Adolf Hoenecke: Lehrsätze

Vorbemerkung: 

Adolf Hoenecke (1835–1908) ist in der deutschen Theologie weitgehend unbekannt, weil er schon mit 28 Jahren in die USA auswanderte (Wisconsin). Seine Dogmatik liegt aber in deutscher Sprache vor und enthält so viel Kluges, dass ich hier zumindest die zentralen „Lehrsätze“ vorstellen und in das Inhaltsverzeichnis des vierbändigen Werkes einordnen will. Die Entfaltung und Begründung der oft treffenden Definitionen muss der Interessierte dann im Internet-Archive (https://archive.org/) nachlesen. Dort kann man aber auch jeden Band im PDF-Format herunterladen!

 

EV. - LUTH. DOGMATIK

VON

DR. THEOL. ADOLF HOENECKE,

 

WEIL. DIREKTOR UND PROFESSOR 

AM SEMINAR DER ALLG. EV. - LUTH. SYNODE

VON WISCONSIN, MINNESOTA, MICHIGAN U. A. ST.

ZU WAUWATOSA, WIS.

 

BAND I.

PROLEGOMENA

 

ZUM DRUCK BEARBEITET VON SEINEN SÖHNEN

WALTER UND OTTO HOENECKE.

 

1909

NORTHWESTERN PUBLISHING HOUSE,

MILWAUKEE, WIS.

 

 

AUSFÜHRLICHE INHALTSANGABE DES I. BANDES

 

VORWORT

 

PROLEGOMENA 

 

TEIL I. — DIE PROLEGOMENEN NACH IHREM WESEN, 

IHRER ENTWICKLUNG UND AUFGABE 

 

§ 1. — URSPRUNG, RECHT UND BRAUCH DER PROLEGOMENA 

 

§ 2. — ENTWICKLUNG DER PROLEGOMENA 

 

§ 3. — INHALT UND AUFGABE DER PROLEGOMENA 

 

LEHRSATZ

Da die Dogmatik ein Zweig der Theologie ist und mit dieser die Religion zum Inhalt hat, und da die Dogmatik auch als rechtgläubig lutherische und auf ihrem adäquaten Grunde beständig ruhende doch nach Anlage und Darstellung unleugbar eine Entwicklung gehabt hat, so handeln die Prolegomena von der Religion, Theologie, Dogmatik und ihrer Geschichte und sodann von deren adäquater Quelle und Grundlage. 

 

TEIL II.

 

ABSCHNITT I. — VON DER RELIGION

 

§ 4. — BEGRIFF UND WESEN DER RELIGION 

 

LEHRSATZ I.

Religion ihrem Begriff und Wesen nach ist Gemeinschaft mit Gott.

 

LEHRSATZ II. 

Religion beruht auf göttlicher Mitteilung; sie ist nicht menschliche Erfindung. 

 

LEHRSATZ III. 

Die Religion hat ihren Sitz im Gemüt, oder Herzen, als dem Mittelpunkt des geistigen Lebens des Menschen, in welchem Wollen, Denken und Fühlen zusammenlaufen. 

 

LEHRSATZ IV. 

Die eigentliche Wurzel der Religion ist der Glaube. 

 

LEHRSATZ V. 

Wie der natürlichen Religion nur beziehungsweise, dagegen der geoffenbarten als der wahren Religion schlechtweg der Name Religion zukommt, so kommen auch beiden im gleichen Verhältnis die verschiedenen bestimmten Attribute zu. 

 

§ 5. — VON DER OFFENBARUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Offenbarung Gottes in seinem Worte ist alleiniges Erkenntnisprinzip der wahren Religion und Theologie; und nachdem das geschriebene Wort gegeben ist, sind weder neue Offenbarungen zu erwarten, noch kann aus der Vernunft abgeleitet werden, was zu glauben ist, und was Bestandteil der wahren Religion und Theologie sein soll.

 

LEHRSATZ II. 

Wie die übernatürliche Offenbarung Gottes im Wort notwendig war so ist sie auch im Worte wirklich geschehen und liegt uns darin vor. 

 

ABSCHNITT II. — VON DER THEOLOGIE

 

§ 6. — BEGRIFF UND WESEN DER THEOLOGIE 

 

LEHRSATZ I. 

Das Wort Theologie kann in zweifachem Sinne, im ursprünglichen und im abgeleiteten Sinne verstanden werden. Im ursprünglichen Sinne bezeichnet es eine Erkenntnis, welche in der Seele des Menschen haftet, oder eine Fertigkeit, Beschaffenheit, praktischen Habitus der Seele, welcher vom Heiligen Geist vermittels des Wortes gegeben wird und den Menschen tüchtig macht, die Wahrheit Gottes, wie sie in der Schrift niedergelegt ist, gläubig zu erkennen, zu erklären, zu begründen und zu verteidigen, sowohl zur eignen, als auch zur Seligkeit anderer.

 

LEHRSATZ II. 

Der habitus practicus der Theologie ist ein von Gott gegebener und durch das Mittel seines Wortes gewirkter.

 

LEHRSATZ III. 

Die Materie und Gegenstand der Theologie sind die göttlichen Wahrheiten.

 

LEHRSATZ IV. 

Der Zweck der Theologie ist die eigne Seligkeit und die des Nächsten (1. Tim. 4,16; 1. Kor. 9,22; Jak. 5,10; Jud. 23). Doch ist die Seligkeit des Menschen nur beziehungsweise Zweck und soll einem höheren Zweck dienen (finis absolute ultimus), nämlich der Ehre Gottes (1. Kor. 3,10; 12,3; 2. Kor. 3,3). 

 

ABSCHNITT III. — VON DER DOGMATIK

 

§ 7. — BEGRIFF UND WESEN DER DOGMATIK

 

§ 8. — GESCHICHTE DER DOGMATIK DER LUTHERISCHEN KIRCHE 

 

LEHRSATZ

Dogmatik, auch thetische, positive, didaktische und systematische Theologie genannt, ist die Theologie, sofern sie die theologischen Lehrstücke der Ordnung nach vorlegt und deutlich erklärt, die Glaubenssätze genau begrenzt, scheidet, beziehungsweise verbindet und als in der Schrift wohlbegründet nachweist. 

 

§ 9. — METHODE DER DOGMATIK

 

LEHRSATZ

Die Methode der Dogmatik darf immerhin eine unterschiedliche sein, nur darf keine Methode so angewandt werden, dass man dadurch irgend etwas in der Schrift Gegebenes hinausmethodisiert. 

 

ABSCHNITT IV. — VON DER HEILIGEN SCHRIFT ALS QUELLE UND GRUNDLAGE DER RELIGION, THEOLOGIE UND DOGMATIK

 

§ 10. — BEGRIFF DER HEILIGEN SCHRIFT 

 

LEHRSATZ

Die Heil. Schrift oder die einzige Erkenntnisquelle der Religion, Theologie und Dogmatik ist nichts anders als das Wort Gottes, das unter Eingebung des Heil. Geistes durch die Propheten, Evangelisten und Apostel schriftlich niedergelegt ist, damit die Sünder aus demselben die Erkenntnis zum ewigen Leben gewinnen sollen. 

 

§ 11. — VON DER EINGEBUNG DER HEILIGEN SCHRIFT

 

LEHRSATZ I. 

Die heiligen Schreiber sind von Gott selbst zum Schreiben angetrieben worden und haben aus göttlichem Auftrag geschrieben. 

 

LEHRSATZ II. 

Alles und jegliches, was in der Heil. Schrift enthalten ist, ist von Gott eingegeben.

 

LEHRSATZ III. 

Auch die Wörter sind den heiligen Schreibern durch den Heil. Geist eingegeben worden. 

 

§ 12. — VON DEN EIGENSCHAFTEN DER HEILIGEN SCHRIFT 

 

LEHRSATZ I. 

Da die Heil. Schrift als das von Gott eingegebene Wort das einzige Erkenntnisprinzip ist, so hat sie auch göttliches Ansehen und göttliche Autorität, welche darin besteht, dass eben aus ihr allein alle theologischen Wahrheiten abgeleitet und nach ihr allein alle Lehrer und Lehren geprüft werden müssen. 

 

LEHRSATZ II. 

Da die Schrift alles enthält, was zum Glauben und gottseligen Leben und also zur Erlangung der Seligkeit notwendig ist, so kommt ihr die Eigenschaft der Vollkommenheit und Zulänglichkeit (perfectio et sufficientia) zu. 

 

LEHRSATZ III. 

Da die Schrift von sich selbst aussagt, dass sie einem Menschen die zur Seligkeit nötige Erkenntnis mitteilen könne, so legen wir ihr die Eigenschaft der Deutlichkeit (perspicuitas) bei. 

 

LEHRSATZ IV. 

Indem wir auf Grund der Schrift erklären, dass dieselbe deutlich sei und ohne von aussen kommende Hilfe ihren Sinn einem Menschen erschliesse, erklären wir auch, dass die Heil. Schrift ihre eigene Auslegerin sei und dass nur so, dass wir die Schrift sich uns selbst auslegen lassen, der eine wahre Sinn der Schrift uns offenbar werden kann (facultas se ipsam interpretandi Scripturae).

 

LEHRSATZ V. 

Da die Schrift uns zur Seligkeit unterweisen kann und soll, so verpflichtet Gott alle Menschen die Heil. Schrift fleissig zu lesen und andächtig zu betrachten (necessitas conditionata Scripturae). 

