neuen; hingegen was zum neuen gehört, kann im alten kein Sakrament sein.

 

621. 3) betreffend die eigentliche, innerliche und wesentliche Form, so muss eine besondere Handlung verordnet sein, in welcher die Materie des Sakraments den Menschen dargereicht und von ihnen empfangen werde. Denn, wo solches nicht geschieht, da hat man dem Wort und Verordnung noch kein Genüge getan, weil das Wort zum Element kommen muss, anders mag es kein Sakrament sein.

 

622. Deswegen kann das Sakrament wesentlich nicht bestehen allein in der Materie, wenn dieselbe zu einem besondern heiligen Gebrauch ist abgesondert worden, als wäre dieselbige ein völliges Sakrament, wenn sie auch schon einge-schlossen und verwahrt gehalten, nicht aber nach dem Befehl des Stifters ge-handelt würde.

 

623. Ingleichen, ob zwar die ganzen Sakramente ihre Bedeutung haben, so besteht doch das Sakrament nicht darin, dass das sichtbare Element etwas unsichtbares bedeuten solle. Denn fürs erste wird die Bedeutung in dem Wort der Einsetzung nicht gemeldet; dann werden mit solchem Vorgehen unter einander gemengt die Sakramente des alten und neuen Testaments, als welche zugleich bestehen sollten im Bedeuten; da sonst eben dasselbe den großen merklichen Unterschied dazwischen macht, dass die Sakramente alten Testaments in sich haben die Vorbildung und Bedeutung auf das zukünftige, aber die Sakramente neuen Testaments das vorgebildete Wesen selber in sich begreifen und dar-reichen.

 

624. 4) muss ein jedes Sakrament seine geistliche Wirkung haben; denn es ist verordnet und eingesetzt, dass es ein Mittel sei, dadurch Gottes Gnade den Menschen widerfahre und mitgeteilt werde, wie solches an seinem Ort bei einem jeden Sakrament kann dargetan werden. Daraus folgt: was keine geistliche Wirkung hat, das ist kein Sakrament.

 

625. Zum vierten: wer die Sakramente handeln und ausspenden solle. Hier sind zwei Fragen zu beantworten:

1) ob solches allein der ordentliche Diener göttlichen Wortes oder auch andere Personen zu tun befugt seien. Antwort: a. die Sakramente auszuteilen ist ein Stück des Predigtamts, wie Sct. Paulus schreibt: „dafür halte uns jedermann, nämlich für Christi Diener und Haushalter über die Geheimnisse Gottes“, 1 Korinth. 4,1. Darum, wie sich niemand zum ordentlichen Lehramt eindringen soll, wo er nicht dazu berufen ist, also mag sich auch keiner unterfangen, die Sakra-mente zu handeln, wo er nicht dazu berufen ist. b. Solches aber ist von dem ordentlichen, nicht aber von einem zerrütteten und verwirrten Zustande der Kirche zu verstehen, weil alsdann wohl zugelassen werden mag, dass auch andere das Wort lehren, die sich nicht im ordentlichen Predigtamt befinden. Gleich also, wo die Kirche in einem verwirrten Zustand bedrängt ist und daher ordentliche Prediger nicht hat, alsdann kann auch wohl eine andere Person die heil. Sakramente austeilen. c. Und dieses versteht sich auch vom Notfall, dass, wo ein ordentlicher Prediger nicht alsbald zur Hand sein kann, alsdann eine andere gottselige Person zutrete und das Sakrament reiche; welches mit dem Unterschied anzunehmen ist, dass etliche Sakramente ihre Notwendigkeit haben, als von der Beschneidung und Taufe bekannt ist; andere sind nicht so nötig, das Osterlamm und Abendmahl. Zu unserer Zeit kann sich der Notfall mit der Taufe allein zutragen, nicht aber mit des Herrn Abendmahl, darum auch die Taufe zu verrichten andern zum Predigtamt nicht verordneten zulässig, das Abendmahl aber zu handeln nicht leichtlich zu gestatten ist.

 

626. 2) ob zum rechten völligen Gebrauch des Sakraments nötig sei, dass der, so es ausspendet, ein recht gottseliger Mensch sei und bei solcher Verrichtung einen guten Vorsatz habe. Antwort: es steht zwar einem jeglichen Menschen zu, dass er zu den Sakramenten komme mit Furcht und Zittern, weil er da vor Gottes Angesicht treten will. Wenn aber solches nicht geschieht, sondern, der das Sakrament austeilt, ist ein Verächter Gottes oder, wenn er auch sonst nicht böse ist, jedoch bei des Sakraments Verhandlung mit unnützen Gedanken umgeht, so kann dem Sakrament an seinem Wesen und Nutzen deswegen nichts abgehen; weil sonst das Wort, wenn es von bösen Leuten gepredigt wird, auch unfruchtbar sein müsste. Nun aber ist dem Wort an seiner Kraft und Wirkung nichts abge-gangen, wenn es schon der Verräter Judas (Matth. 10,4.7.), die Pharisäer und Schriftgelehrten, die auf Mosis Stuhl saßen (Matth. 23,2.3.), und andere aus Hass und um Haders willen (Phil. 1,15.) gepredigt haben. Gleich also mag auch der Menschen Bosheit der heiligen Taufe und Abendmahl, von ihnen ausge-spendet, nichts benehmen. Sct. Paulus schreibt Röm. 3,3: der Menschen Un-glauben hebe Gottes Glauben nicht auf. Wenn nun Gottes Glaube dieses in sich hat, dass er uns im Sakrament wolle seine geistlichen Gaben darreichen, wie sollte denselben des Dieners Unglaube und Bosheit aufheben? Desgleichen sieht niemand des andern Gedanken und kann also nicht wissen, mit was Gedanken der Diener umgehe, indem er ihm das Sakrament darreicht; daher müsste ein jeglicher in stetigem Zweifel stehen, ob er auch jemals ein einig Mal des Sakraments recht und völlig wäre teilhaftig worden und dieses könnte also keines einigen Menschen Glauben versiegeln.