 

§ 13. — VOM UNTERSCHIED DER KANONISCHEN 

UND APOKRYPHISCHEN BÜCHER 

 

LEHRSATZ

Alle Bücher des Alten und Neuen Testaments, welche nach Inhalt und Wort vom Heil. Geist eingegeben, von Gott der Kirche anvertraut und von der Kirche angenommen worden sind, nennen wir kanonische Bücher; alle andern Bücher, denen diese Eigenschaften nicht zukommen, nennen wir apokryphische Bücher und stellen sie den kanonischen Büchern, welche allein die Quelle und Richtschnur für Lehre und Leben sind, nicht gleich. 

 

§ 14. — VON DEN GLAUBENSARTIKELN 

 

LEHRSATZ I. 

Glaubensartikel ist jede in der Heil. Schrift zum Glauben von Gott vorgelegte Lehre.

 

LEHRSATZ II. 

Von dem Gesichtspunkt aus, wie viele von allen in der Schrift geoffenbarten Glaubensartikeln ein Mensch durchaus erkennen, wissen und glauben müsse, um die Seligkeit zu erlangen, teilt man die Glaubensartikel ein in die fundamentalen (articuli fundamentales), die jeder wissen und glauben muss, wenn er selig werden will, und in die nicht-fundamentalen (articuli non fundamentales), welche, soviel dieselben an sich betrifft, unbeschadet der Seligkeit unbekannt sein, ja selbst geleugnet werden können. 

 

LEHRSATZ III. 

Die Fundamentalartikel zerfallen in Rücksicht darauf, ob sie direkt den Glauben hervorbringen oder nicht, in die articuli fundamentales primarii und die articuli fundamentales secundarii; und da die ersteren solche sein können, die unmittelbar den Glauben begründen, oder solche, die zu seiner Erhaltung und Befestigung wichtig sind, so werden sie noch unterschieden als articuli primarii constitutivi und articuli primarii conservativi. 

 

LEHRSATZ IV. 

So gewiss es theologische Probleme gibt, welche die Schrift nicht deutlich beantwortet und in betreff derer daher auch niemandem eine bestimmte Ansicht als die notwendig anzunehmende aufgedrungen werden darf, so gewiss kann niemandem frei gelassen werden, ob er eine bestimmte Lehre glauben und bekennen will, welche deutlich in der Heil. Schrift offenbart ist. 

 

§ 15. — VON DEN SYMBOLISCHEN BÜCHERN

 

LEHRSATZ I. 

Die Symbole sind Schriften, in denen die Kirche die Summe der Lehren zusammenfasst, um damit ein Zeugnis ihres Glaubens zu geben und sich selbst von der Irrlehre und den irrlehrenden Gemeinschaften abzusondern. 

 

LEHRSATZ II. 

Wie die Kirche in ihrem Bekenntnis den Glauben bekennt, den sie mit vollkommener Gewissheit in der Schrift gegründet weiss, so kann sie auch nur denjenigen die kirchliche Gemeinschaft gewähren, die das Bekenntnis als mit der Schrift übereinstimmend anerkennen. 

 

BAND II.

DIE EIGENTLICHE DOGMATIK

 

AUSFÜHRLICHE INHALTSANGABE DES II. BANDES

 

§ 1. — VORBEMERKUNG 

 

I. TEIL. DIE THEOLOGIE

 

I. ABSCHNITT. — VON DER GOTTESERKENNTNIS 

 

§ 2. — VON DER NATÜRLICHEN GOTTESERKENNTNIS 

 

LEHRSATZ I. 

Die natürliche Gotteserkenntnis ist die der Vernunft eingepflanzte und durch Betrachtung der göttlichen Werke entwicklungsfähige Überzeugung, dass Gott sei und dass er alle von ihm geschaffenen Dinge mit Weisheit, Macht und Gerechtigkeit regiere. 

 

LEHRSATZ II. 

Weder die angeborene noch die entwickelte natürliche Gotteserkenntnis genügt zur Erlangung der Seligkeit. 

 

§ 3. — DIE ÜBERNATÜRLICHE GOTTESERKENNTNIS 

 

LEHRSATZ I. 

Die übernatürliche Gotteserkenntnis ist die durch die Offenbarung im Wort vom Geist im Glauben geschenkte seligmachende Erkenntnis Gottes. 

 

LEHRSATZ II. 

Der Unterschied zwischen der natürlichen und übernatürlichen Erkenntnis ist der des Grundes (principium), des Wesens (forma), des Zwecks und der Wirkung (finis et effectus). 

 

 

§ 4. — DIE GRENZEN DER GOTTESERKENNTNIS 

 

LEHRSATZ 

Weder durch die natürliche Gotteserkenntnis noch durch die geoffenbarte wird eine vollkommene oder das Wesen Gottes völlig begreifende Erkenntnis erlangt. 

 

2. ABSCHNITT. — VOM DASEIN GOTTES

 

§ 5. — VOM WERT DER BEWEISE FÜR DAS DASEIN GOTTES 

 

LEHRSATZ 

Zwar sind die Beweise für das Dasein Gottes nicht so beschaffen, dass sie irgendeinen Gottesleugner zur Anerkennung des Daseins Gottes zu zwingen vermöchten, noch sind sie streng genommen durch die Schrift als Glied einer christlichen Dogmatik gefordert, dennoch führen wir sie in der Dogmatik auf, teils, weil sie zu dem hergebrachten dogmatischen Stoff gehören, teils, weil sie auch nicht ohne jeglichen Nutzen sind. 

 

§ 6. — DIE VORNEHMSTEN BEWEISE FÜR DAS DASEIN GOTTES 

 

LEHRSATZ 

Das Dasein Gottes wird entweder aus der Erfahrung oder aus dem Wesen der vorhandenen Dinge oder aus dem Begriffe Gottes oder aus dem Wesen des menschlichen Geistes erwiesen. Aus der Erfahrung wird der geschichtliche Beweis genommen. Bei dem Wesen der vorhandenen Dinge wird entweder rückwärts auf den Ursprung oder vorwärts auf den Zweck gesehen, und so der kosmologische und der teleologische Beweis gewonnen. Aus dem Begriff Gottes wird der ontologische und aus dem Wesen des menschlichen Geistes der moralische Beweis genommen. 

 

3. ABSCHNITT. — VON GOTTES WESEN UND EIGENSCHAFTEN

 

§ 7. — VOM WESEN GOTTES 

 

LEHRSATZ I. 

Eine Beschreibung (Definition) des Wesens Gottes ist aus der Schrift zu entnehmen und in derselben entsprechenden Ausdrücken zu geben. 

 

LEHRSATZ II. 

Aufs kürzeste können wir Gottes Wesen nach der Schrift beschreiben mit den Worten: Gott ist unendlicher, unbedingter Geist. 

 

§ 8. — DIE EIGENSCHAFTEN GOTTES 

 

LEHRSATZ I. 

Die Eigenschaften Gottes sind in Wirklichkeit nichts von Gott und seinem Wesen Verschiedenes, sondern sind in Wahrheit und Wirklichkeit eins und dasselbe mit dem Wesen Gottes. 

 

LEHRSATZ II. 

Unter den vielen vorhandenen Einteilungen der Eigenschaften Gottes empfiehlt sich am meisten die in immanente und transitive Eigenschaften. 

 

KAPITEL I. — DIE IMMANENTEN EIGENSCHAFTEN GOTTES

 

§ 9. — DIE UNVERÄNDERLICHKEIT GOTTES 

 

LEHRSATZ 

Wenn wir von Gott die Unveränderlichkeit aussagen, so behaupten wir damit, dass Gottes Wesen samt allen darin begriffenen Vollkommenheiten ewig eins und dasselbe und sich selbst gleich bleibe, und dass jeder Wechsel des Seins, Wollens und Denkens in Gott ausgeschlossen sei. 

 

§ 10. — DIE EWIGKEIT GOTTES 

 

LEHRSATZ 

Wenn wir die Ewigkeit von Gott aussagen, so behaupten wir, dass es für ihn bezüglich seiner Existenz, wie auch seines Wollens und Wirkens, den Unterschied der Zeit nicht gibt, und halten es für die beste Aussage, dass es für Gott nur ein ewiges Heute, eine ununterbrochene Gegenwart ohne Vergangenheit und Zukunft gibt. 

 

§ 11. — DIE IMMANENTE LIEBE GOTTES 

 

LEHRSATZ

Unter der immanenten Liebe Gottes verstehen wir den Wechsel von Mitteilen und Empfangen in Gott selbst. 

 

§ 12. — DIE GÜTE GOTTES

 

LEHRSATZ

Unter der Güte Gottes verstehen wir die Freiheit Gottes von allem Mangel und aller Unvollkommenheit, sowohl was Sein, als Denken, als auch Wollen anbelangt. 

 

KAPITEL II. — DIE TRANSITIVEN EIGENSCHAFTEN GOTTES 

 

I. ORDNUNG: — DIE EIGENSCHAFTEN DES SEINS

 

§ 13. — DIE ALLGEGENWART GOTTES 

 

LEHRSATZ

Die Allgegenwart Gottes ist diejenige Eigenschaft, nach welcher Gott alles und jedes im Universum durchdringt und erfüllt, und zwar sowohl nach Wesen wie auch nach Wirken, ohne jedoch irgendwo, auch nicht durch das ganze Universum, eingeschlossen zu sein. 

 

II. ORDNUNG: — DIE EIGENSCHAFTEN DES WISSENS

 

§ 14. — DIE ALLWISSENHEIT GOTTES 

 

LEHRSATZ

Die Allwissenheit Gottes ist das vollkommene Wissen nach Inhalt und Beschaffenheit, insofern es nach dem Inhalt ihn selbst und das gesamte Universum und nach der Beschaffenheit alles und alle Zeiten in intuitiver, ewiger, unfehlbarer Weise umfasst. 

 

§ 15. — DIE WEISHEIT GOTTES 

 

LEHRSATZ 

Die Weisheit Gottes ist die Eigenschaft, kraft deren er für die ganze Schöpfung das herrlichste Ziel gesetzt hat und dieses Ziel mit unfehlbaren und seiner Heiligkeit vollkommen entsprechenden Mitteln zu erreichen weiss. 

 

III. ORDNUNG: — DIE EIGENSCHAFTEN DES WILLENS

 

§ 16. — VOM WILLEN GOTTES IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ 

Der Wille Gottes ist das Streben Gottes, das von ihm erkannte Gute zu verwirklichen und das als böse Erkannte zu hindern. 

 

§ 17. — DIE TRANSITIVE LIEBE GOTTES 

 

LEHRSATZ

Die transitive Liebe Gottes ist die Eigenschaft, nach welcher er sich an ein anderes Sein neben ihm mitteilt, und zwar nicht um seiner selbst willen, sondern um das andere Sein, die Kreatur, zu fördern. 

 

§ 18. — DIE HEILIGKEIT GOTTES 

 

LEHRSATZ

Die Heiligkeit Gottes ist die Eigenschaft Gottes, nach welcher er das sittlich Gute liebt und das sittlich Böse hasst. 

 

§ 19. — DIE GERECHTIGKEIT GOTTES 

 

LEHRSATZ

Die Gerechtigkeit Gottes ist die Eigenschaft, nach welcher Gott das von ihm vorgeschriebene Gute belohnt und das von ihm verbotene Böse bestraft.

 

§ 20. — DIE ALLMACHT GOTTES 

 

LEHRSATZ

Die Allmacht Gottes ist die schrankenlose Macht des Willens Gottes, alles zu tun, was keine Unvollkommenheit in ihm mit sich führt oder keinen Widerspruch mit seinem ganzen Wesen enthält. 

 

4. ABSCHNITT. — VON DER DREIEINIGKEIT GOTTES

 

§ 21. — VON DER HEILIGEN DREIEINIGKEIT

 

LEHRSATZ I. 

Die Lehre von der heiligen Dreieinigkeit, d. h. die Lehre, dass nur ein Gott sei und dass in diesem einen Gott sei Vater, Sohn und Heiliger Geist, ist eine Lehre, welche uns allein aus der Heiligen Schrift bekannt und im höchsten Sinne ein Mysterium, d. h., ein über die Vernunft hinausgehendes Geheimnis ist. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Kirche beschreibt das Geheimnis der Trinität nach Anleitung der Heiligen Schrift. Dem widerspricht es nicht, dass sie eine solche Beschreibung nicht in Schriftworten gibt, sondern in solchen Ausdrücken, welche der Form nach der Heiligen Schrift fremd sind. 

 

LEHRSATZ III. 

Die kirchliche Theologie, indem sie zur Beschreibung der Trinität sich solcher der Schrift fremder Begriffe bedient, bezeugt auch ausdrücklich, dass diese von ihr angewandten philosophischen Begriffe wie „Wesen, Person“ nicht in ihrer gewöhnlichen, sondern in einer besonderen Fassung angewendet werden.

 

LEHRSATZ IV. 

Die Aussage der Heiligen Schrift, dass in Gott sei Vater, Sohn und Heiliger Geist, fasst die kirchliche Theologie in folgende dogmatische Formeln: Una divina essentia in tribus personis subsistit, oder: Unus est Deus essentia, sed idem essentia Deus unus, trinus est personis. 

 

5. ABSCHNITT. — DIE LEHRE VON DEN WERKEN GOTTES

 

§ 22. — DIE SCHÖPFUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Heilige Schrift bezeugt uns, dass Gott im vollkommenen Sinne des Wortes Schöpfer der Welt sei. 

 

LEHRSATZ II.

Die Genesis erzählt uns die Geschichte der Schöpfung so, dass wir dieselbe nur als einen zeitlichen Akt ansehen können.

 

LEHRSATZ III. 

Da Gott der völlig freie Schöpfer der Welt ist, so ist zuzugeben, dass Gott die Welt hätte nicht schaffen können, oder dass er sie hätte anders schaffen können, als sie ist; anderseits aber ist gewiss, dass die Welt so, wie sie geschaffen ist, vollkommen ist. 

 

LEHRSATZ IV. 

Der letzte Zweck der Schöpfung ist Gottes Ehre. 

 

§ 23. — VON DER GÖTTLICHEN VORSEHUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Vorsehung Gottes im strengen Sinne ist die auf der Liebe sowie auf dem Vorwissen und dem Vorsatz Gottes ruhende Fürsorge, kraft deren alles Geschaffene erhalten, durchdrungen und geleitet wird, entsprechend dem Ziele, welches die Verherrlichung Gottes und das Wohl der Menschheit ist. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Vorsehung im engern Sinn umfasst folgende drei Akte: Die Erhaltung (conservatio), die Mitwirkung (concursus), und die Weltregierung (gubernatio). 

 

LEHRSATZ III. 

Die conservatio besteht darin, dass Gott alle geschaffenen Dinge so erhält, dass sie in ihrem eigentümlichen Wesen und ihren Kräften bestehen bleiben. 

 

LEHRSATZ IV. 

Der concursus besteht darin, dass Gott mit den Kreaturen zur Hervorbringung ihrer Tätigkeiten zusammenwirkt durch einen unmittelbaren und jeder nach ihrer Art angemessenen Einfluss auf dieselben. 

 

LEHRSATZ V. 

Die gubernatio ist der Akt der göttlichen Vorsehung, wonach Gott aufs beste alle Dinge und Handlungen ordnet und lenkt, übereinstimmend mit seiner Güte und Weisheit und zur Ehre seines Namens, wie zum Heil der Menschen. 

 

6. ABSCHNITT. — DIE LEHRE VON DEN ENGELN

 

§ 24. — VON DEN ENGELN IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ I. 

Die Existenz der Engel ist der Vernunft wahrscheinlich, aber gewiss ist sie nur durch die Schrift. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Engel sind geschaffene, also endliche Wesen; geistige, also persönliche und körperlose, d. h. auch ohne Körper vollständige Persönlichkeit besitzende Wesen. 

 

§ 25. — VON DEN GUTEN UND BÖSEN ENGELN 

 

LEHRSATZ I. 

In der anerschaffenen Freiheit der Engel lag die Möglichkeit des Abfalls von Gott und des Falles in Sünde, dessen Wirklichkeit in der Schrift als Geschehnis und durch die Existenz von guten und bösen Engeln bezeugt ist. 

 

LEHRSATZ II. 

Die guten Engel heissen gute wegen ihres Beharrens im Gehorsam gegen Gott und der darauf folgenden Befestigung im Guten (confirmatio in bono). 

LEHRSATZ III. 

Die bösen Engel sind die, welche von Gott abfielen und so in den Stand der Unseligkeit gerieten. 

 

§ 26. — ANTITHESE GEGEN DIE LEHRE VON DEN ENGELN

 

II. TEIL. DIE ANTHROPOLOGIE

 

§ 27. — DAS WESEN DES MENSCHEN IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ

Der Mensch besteht aus einer vernünftigen Seele und einem organischen Körper und ist nach Leib und Seele ein Geschöpf Gottes, geschaffen zur Ehre Gottes und zu seiner eigenen Seligkeit. 

 

1. ABSCHNITT. — DER URSTAND DES MENSCHEN

 

§ 28. — DER STAND DER UNSCHULD 

 

LEHRSATZ I. 

Der Stand der Unschuld ist derjenige Zustand, in welchem der Mensch noch unverletzt und rechtbeschaffen nach Geist, Willen, Affekten und Körpergaben war, oder kurz gesagt, in welchem er das Bild Gottes noch unverloren und unverletzt besass. 

 

LEHRSATZ II. 

Das göttliche Ebenbild in dem Menschen machte weder das Wesen des Menschen aus, noch aber auch war es nur ein äusserliches Anhängsel, dessen Verlust den ganzen Zustand des Menschen nicht tiefgreifend alterieren konnte. 

 

LEHRSATZ III. 

Der Urstand des Menschen in der ursprünglichen Gerechtigkeit war zwar ein Stand der Vollkommenheit, war aber doch der Entwicklung fähig. 

 

LEHRSATZ IV. 

Wiewohl der Entwicklung fähig, war doch der Urstand des Menschen als ein Stand der Vollkommenheit ein Stand hoher Herrlichkeit und Glückseligkeit. 

 

LEHRSATZ V. 

In der Antithese zur schriftgemässen Lehre vom Ebenbilde Gottes steht die gesamte rationalisierende Theologie mit der Behauptung, dass die Heiligkeit als eine sittliche Eigenschaft nicht etwas Anerschaffenes, sondern nur etwas Erworbenes sein könne. 

 

2. ABSCHNITT. — DER STAND DES VERDERBENS

 

§ 29. — VOM VERDERBEN ODER DER SÜNDE IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ I. 

Die Sünde ist die Abweichung vom Gesetz Gottes. 

 

LEHRSATZ II. 