 

627. Zum fünften: wem die Sakramente zu reichen seien. Entweder wird hier gefragt nach den Personen oder nach der Zubereitung. Was die Personen belangt, so sind die Sakramente zu geben allen denen, welche zu dem Wort und der darin versprochenen Gnade gehören, wofern nicht entweder die Einsetzung oder notwendige Umstände ein anderes mit sich bringen. Also gehörten zu dem Osterlamm alle Israeliten, zu der Beschneidung allein die Knäblein und zwar nicht eher, als bis sie den achten Tag erreicht hatten. Zu der Taufe gehören alle Menschen, ist auch sofern kein Hindernis, dass sie nicht sowohl den Juden als den Heiden, sowohl Kindern als den Alten administriert werde. Das heil. Abend-mahl gehört für alle Christen, jedoch die sich prüfen können, 1 Kor. 11,28. Darum gehören dazu die Alten, nicht aber die kleinen Kinder.

 

628. Wegen der Zubereitung gehören zum Sakrament allein die Gläubigen und die eigentlich des Herrn Christi geistliche Gliedmaßen sind, nicht aber die Un-christen, die Ketzer, die epikurischen Verächter Gottes und seines Worts, die, so ihre Sünde nicht erkennen, die, welche an Gottes Gnade verzweifeln. Darum ist die Taufe und des heiligen Nachtmahls Gebrauch mit dem Glauben stark und genau verbunden. Mark. 16,16: „wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden“. Zu dem Kämmerer aus Mohrenland, der die Taufe begehrte, sprach Philippus: „glaubest du von ganzem Herzen, so mags wohl sein“, Ap. Gesch. 8,37. Von des Herrn Abend-mahl wird geschrieben 1 Korinth. 11,28: „der Mensch prüfe sich selbst und alsdann esse er von diesem Brot“ etc.

 

629. Zum sechsten: zu welchem Ende sie sollen gebraucht werden. Die vor-nehmste und eigentliche Endursach ist die Zueignung und Versieglung der göttlichen Verheißung, davon beim andern Punkt Bericht geschehen ist. Da-neben finden sich auch andere, als: 1) dass man sich durch öffentlichen Gebrauch des Sakraments zu dem Glauben bekennt, der in solcher Gemeinde öffentlich gelehrt wird; 2) dass man sich damit verbindet, Gott dem Herrn bis ans Ende getreu zu sein und für seine Ehre aufs Blut zu kämpfen; 3) dass sich Christen damit zusammen verbinden, sie wollen wie eines Leibes Gliedmaßen einander die Werke der Liebe erweisen.

 

630. Zum siebenten: wie mancherlei und wie viel die Sakramente seien. Der Unterschied beruht auf den Testamenten, dass andere gewesen sind im alten, andere aber jezund seien im neuen Testament.

Zum alten gehört die Beschneidung und das Osterlamm. Die Beschneidung (welche war ein Siegel des Bundes, den Gott mit Abraham und seinen Nach-kommen aufgerichtet hat, dass er wollte ihr Gott sein und ihres Samens nach ihnen, 1 Mos. 17,10.), ist aufgehoben; darum Paulus mit den falschen Aposteln, welche auf der Beschneidung Notwendigkeit drangen, einen harten Streit ge-halten hat, der von den Aposteln entschieden und die Beschneidung als nicht mehr nötig aufgehoben worden ist, Apost. Gesch. 15,1.19.20. Das Osterlamm (welches die Israeliten versicherte, dass, wo ihre Türen mit des Lammes Blut würden besprengt sein, sollte der Würgengel keine Macht finden an denen, die in dem Hause wären, 2 Mos. 12,13.14.), ist auch abgeschafft, denn wir Christen haben ein ander Osterlamm, welches ist Christus, für uns geopfert, 1 Kor. 5,7. Indem also der Herr Christus mit Einsetzung der Taufe und des Abendmahls ein neues gestiftet, hat er das alte (Beschneidung und Osterlamm) damit aufge-hoben, Hebr. 8,13.

 

631. Im neuen Testament wissen wir auch nur von zwei Sakramenten, der heil. Taufe und dem heil. Abendmahl, dabei dieser Unterschied zu merken ist, dass, wie die Beschneidung die Knäblein unter Gottes Volk und in seinen Gnadenbund erstlich aufnahm, das Osterlamm aber zur Bekräftigung des in der Beschneidung aufgerichteten Gnadenbundes diente; gleich also treten wir Christen durch die heil. Taufe in den Bund mit Gott, aber durch das heilige Abendmahl wird uns der durch die Taufe gemachte Bund konfirmiert und bestätigt.