Ebensowohl wie die Abweichung vom geschriebenen Gesetze Gottes, so ist auch alle Abweichung vom natürlichen Gesetze und den darauf gebauten positiven Gesetzen Sünde. 

 

LEHRSATZ III. 

Der Begriff der Freiwilligkeit im strengen Sinne gehört nicht zum Wesen der Sünde. 

 

LEHRSATZ IV. 

Die Sünde hat ihre Ursache in keinerlei Weise in Gott, sondern in dem Willen der vernünftigen Kreatur. 

 

§ 30. — VON DER SCHULD 

 

LEHRSATZ I. 

Die Schuld ist die zugerechnete Sünde. 

 

LEHRSATZ II. 

Das Bewusstsein der Schuld haben wir in dem bösen Gewissen. 

 

§ 31. — VON DER STRAFE 

 

LEHRSATZ 

Die Strafe ist das Leiden, womit Gott den Sünder die Schuld seiner Übertretung bezahlen lässt und seine Majestät sowie die Heiligkeit des Gesetzes, die durch den Sünder angefochten sind, bestätigt.

 

§ 32. — VOM SÜNDENFALL 

 

LEHRSATZ

Der Sündenfall oder die erste Sünde im menschlichen Geschlecht ist die Übertretung des ersten Menschen, in welcher er vom Satan verführt und seinen freien Willen missbrauchend das paradiesische Gesetz übertrat und damit auf alle Menschen Tod und Verderben gebracht hat. 

 

§ 33. — VON DER ERBSÜNDE 

 

LEHRSATZ I. 

Dass es eine Erbsünde gibt, ist die Lehre der Schrift. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Erbsünde begreift wesentlich in sich als negative Seite den Mangel der ursprünglichen Gerechtigkeit und als positive Seite die böse Begierde oder die Neigung zu allem Bösen. 

 

§ 34. — VON DER ERBSCHULD 

 

LEHRSATZ

Der Fall Adams gereicht allen Menschen zur Schuld und Strafe, nicht nur darum, weil die durch den Fall erworbene und auf sie vererbte Sündhaftigkeit (peccatum originis originatum) sie vor Gott verdammlich macht (imputatio mediata), sondern auch so, dass der Fall Adams selbst (peccatum originis originans) ihnen zur Schuld angerechnet wird (imputatio immediata). 

 

§ 35. — DIE EIGENSCHAFTEN DER ERBSÜNDE 

 

LEHRSATZ I. 

Die Erbsünde ist eine solche, welche aufs engste und innigste der menschlichen Natur einhaftet, doch ist sie nicht des Menschen Natur. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Erbsünde wird seit Adam auf alle seine Nachkommen durch die natürliche Zeugung fortgepflanzt. 

 

LEHRSATZ III. 

Die Erbsünde hängt dem Menschen an bis zu seinem Lebensende. 

 

§ 36. — VON DER TATSÜNDE 

 

LEHRSATZ I. 

Unter Tatsünde verstehen wir alle dem Gesetz zuwiderlaufenden Handlungen, Worte und Gedanken. 

 

LEHRSATZ II. 

Nach Massgabe der Art und Weise, wie der Wille bei einer Tatsünde beteiligt ist, kann man die Tatsünden einteilen in vorsätzliche Sünden (peccata voluntaria) und unvorsätzliche Sünden (peccata involuntaria). 

 

LEHRSATZ III. 

Je nach dem geistlichen Stande, in welchem sich das sündigende Subjekt befindet, teilt man die Sünden ein in lässliche Sünden (peccata venialia) und in Todsünden (peccata mortalia). 

 

LEHRSATZ IV. 

In Rücksicht auf den Sündenakt selbst teilt man die Sünde ein in Begehungs- und Unterlassungssünden (peccata commissionis et omissionis) und in Rücksicht auf die damit verbundenen Umstände (ratione adjunctorum) in erlässliche und unerlässliche Sünden (peccata remissibilia et irremissibilia). 

 

§ 37. — VON DER VERSTOCKUNG 

 

LEHRSATZ 

Unter Verstockung verstehen wir denjenigen Zustand eines Sünders, da weder die Predigt des Gesetzes, noch des Evangeliums einen Eindruck auf sein Herz macht. 

 

§ 38. — VOM ZEITLICHEN TODE 

 

LEHRSATZ I. 

Der zeitliche Tod ist die Trennung des Leibes und der Seele und Beraubung des natürlichen Lebens. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Ursache des Todes ist die Sünde. 

 

LEHRSATZ III. 

Es gibt keinen Zwischenzustand der durch den Tod von dem Körper getrennten Seelen zwischen Tod und jüngstem Gericht. 

§ 39. — VOM FREIEN WILLEN DES NATÜRLICHEN MENSCHEN 

 

LEHRSATZ I. 

Unter liberum arbitrium wird genau genommen die Freiheit des Wählens und des der Wahl angemessenen Handelns verstanden. 

 

LEHRSATZ II. 

Der unbekehrte Mensch hat keinen freien Willen in bezug auf die geistlichen Dinge. 

 

LEHRSATZ III. 

Insonderheit hat der natürliche Mensch kein Vermögen, auch nur den geringsten Anfang zur Bekehrung zu machen.

 

BAND III.

DIE EIGENTLICHE DOGMATIK

SOTERIOLOGIE

(GRUNDLAGE UND ANEIGNUNG DES HEILS.)

 

AUSFÜHRLICHE INHALTSANGABE DES III. BANDES 

 

III. TEIL. — DIE SOTERIOLOGIE, ODER DIE LEHRE VON DER ERLÖSUNG

 

I. ABSCHNITT. — VON DEN GRUNDLAGEN ODER PRINZIPIEN DES HEILS

 

I. KAPITEL. VON DEM ERLÖSUNGSRATSCHLUSS GOTTES DES VATERS 

 

§ 40. — VOM ALLGEMEINEN LIEBESWILLEN GOTTES DES VATERS 

 

LEHRSATZ I. 

Die erste Grundlage des Heils der Sünder ist die barmherzige Liebe Gottes, durch welche er bewogen wird, dass er nicht nur die Rettung der gefallenen Menschheit will, sondern auch beschliesst, diese Rettung zu veranstalten und die Mittel darzureichen, durch welche die Verlorenen der Rettung teilhaftig werden können.

 

LEHRSATZ II. 

Die Eigenschaften des Liebeswillens Gottes sind nach der Schrift diese, dass er brünstig, geordnet, allgemein, ernstlich ist. 

 

§ 41. — VON DER ERWÄHLUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Ebenso klar und deutlich wie die Schrift einen allgemeinen Liebeswillen Gottes in bezug auf das Heil aller Menschen lehrt, ebenso klar und deutlich lehrt sie eine besondere Wahl Gottes zum ewigen Leben. 

 

LEHRSATZ II. 

Weil Gott nach seinem Vorsatz in Christo und nach seiner Vorsehung gewisse Personen aus der Menge aller Verlorenen auserwählt hat, dass sie das ewige Leben erlangen sollen, so bringt er diese Erwählten auch zum Glauben und erhält sie im Glauben bis ans Ende. 

 

LEHRSATZ III. 

In der Antithese zur schriftgemässen Lehre von der Wahl stehen ebensowohl diejenigen, welche die Wahl gar nicht auf die in Christo geschehene Erlösung gründen, als auch die, welche sie auf die von Gott zuvorgesehene Aneignung der Erlösung oder gar auf die zuvorgesehene Heiligung gründen, oder auch die benevolentia universalis mit der Wahl konfundieren.

 

LEHRSATZ IV. 

Attribute der Erwählung sind die Ewigkeit, die Unveränderlichkeit, die Partikularität und die Gewissheit auf seiten des Menschen, sowie die Tröstlichkeit dieser Lehre. 

 

LEHRSATZ V. 

Die falsche Lehre von der Gnadenwahl sucht sich durch eine Anzahl von falschen Stützen zu erhalten, als deren vornehmste namentlich falsche Grundsätze über Schriftauslegung, unberechtigte Schlüssemacherei und namentlich grundverkehrte Ansicht von der Aufgabe der Theologie zu nennen sind. 

 

II. KAPITEL. DIE LEHRE VON CHRISTO 

 

I. LEHRSTÜCK. — VON DER PERSON DES HEILANDES

 

§ 42. — VON DEN BEIDEN NATUREN IN CHRISTO 

 

LEHRSATZ I. 

Jesus Christus ist ebensowohl wahrhaftiger Gott, als auch wahrhaftiger Mensch.

 

LEHRSATZ II. 

Wiewohl Jesu Menschheit eine wahrhaftige ist, so ist sie doch eine unpersönliche und eine sündlose. 

 

LEHRSATZ III. 

Die Menschwerdung (incarnatio), durch welche die Person des Gottmenschen wird, besteht darin, dass der Sohn Gottes (logos) die menschliche Natur in seine persönliche Gemeinschaft aufnimmt und aufs festeste und für Ewigkeit unauflöslich mit sich und seiner göttlichen Natur vereinigt, und zwar so, dass auf keine Weise beide Naturen ineinander aufgehn, oder miteinander vermischt werden. 

 

§ 43. — VON DER COMMUNIO NATURARUM 

UND DEREN CONSEQUENS VERBALE UND REALE 

 

LEHRSATZ I. 

Die communio naturarum in der Person Christi ist die innigste Gemeinschaft beider Naturen, in welcher der logos mit seiner göttlichen Natur die menschliche Natur so vollständig durchdringt und sich aneignet, dass die menschliche Natur ebenso vollständig seine menschliche Natur ist, wie die göttliche seine göttliche Natur ist. 

 

LEHRSATZ II. 

Das consequens verbale der communio naturarum sind die propositiones personales, in welchen die von den beiden Naturen entnommenen Personenbezeichnungen gegenseitig voneinander ausgesagt werden und zwar modo singulari ac inusitato. 

 

LEHRSATZ III. 

Das consequens reale der communio naturarum ist die communicatio idiomatum oder Mitteilung der Eigentümlichkeiten der einen Natur an die andere, welche in den drei genera, nämlich genus idiomaticum, genus majestaticum, genus apotelesmaticum, dargestellt wird. 

 

LEHRSATZ IV. 

Das genus idiomaticum besteht darin, dass die Idiome jeder der beiden Naturen der Person des Gottmenschen zugeteilt werden, und zwar sowohl dem concretum personae, als auch dem concretum naturae. 

 

LEHRSATZ V. 

Das genus majestaticum oder auchematicum besteht darin, dass der Sohn Gottes die Idiome seiner göttlichen Natur, die Majestät und Herrlichkeit derselben, der angenommenen menschlichen Natur zum gemeinschaftlichen Besitz, Brauch und Benennung mitteilt. 

 

LEHRSATZ VI. 

In bezug auf das genus majestaticum oder auchematicum steht in Antithese gegen die Schriftlehre der Kalvinismus; aber auch innerhalb der lutherischen Kirche ist es zu einer Kontroverse bezüglich dieses genus gekommen und zwar genauer über dieselbe Eigenschaft, welche namentlich den Gegenstand der kalvinistischen Antithese bildet, nämlich über die Allgegenwart. 

 

LEHRSATZ VII. 

Das genus apotelesmaticum besteht darin, dass in dem Mittlerwerke Christi jede Natur zwar nach ihrem eigentümlichen Wesen, aber doch in der Gemeinschaft mit der andern Natur wirkt. 

 

II. LEHRSTÜCK. — VON DEN BEIDEN STÄNDEN CHRISTI 

 

§ 44. — VON DEN BEIDEN STÄNDEN IM ALLGEMEINEN

 

LEHRSATZ 

Die beiden Stände, welche die ganze Schrift und namentlich Phil 2,5-9 von Christo aussagt, nämlich die Stände der Erniedrigung und der Erhöhung, haben beide zu ihrem Subjekt den menschgewordenen Logos, näher die Menschheit desselben, und sind nicht so voneinander unterschieden, dass die menschliche Natur mit der Erhöhung in den Besitz der göttlichen Majestät, die sie zuvor nicht besessen, eingetreten wäre, sondern dass sie die seit der Empfängnis besessene Majestät vollkommen gebrauchte und offenbarte. 

 

LEHRPUNKT I.

Das Subjekt der beiden Stände ist der bereits menschgewordene Logos (filius Dei incarnatus).

 

LEHRPUNKT II.

Die exinanitio besteht darin, dass der Gottmensch die majestas divina, die er besitzt, nicht beständig gebraucht, noch offenbart; während das Wesen der exaltatio der volle Gebrauch und Offenbarung der majestas divina ist.

 

LEHRPUNKT III.

Die Erniedrigung ist nicht als blosse Heimlichhaltung (krypsis) des Gebrauchs der majestas, und die Erhöhung nicht als blosse Offenbarmachung (phanerosis) des Gebrauchs zu fassen.

 

LEHRPUNKT IV.

Die Erhöhung widerfährt Christo als etwas zur Seligmachung der Sünder dienendes, nicht aber als eine persönliche Belohnung.

 

§ 45. — DIE EINZELNEN STUFEN DER ERNIEDRIGUNG

 

LEHRSATZ 

Die einzelnen Stufen oder Grade der Erniedrigung, welche nicht von allen Dogmatikern übereinstimmend aufgeführt werden, sind nach gangbarster Zählung acht, nämlich: Conceptio, nativitas, circumcisio, educatio humilis, conversatio inter homines visibilis, passio magna, mors, sepultura. 

 

LEHRPUNKT I.

Die Zählung der Grade ist verschieden, aber diese Verschiedenheit berührt nicht den überhaupt zu behandelnden Stoff der Lehre.

 

LEHRPUNKT II.

Die Empfängnis (conceptio) ist der Anfang der Menschwerdung.

 

LEHRPUNKT III.

Die Geburt (nativitas) ist wahrhafte und naturgemässe Geburt des Gotteskindes in diese Welt.

 

LEHRPUNKT IV.

Die Beschneidung (circumcisio) ist die freiwillige Unterwerfung Jesu unter das Gesetz.

 

LEHRPUNKT V.

Christus hat zwar von Anbeginn seines Lebens für uns gelitten (circumcisio); doch haben wir bei seinem Leiden namentlich das grosse Leiden (passio magna), zumal am Todestage, im Auge.

 

§ 46. — DIE STUFEN DER ERHÖHUNG 

 

LEHRSATZ

Der Stand der Erhöhung hat vier Stufen; und diese sind: Descensus ad inferos, resurrectio, ascensio, sessio ad dextram. 

 

LEHRPUNKT I.

Die Höllenfahrt (descensus ad inferos) ist ein reales Hinabsteigen Jesu in das „pou“ damnatorum nach seiner erhöhten Leiblichkeit.

 

LEHRPUNKT II.

Die Auferstehung (resurrectio) ist das wahrhaftige Hervorgehen des lebendig gewordenen Herrn aus dem Grabe.

 

LEHRPUNKT III.

Die Himmelfahrt (ascensio) ist die reale, sichtbare Erhebung Jesu von der Erde gen Himmel.

 

LEHRPUNKT IV.

Das Sitzen zur Rechten (sessio ad dextram) ist der Beginn des allmächtigen Regierens im Reich der Macht, der Gnade und der Herrlichkeit mit dem Vater.

 

§ 47. — DIE FALSCHEN CHRISTOLOGIEN 

 

LEHRSATZ I.

Falsch sind alle Christologien, welche keine wahre Gottheit Christi lehren. 

 

LEHRSATZ II. 

Falsch sind alle Christologien, welche die Wirklichkeit und Wahrheit der menschlichen Natur Christi leugnen. 

 

LEHRSATZ III. 

Falsch sind alle Christologien, welche keine wahre Vereinigung der Naturen lehren, sondern die Naturen entweder vermischen oder getrennt lassen.

 

III. LEHRSTÜCK. — VON DEN ÄMTERN JESU CHRISTI 

 

§ 48. — VON DEN ÄMTERN JESU IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ

Das ganze Mittleramt Jesu ist nach der Schrift ein lehrendes, versöhnendes und regierendes, oder: Der Mittler hat das dreifache Amt eines Propheten, Priesters und Königs. 

 

§ 49. — DAS LEHRAMT JESU 

 

LEHRSATZ I. 

Das prophetische Amt Jesu Christi besteht darin, dass er aus dem Rate der heiligen Trinität den göttlichen Willen über unsere Erlösung aufs vollkommenste mitgeteilt hat. 

 

LEHRSATZ II. 

Das Lehramt Jesu besteht nicht in neuer Gesetzeslehre (noch ist Christus ein neuer Gesetzeslehrer) und in Verkündigung ewiger, himmlischer Verheissungen an Stelle früherer nur leiblicher. 

 

§ 50. — DAS HOHEPRIESTERLICHE AMT JESU CHRISTI

 

LEHRSATZ I.

Dass Christus das hohepriesterliche Amt habe, sagt die Schrift teils, indem sie ihn Priester nennt, teils, indem sie ihm priesterliche Funktionen beilegt. 

 

LEHRSATZ II. 

Das Wesen (forma) des hohepriesterlichen Amtes Jesu Christi besteht darin, dass der Herr durch vollkommene Erfüllung des Gesetzes, sowie durch vollkommene Büssung aller unserer Schuld für alle Sünder vollkommene Genugtuung leistet, und auf Grund seiner Genugtuung auch für alle Sünder bei Gott Fürbitte tut.

 

LEHRSATZ III. 

Die Genugtuung überhaupt, und speziell die Genugtuung, wie sie Gott von Christo geleistet worden, war notwendig zur Erlösung der Sünder. 

 

LEHRSATZ IV. 

Jesus hat wirklich in seiner Gesetzeserfüllung und in seinem Leiden für uns genug getan und verwaltet wirklich in beiden sein hohepriesterliches Amt. 

 

LEHRSATZ V. 

Die Genugtuung, welche Christus in seinem tätigen und leidenden Gehorsam für alle geleistet hat, ist vollkommen und in sich hinreichend zur Erlösung aller Sünder. 

 

LEHRSATZ VI. 

Christus ist ebensowohl ein wahrer als auch der einzige Fürbitter für uns; und er bleibt es bis ans Ende der Welt. 

 

§ 51. — DAS KÖNIGLICHE AMT JESU CHRISTI

 

LEHRSATZ 

Das königliche Amt Christi besteht darin, dass Christus als Gottmensch und nach beiden Naturen alles im Himmel und auf Erden regiert. 

 

II. ABSCHNITT (ANSTATT KAP. III.).

DIE LEHRE VOM HEILIGEN GEIST, 

ODER DIE ANEIGNUNG DES HEILS IN CHRISTO

 

§ 52. — ANORDNUNG 

 

I. LEHRSTÜCK. — DIE HEILSORDNUNG

 

LEHRSATZ

Wenn wir von Aneignung des Heils durch den Heil. Geist handeln wollen, so haben wir zu handeln einmal von der Art und Weise, wie der Heil. Geist das in Christo erworbene Heil einem Sünder aneignet, sodann von den Mitteln, die hierbei der Heil. Geist gebraucht, und endlich von der Gemeinschaft derer, welchen das Heil angeeignet ist; oder wir haben zu handeln von der Aneignung des Heils selbst (de ordine salutis), von den Mitteln des Heils (de mediis salutis) und von der Kirche (de ecclesia). 

 

§ 53. — VON DER BERUFUNG 

 

LEHRSATZ

Die Berufung besteht darin, dass der Heil. Geist durch die Taufe und die äusserliche Predigt des Evangeliums als durch das an sich allzeit wirksame Mittel allen Sündern ohne Unterschied den gnädigen Willen Gottes in Christo zum Heil aller Welt bezeugt und die durch Christum erworbenen himmlischen Güter ihnen anbietet mit der ernstlichen Absicht, dass sie solchen Beruf wirklich annehmen und also durch Christum ewig selig werden. 

 

§ 54. — VON DER ERLEUCHTUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Erleuchtung besteht darin, dass der Heil. Geist durch das Evangelium das Herz eines Sünders mit der seligmachenden Erkenntnis der Gnade Gottes in Christo erfüllt. 

 

LEHRSATZ II. 

Der psychologische Vorgang der Erleuchtung ist dieser, dass sich die erleuchtende Tätigkeit des Heil. Geistes zuerst an den Intellekt des zu erleuchtenden Sünders wendet. 

 

§ 55. — VON DER WIEDERGEBURT 

 

LEHRSATZ

Die Wiedergeburt ist derjenige Akt des Heil. Geistes, da er einen geistlich toten Menschen geistlich lebendig macht, indem er denselben durch das Sakrament der Taufe oder durch das Wort des Evangeliums mit dem seligmachenden Glauben beschenkt. 

 

LEHRPUNKT I.

Die Wiedergeburt im eigentlichen Sinne als die geistliche Lebendigmachung ist ihrem Wesen nach die Beschenkung des Sünders mit dem seligmachenden Glauben.

 

LEHRPUNKT II.

Die Wiedergeburt ist zwar eine prinzipielle Veränderung des Menschen, aber nicht eine Veränderung seines Wesens.

 

LEHRPUNKT III.

Bei wirklich strikter Fassung ist die Wiedergeburt eine momentane; nur bei weiterer Fassung kann man dieselbe als sukzessive und ebenso als efficax und gleichwohl als resistibilis bezeichnen.

 

LEHRPUNKT IV.

Die Ursachen, die Gott bewegen, einem Sünder die Gnade der Wiedergeburt zu teil werden zu lassen, sind einesteils seine Barmherzigkeit, und andernteils Christi Verdienst. 

 

LEHRPUNKT V.

Die Wiedergeburt wirkt einzig und allein Gott, aber auch nur durch die Gnadenmittel.

 

LEHRPUNKT VI.

Der Zweck der Wiedergeburt ist zuletzt Gottes Ehre und des Menschen Seligkeit.

 

§ 56. — DIE BEKEHRUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Bekehrung ist diejenige Tätigkeit der aneignenden Gnade des Heil. Geistes, nach welcher derselbe einen geistlich toten Menschen aus dem Stand der Sünde und des Zorns in den Stand der Gnade und des Glaubens versetzt, um ihn des ewigen Lebens teilhaft zu machen. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Bekehrung selbst ist nicht ein Akt, der sich durch längere Zeit hindurchzieht, sondern geschieht im Moment; aber die Vorbereitungen zu diesem Akte können auf einen Zeitraum von unterschiedlicher Länge sich erstrecken. 

 

LEHRSATZ III. 

Wie die Ursache, dass Gott einen Menschen bekehrt, allein seine Gnade und Christi Verdienst, nicht aber irgendein Verdienst des Menschen ist, so ist die Bekehrung selbst einzig und allein Werk des Heil. Geistes und vollzieht sich ohne Zutun des zu bekehrenden Menschen, der vielmehr in der Bekehrung sich gänzlich passiv verhält.

 

LEHRSATZ IV.

Die bekehrende Tätigkeit Gottes ist immer wirksam, sie ist aber niemals unwiderstehlich. 

 

§ 57. — VON DER BUSSE 

 

LEHRSATZ I.

Die Busse besteht darin, dass durch Gottes bekehrende Gnade der Mensch seine Sünde erkennt und bereut und durch den Glauben das Verdienst Christi ergreift zur Erlangung der Rechtfertigung und des ewigen Lebens. 

 

LEHRSATZ II. 

Die Reue ist der durch Erkenntnis der Sünden und des göttlichen Zornes gewirkte Seelenschmerz, verbunden ebensowohl mit dem willigen Bekenntnis der Sünden und der dadurch nach Gottes gerechtem Gericht verdienten zeitlichen und ewigen Strafe, als mit der ernstlichen Verwerfung und Verabscheuung der Sünde.

 

LEHRSATZ III. 

Der Glaube ist das durch Gottes Wort gewirkte zuversichtliche Vertrauen auf Gottes Wort und insbesondere als rechtfertigender Glaube das Vertrauen auf die Zusage der Vergebung der Sünde in Christo. 

 

LEHRSATZ IV. 

Die Busse ist eine von Gott durchs Wort zum Zweck der Seligkeit in uns hervorgebrachte Wirkung, aber nicht ein Sakrament. 

 

§ 58. — VON DER RECHTFERTIGUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Rechtfertigung ist ein richterlicher Akt Gottes, da er den sündigen und daher der ewigen Strafe verfallenen Menschen ohne irgendein Verdienst desselben aus Gnaden und um Christi willen für gerecht erklärt. 

 

LEHRSATZ II. 

Das Wesen der Rechtfertigung besteht in der Zurechnung der Gerechtigkeit Jesu Christi. 

 

LEHRSATZ III.

Die Rechtfertigung wird durchs Wort und die Sakramente von Gott angeboten und durch den Glauben von dem Sünder empfangen. 

 

LEHRSATZ IV. 

Die Rechtfertigung, welche Gott als eine vollkommene auf einmal und auf ein und dieselbe Weise allen Menschen, die gerechtfertigt werden, zuteil werden lässt, geht durchs ganze Leben fort; und da Gott dieselbe durch sein gewisses Wort anbietet und darreicht, so kann und soll der gerechtfertigte Sünder auch seiner Rechtfertigung gewiss sein. 

 

§ 59. — VON DER MYSTISCHEN VEREINIGUNG DER GLÄUBIGEN MIT GOTT

 

LEHRSATZ

Die mystische Vereinigung der Gläubigen mit Gott besteht darin, dass der dreieinige Gott durch den Heil. Geist dem Wesen nach dem Wesen des gläubigen Menschen gnadenvoll beiwohnt, wodurch die also mit Gott Vereinigten nicht nur selig erfreut und mit Trost und Frieden erfüllt, sondern auch in der Gnade beständig gewisser gemacht, in der Heiligung gestärkt und zum ewigen Leben bewahrt werden. 

 

§ 60. — VON DER HEILIGUNG 

 

LEHRSATZ I. 

Die Heiligung ist diejenige Tätigkeit der aneignenden Gnade des Heil. Geistes, kraft deren der gerechtfertigte Mensch das ihm noch anhängende sündliche Wesen von Tag zu Tag ablegt, hingegen von Tag zu Tag erneuert wird nach Gottes Bild und Gott lebt in Heiligkeit und Gerechtigkeit. 

LEHRSATZ II. 

Der Heil. Geist wirkt die Heiligung in den Wiedergeborenen durch Wort und Sakrament, so aber, dass der Mensch vermöge der Kräfte, die ihm durch den Glauben verliehen werden, mitwirkt. 

 

LEHRSATZ III. 

Zwei wichtige Beförderungsmittel der Heiligung sind das Kreuz und das Gebet. 

 

LEHRPUNKT I.

Das Kreuz ist ein Beförderungsmittel der Heiligung, indem es sowohl dem Abtun des alten als auch dem Antun des neuen Menschen dient.

 

LEHRPUNKT II.

Das Gebet ist vornehmlich deshalb ein Beförderungsmittel der Heiligung, weil es der von Gott gewiesene Weg zur Erlangung der Heiligungskräfte ist.

 

LEHRSATZ IV. 

Die Heiligung ist notwendig, sofern sie zur Beschaffenheit eines wahren Christen gehört; aber sie ist nicht in dem Sinne notwendig, dass von derselben die Seligkeit abhinge, was um so weniger der Fall sein kann, da selbst die wahrhafte Heiligung immer unvollkommen bleibt. 

 

LEHRSATZ V. 

Die Heiligung hat zu ihrem Zweck die Ehre Gottes und zu ihrer Frucht die guten Werke.

 

BAND IV.

DIE EIGENTLICHE DOGMATIK

(MITTEL ZUR ANEIGNUNG DES HEILS UND VOLLENDUNG DES HEILS.)

 

AUSFÜHRLICHE INHALTSANGABE DES IV. BANDES

 

II. LEHRSTÜCK. — DIE MITTEL ZUR ANEIGNUNG DES HEILS

 

I. LEHRPUNKT. — VOM WORTE GOTTES 

 

§ 61. — DIE WIRKSAMKEIT DES GÖTTLICHEN WORTES

 

LEHRSATZ I. 

Gottes Wort nach seinem Wesen betrachtet sind nicht die Laute, Töne, Buchstaben, Silben, Wörter und Sätze, sondern die in die Worte gefasste göttliche Wahrheit. 

LEHRSATZ II. 

Das ganze Wort Gottes hat Kraft, und zwar sowohl ausser dem Gebrauch wie im Gebrauch selbst. 

 

LEHRSATZ III. 

Sofern Gottes Wort doch Wort, oder Rede, ist, ist seine Kraft eine moralisch wirkende. 

 

LEHRSATZ IV. 

Die wahre Kraft, von welcher die Wirkungen des göttlichen Wortes eigentlich abhängen, ist eine übernatürliche Kraft und nichts anders als die Kraft Gottes selbst; und die an dem Sünder zur Seligkeit geschehenden Wirkungen der Schrift sind als solche im vollen Sinne des Wortes übernatürliche. 

 

LEHRSATZ V. 

Das Verhältnis, in welchem die Kraft Gottes selbst zu dem Worte steht, ist dies, dass der Heil. Geist die erste Ursache der Wirkungen des göttlichen Wortes ist, das Wort aber das Werkzeug des Heil. Geistes. 

 

LEHRSATZ VI. 

Das Wirken des Heil. Geistes durch das Wort als sein Mittel besteht in einem beständigen Einflusse auf das Wort zur Hervorbringung aller heilsamen Wirkungen, welcher Einfluss auf der nach Gottes Wort ein für allemal geschehenen Vereinigung des Geistes mit dem Wort beruht. 

 

§ 62. — VOM UNTERSCHIED DES GESETZES UND EVANGELIUMS 

 

LEHRSATZ I. 

Alles Wort Gottes, worin Gott den Menschen Gebot oder Verbot vorlegt, ist das Gesetz Gottes, welches als Offenbarung der ewigen Heiligkeit und Gerechtigkeit Gottes alle Menschen zu allen Zeiten zum vollkommensten Gehorsam verpflichtet; und wie es ursprünglich und vor dem Sündenfall den Zweck hatte, dem mit Gott vereinten Menschen ein Weg des Lebens zu sein, so hat es nach der im Sündenfall geschehenen Trennung des Menschen von Gott vornehmlich den Zweck, die Sünden aufzudecken und Verdammnis zu predigen. 

 

LEHRSATZ II. 

Alles Wort Gottes, welches den Übertretern des Gesetzes Huld und Gnade Gottes anbietet und von Christo, seinem Werk und Wohltaten redet, ist das Evangelium, welches den Zweck hat, in dem Sünder den Glauben zu wirken und ihn also der Vergebung der Sünden und des ewigen Lebens teilhaftig zu machen. 

 

LEHRSATZ III. 

Gesetz und Evangelium unterscheiden sich in bezug auf die Weise ihrer Offenbarung, ferner in bezug auf die beiderseitigen Mittler, und ebensowohl nach Inhalt, Wesen und Wirkung, wie auch in bezug auf die Personen, für welche das eine und das andere gegeben ist. 

 

II. LEHRPUNKT. — VON DEN SAKRAMENTEN 

 

§ 63. — VON DEN SAKRAMENTEN IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ

Die Sakramente sind von Gott eingesetzte Handlungen, welche unter äusserlichen Zeichen himmlische Güter mitteilen, sowohl zur Darreichung, als auch zur Besiegelung der Gnade. 

 

PUNKT I. 

Das Wort „Sakrament“ ist kein Schriftwort, wenigstens nicht im Sinne, wie hier gebraucht, sondern ein Kirchenwort. 

 

PUNKT II. 

Nach der Schrift gibt es nur zwei Sakramente. 

 

PUNKT III. 

Nur das kann ein Sakrament heissen, was die in der Schrift der Taufe und dem Abendmahl gegebenen besonderen, gemeinsamen Kennzeichen hat. 

 

PUNKT IV. 

Als Materie des Sakraments haben wir bei allgemeiner Betrachtung das äussere Element samt der mit demselben geschehenden äusserlichen Handlung zu bezeichnen. 

 

PUNKT V. 

Das Wesen (forma) des Sakraments sind die in Gottes Wort verfassten sakramentalen Handlungen. 

 

PUNKT VI. 

Der Hauptzweck des Sakraments ist in Ansehung des Menschen Zueignung und Versiegelung der göttlichen Gnade und damit Seligmachung des Menschen; in Ansehung Gottes ist der Zweck seine ewige Ehre. 

 

PUNKT VII. 

Die Wirkungskraft (efficacia) ist dieselbe im allgemeinen wie die des Wortes; und wie das Wort in sich selbst kräftig ist, so auch die Sakramente, so dass sie in bezug auf ihre Wirksamkeit weder von dem, der sie austeilt, noch von dem, der sie empfängt, abhängig sind. 

 

PUNKT VIII. 

Der legitime und gesegnete Brauch des Sakraments erfordert den Glauben im engsten Sinne. 

 

PUNKT IX. 

Verwalter des Sakraments sollen der Ordnung nach nur legitim berufene und recht lehrende Prediger sein. 

 

PUNKT X. 

Die Notwendigkeit der Sakramente ist keine absolute, sondern eine relative.

 

PUNKT XI. 

Die Sakramente des Alten Testaments sind denen des Neuen Testaments wesentlich gleich. 

 

§ 64. — DIE TAUFE 

 

LEHRSATZ

Die Taufe ist die von Gott eingesetzte Handlung, in welcher ein Sünder im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heil. Geistes ins Wasser getaucht oder mit Wasser besprengt wird, damit er also wiedergeboren und der Vergebung der Sünden und des ewigen Lebens teilhaftig werde. 

 

PUNKT I.

Das Wort „taufen” ist vom Sakrament im eigentlichen und zugleich ganz besonderen Sinne gebraucht.

 

PUNKT II. 

Die Bestandteile des Taufsakraments sind das Wasser und die damit geschehenden Handlungen an sich. 

 

PUNKT III. 

Das Wesen (forma) der Taufe besteht darin, dass ein Mensch unter Rezitation der Einsetzungsworte oder Taufformel ins Wasser getaucht, resp. mit Wasser besprengt wird, und diese Eintauchung oder Besprengung auch annimmt.

 

PUNKT IV. 

Der Zweck der Taufe ist Zueignung und Besiegelung der seligmachenden Gnade.

 

PUNKT V. 

Die Taufe ist notwendig, weil sie von Gott befohlen und als Mittel zur Wiedergeburt verordnet ist. 

 

§ 65. — DAS HEILIGE ABENDMAHL 

 

LEHRSATZ

Das heilige Abendmahl ist das zweite Sakrament des Neuen Testaments; in demselben teilt Jesus unter dem Brot und Wein seinen wahren Leib und sein wahres Blut allen Geniessenden mit, und schenkt damit zugleich denen, die es gläubig geniessen, die Vergebung aller Sünden zum Preis seiner Gnade und zur Seligkeit der würdigen Empfänger. 

 

PUNKT I. 

Der bei uns gebräuchliche Name „Abendmahl” ist zwar nicht in der alten Kirche, auch nicht in der Schrift gebräuchlich, hat aber doch in der Schrift genügenden Grund. 

 

PUNKT II. 

Die Einsetzungsworte sind eigentlich, wie sie lauten, zu verstehen. 

 

PUNKT III. 

Die Materie im Abendmahl ist nach der Schrift eine doppelte, nämlich die irdische, Brot und Wein (materia terrestris) und die himmlische, Leib und Blut (materia coelestis). 

 

PUNKT IV. 

Das Essen des Leibes und das Trinken des Blutes im Abendmahl unter dem Brot und Wein ist ebenso ein eigentliches, wahrhaftes, mündliches Geniessen wie das des Brotes und des Weines. 

 

PUNKT V. 

Das Wesen (forma) des Abendmahls ist die gesamte Handlung, welche Christus selbst in Ansehung der irdischen und himmlischen Materien vorgenommen und dann für alle Zeiten eingesetzt hat, so dass nur da das Abendmahl wirklich gefeiert wird, wo die drei die Gesamthandlung bildenden wesentlichen Handlungen (actus formales): Konsekration, Austeilung, Empfangen statt haben. 

 

PUNKT VI. 

Die Verwaltung (administratio) des Abendmahls steht nur den ordinierten Dienern der Kirche zu. 

 

PUNKT VII. 

Der eigentliche und nächste Zweck des heiligen Abendmahls ist in Ansehung des Menschen die Seligkeit. 

 

III. LEHRSTÜCK. — DIE LEHRE VON DER KIRCHE 

 

I. LEHRPUNKT. — DIE KIRCHE IM ALLGEMEINEN

 

§ 66. — DIE KIRCHE IM EIGENTLICHEN UND UNEIGENTLICHEN SINNE 

 

LEHRSATZ 

Die Kirche im eigentlichen Sinne (stricte dicta) ist die eine Gemeinde der Gläubigen, im weiteren Sinne (late dicta) die Menge aller derer, welche sich zu Wort und Sakrament halten. 

 

PUNKT I. 

Die Kirche im eigentlichen Sinne ist die Gemeinde der Gläubigen. 

 

PUNKT II. 

Die Kirche ist nur eine (una) von Anfang bis Ende der Welt auf dem ganzen Erdkreis. 

 

PUNKT III. 

Diese eine Kirche ist auch die heilige (una sancta). 

 

PUNKT IV. 

Die eine heilige Kirche, oder Gemeinde der Heiligen, ist auch die allgemeine Kirche (ecclesia universalis, catholica). 

 

PUNKT V. 

Die eine heilige Kirche Gottes ist unfehlbar (infallibilis). 

 

PUNKT VI. 

Unter der Kirche im uneigentlichen Sinn (ecclesia late dicta) verstehen wir die ganze Menge der durchs Wort berufenen und um das Wort versammelten Menge (coetus visibilis vocatorum). 

 

PUNKT VII. 

Das Dasein oder Vorhandensein der unsichtbaren Kirche wird erkannt an dem Wort Gottes und den Sakramenten; mit andern Worten: Das Wort Gottes und die Sakramente sind die notae ecclesiae. 

 

PUNKT VIII. 

Wie einzelne Partikularkirchen ganz von der Wahrheit fallen können, so kann dies auch mit der ganzen sichtbaren Kirche überhaupt geschehn. 

 

PUNKT IX. 

Obgleich eine Repräsentation der sichtbaren Kirche statt finden kann, so gibt es doch keinen Stand noch Körperschaft, die an sich die Repräsentanten der Kirche wären. 

 

II. LEHRPUNKT. — DER DREIFACHE UNTERSCHIED DER GLIEDER DER KIRCHE 

 

§ 67. — DIESER UNTERSCHIED IM ALLGEMEINEN 

 

LEHRSATZ

Alle Glieder der Kirche haben vermöge der Berufung durch Gottes Wort und Taufe einen und denselben himmlischen Beruf und bilden demzufolge einen unterschiedslosen Bruderstand; aber da sie nicht denselben äusseren Beruf haben, so findet sich in der Kirche ein Unterschied von ordines, nämlich: Lehrstand, Obrigkeit und Hausstand. 

 

§ 68. — DAS LEHRAMT 

 

LEHRSATZ I. 

Das Lehramt, worunter wir hier den Stand der Diener am Wort, die Pastoren, verstehn, ist göttlicher Einsetzung. 

 

LEHRSATZ II. 

Niemand kann anders als durch äusseren, rechtmässigen Beruf (Vocation, vocatio legitima) ein öffentlicher Diener am Wort werden. 

 

LEHRSATZ III. 

Die Ordination macht niemand zum Pastor, sondern bestätigt nur einen Pastor als rechtmässig berufenen Pastor. 

 

LEHRSATZ IV. 

Gewalt und Recht des Predigtamts ist: Evangelium predigen, Sakrament verwalten, Sünden vergeben oder behalten, Zucht üben. 

 

LEHRSATZ V. 

Wesentlich sind alle Prediger an Rechten und Würden gleich. 

 

§ 69. — DIE OBRIGKEIT 

 

LEHRSATZ 

Die Obrigkeit ist das von Gott eingesetzte weltliche Amt, welches durch Erlassung nötiger und guter Gesetze, Handhabung der Rechtspflege und der äusserlichen Zucht im Einklange mit dem göttlichen Moralgesetz dem dreieinigen Gott zu Ehren und dem Menschen zum zeitlichen Wohle verwaltet werden soll. 

 

PUNKT I. 

Die Obrigkeit ist das von Gott eingesetzte weltliche Amt. 

 

PUNKT II. 

Das Gebiet für die Tätigkeit der Obrigkeit sind allein die zeitlichen, bürgerlichen, sozialen Dinge als solche, aber in keinerlei Weise die geistlichen Dinge. 

 

PUNKT III. 

Die Quelle, aus welcher die Obrigkeit ihre Ordnungen schöpft, ist die Vernunft nach dem ganzen Vermögen, welches die Schrift derselben zuschreibt, aber angemessen dem Gebiet, welches die Schrift ihr zuweist. 

 

PUNKT IV. 

Die Obrigkeit hat die Gewalt, Gesetze zu machen, Gericht zu halten, Gehorsam zu fordern und Strafamt bis zur Todesstrafe zu üben. 

 

PUNKT V. 

Der Zweck der Obrigkeit ist Gottes Ehre. 

 

§ 70. — DER HAUSSTAND 

 

LEHRSATZ

Der Hausstand ist Gottes Ordnung und hat den Zweck, zu Gottes Ehre der Auferziehung eines neuen, heranwachsenden Geschlechts in der Furcht des Herrn zu dienen. 

 

§ 71. — DER WIDERCHRIST 

 

LEHRSATZ 

Der in der Schrift geweissagte grosse Widerchrist und grösste Feind der Kirche ist nicht mehr zu erwarten, sondern bereits im Papsttum vorhanden. 

 

VON DEN LETZTEN DINGEN 

 

§ 72. — VOM ZUSTAND NACH DEM TODE 

 

LEHRSATZ

Die durch den Tod vom Körper geschiedenen Seelen befinden sich in der Zeit zwischen dem Tod und Jüngstem Gericht nicht in einem Zwischenzustand (status intermedius); die gläubigen Seelen sind nicht in einem schlafenden oder halb-seligen Zustand, und die gottlosen Seelen nicht in einem noch zwischen Rettung und Verdammnis schwebenden Zustand, sondern die gläubigen Seelen kommen sofort zur seligen Anschauung Gottes und die gottlosen Seelen sofort in die ewige Verdammnis. 

 

§ 73. — VON DER AUFERSTEHUNG

 

LEHRSATZ I.

Die Auferstehung der Toten besteht darin, dass derselbe Leib, den der Mensch hier auf Erden gehabt hat, der durch den Tod von der Seele geschieden, ins Grab gelegt und durch die Verwesung zerstört war, von dem Herrn Jesu Christo am Jüngsten Tage wieder lebendig gemacht wird.

 

LEHRSATZ II.

Die Antithese zu der gestellten Schriftlehre ist teils eine partielle, indem sie unter Annahme einer Auferstehung in einzelnen Punkten gegen die Schrift verstösst, teils eine totale, indem sie die Auferstehung schlechthin leugnet.

 

§ 74. — DAS JÜNGSTE GERICHT 

 

LEHRSATZ I.

Zwar ergeht schon im Tode über jeden Menschen ein abschliessendes Gericht, aber dennoch ist nach der Schrift gewiss, dass am Ende der Welt, oder am Jüngsten Tage, ein allgemeines Endgericht stattfinden wird. 

 

LEHRSATZ II.

Der Richter am Jüngsten Tage ist Gott und zwar in der Person Jesu Christi, des Gottes- und Menschensohnes. 

 

LEHRSATZ III.

Die Personen, welche am Jüngsten Tage gerichtet werden, sind die bösen Engel, sodann die Menschen überhaupt, und im besonderen die Gottlosen, vorab der Antichrist. 

 

LEHRSATZ IV.

Die Norm, wonach im Jüngsten Gericht gerichtet werden wird, ist im allgemeinen das Wort Gottes nach seiner ganzen Lehre, im besondern aber in bezug auf die Gläubigen das Evangelium, und in bezug auf die Ungläubigen das Gesetz.

 

LEHRSATZ V.

Die Zeit des Gerichts ist der Jüngste Tag, dessen Eintreffen auf ein bestimmtes Datum zwar nicht vorausgesagt werden kann, wohl aber wegen der Erfüllung der ihn ankündenden Zeichen beständig als nahe erwartet werden muss. 

 

LEHRSATZ VI. 

Das Resultat des Gerichts besteht darin, dass über die als Gläubige offenbar gewordenen das Urteil der Aufnahme in die ewige Herrlichkeit ergeht, aber über die als Ungläubige offenbaren das Urteil der Verwerfung in die ewige Verdammnis, und dass dieses Urteil auch alsbald vollzogen wird. 

 

LEHRSATZ VII. 

Der Zweck des Gerichts ist die Ehre Gottes und Christi und die Offenbarmachung der Barmherzigkeit Gottes und Christi. 

 

§ 75. — VON DER EWIGEN VERDAMMNIS 

 

LEHRSATZ I. 

Unter ewiger Verdammnis der Gottlosen versteht die Schrift dies, dass diejenigen, welche um des finalen Unglaubens willen im Jüngsten Gericht verworfen sind, einesteils des Genusses alles Guten beraubt, und andernteils der Peinigung durch eine Fülle der allerschrecklichsten Übel nach Leib und Seele in Ewigkeit ausgesetzt sind. 

 

LEHRSATZ II. 

Der Zustand der Verdammnis ist ein stetig in Ewigkeit dauernder. 

 

LEHRSATZ III. 

Der Aufenthalt, in welchem die ewige Qual gebüsst wird, ist die Hölle. 

 

§ 76. — VOM EWIGEN LEBEN 

 

LEHRSATZ I. 

Unter dem ewigen Leben versteht die Schrift dies, dass Gott, das höchste Gut, unaufhörlich und ununterbrochen, in vollkommenster Weise alles in allem denen ist, die als bis zum Ende im Glauben beharrende von Christo im Jüngsten Gericht als die Seinen anerkannt sind. 

 

LEHRSATZ II. 

In der Antithese zur schriftgemässen Lehre vom ewigen Leben stehn teils diejenigen, welche ein ewiges Leben gänzlich in Abrede stellen, teils diejenigen, welche grobsinnliche Ansichten vom ewigen Leben hegen; auch stehn in Antithese die, welche entweder partiell oder total das ewige Leben als persönliches leugnen, und endlich die, welche nicht den finaliter Gläubigen allein den Genuss des ewigen Lebens zusprechen. 

 

LEHRSATZ III. 

Der Aufenthalt derer, welche das ewige Leben ererben, ist der Himmel.

 

REGISTERBAND

 

A. Hoenecke, Lehrsätze (1909).pdf
Adobe Acrobat Dokument 178.4 KB