"Erster Stein" und Strafvollzug

Die Geschichte von Jesus und der Ehebrecherin ist weithin bekannt (Joh 8,1-11). Jesus hält sich im Tempel auf, um das Volk zu lehren. Es sind aber auch die Schriftgelehrten und Pharisäer da, die ihm übel wollen. Und an diesem Morgen ergibt sich eine gute Gelegenheit. Denn man hat eine Frau beim Ehebruch ertappt. Sie wurde gefangen herbeigebracht – und nun muss man klären, was mit ihr geschehen soll. Weil’s da aber verschiedene Ansichten gibt, ist es eine prima Gelegenheit, Jesus mit einer Fangfrage in Verlegenheit zu bringen. Einerseits gebietet nämlich das Alte Testament, Ehebrecher zu steinigen (3. Mose 20,10; 5. Mose 22,22). Und ein gesetzestreuer Lehrer kann in diesem Punkt nicht anders urteilen, ohne mit der Autorität des Mose zu brechen. Andererseits aber haben sich die Römer als Besatzungsmacht vorbehalten, dass nur sie selbst Todesurteile verhängen und vollstrecken dürfen. Und die Römer halten Ehebruch für kein todeswürdiges Verbrechen. Egal also, was Jesus antwortet – man kann es gegen ihn verwenden. Fordert er, die Frau zu steinigen, rettet er damit seinen Ruf als gesetzestreuer jüdischer Lehrer. Man kann ihn dann aber bei den Römern anschwärzen und ihm vorwerfen, er habe dazu aufgerufen, römisches Recht zu brechen. Fordert er hingegen, die Frau zu verschonen oder sie nach römischem Recht zu behandeln, dann ist er als geistlicher Lehrer unten durch, weil er die milde römische Praxis offenbar einem klaren Gotteswort vorzieht. Jesus kann diese Frage nur falsch beantworten. Es ist eine Fangfrage. Darum freuen sich seine Gegner und bedrängen ihn: „Nun sag schon Jesus, was sollen wir mit dieser Ehebrecherin machen?“ Im Grunde geht es ihnen weder um die Wahrheit noch um die Frau. Sie wollen nur Jesus in Schwierigkeiten bringen und etwas gegen ihn in der Hand haben! Darum schweigt er auch erst mal und schreibt mit dem Finger auf die Erde. Als sie aber nicht locker lassen, gibt er jene berühmte Antwort: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“ Das heißt: „Ja, ok, ihr wollt sie töten, so hat es Gott geboten, ich habe keine Einwände. Nur haltet bitte diese Reihenfolge ein, dass jemand den ersten Stein wirft, der ohne Sünde ist. Ihr meint, die Frau wäre schuldig – und ihr wärt gute Menschen? Nun also, ihr anständigen Bürger: Dann soll doch bitte der anfangen, der noch nie gesündigt hat. Der soll sie verdammen, an dem nichts zu verdammen ist. Am besten der unter euch, der auch heimlich noch nie an Ehebruch gedacht hat!“ Jesus bekennt sich damit offen zu Gottes Gesetz und gibt die Steinigung frei. Es ist ok, es soll geschehen. Er verknüpft es aber mit einer Bedingung, die den Vollzug der Strafe faktisch unmöglich macht. Und dann bückt er sich wieder und schreibt in den Sand, als ginge ihn der Rest nichts an. Die Pharisäer und Schriftgelehrten aber, als sie das hören, können sich nicht entschließen zur Tat zu schreiten. Denn keiner möchte den Anfang machen. Sie legen die Steine, die sie schon in der Hand haben, wieder weg. Und dann verkrümelt sich einer nach dem anderen – und die Ältesten zuerst. Denn so gern sie die Frau auch gesteinigt hätten: Persönlich den Anfang zu machen und sich damit anzumaßen, man sei so sündlos, wie Jesus es fordert – das wagt keiner. Jesu Wort hat ihnen klar gemacht, dass der Unterschied zwischen ihnen und der Ehebrecherin in Wahrheit nicht so groß ist. Und zuletzt steht nur noch die Frau da. Jesus fragt: „Hat dich niemand verdammt?“ Sie aber antwortet: „Niemand, Herr.“ Und Jesus sagt: „So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr.“ Nur einer der Beteiligten ist wirklich sündlos gewesen, nämlich Jesus selbst. Er hätte die Frau verdammen können. Ihm ist es aber lieber, wenn sie lebt. Und jene anderen, die selbst ziemlich finstre Herzen hatten, waren ja gegangen. Jesus erweist sich als so barmherzig, wie wir ihn kennen. Er hat aber durchaus nicht bestritten, dass Ehebruch ein todeswürdiges Unrecht ist, sondern hat es bestätigt. Nicht die Tat nimmt er in Schutz, sondern nur die Täterin. Und der rettet er das Leben auch nicht etwa, damit sie weitermacht wie bisher, sondern damit sie künftig die Heiligkeit der Ehe besser achtet. Er sagt durchaus nicht, ein Seitensprung sei irgendwie „ok“ oder „verzeihlich“, sondern sagt: „Geh hin und sündige hinfort nicht mehr.“ Die Frau ist damit frei. Aber sie soll gehen, um Gottes Gebot künftiger ernster zu nehmen. Und zugleich ist den Pharisäern auf elegante Weise der Mund gestopft. Denn Jesus hat weder gegen das Alte Testament geredet noch gegen römisches Recht verstoßen. Wieder ist ein Versuch gescheitert, ihn mit Worten zu fangen. Wieder sind sie ihm nicht beigekommen. Und der Bibelleser blättert zufrieden weiter. Doch – mir gelingt es noch nicht. Denn, klar: Jesus hat den Angriff gut pariert und die Frau gerettet. Aber jener Satz, der ihm dazu diente – ist der wirklich durchzuhalten bis in die letzte Konsequenz? „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ Ist das nicht, wenn man‘s ernst nimmt, das Ende jeglichen Strafvollzugs? So weit ich weiß, haben wir keine Polizisten, die „ohne Sünde“ sind, keine Richter, Staatsanwälte oder Justiz-Vollzugsbeamten, auf die zuträfe, was Jesus da fordert! Und wenn wir seinen Satz zu einer Regel verallgemeinern wollten, würde damit jede Strafverfolgung unmöglich. Der Polizist sagt dann: „Ich kann niemand mehr verfolgen und verhaften, denn ich bin ja selbst nicht ohne Schuld!“ Der Richter sagt: „Ich kann niemand mehr verurteilen, denn im Grunde bin ich selbst wert, verurteilt zu werden!“ Der Gefängniswärter sagt: „Ich kann niemand mehr einsperren, denn ich bin ja auch nicht besser als meine Gefangenen!“ Und was machen wir dann? Ist die staatliche Ordnung dann am Ende, wenn sie keiner mehr durchsetzen mag? „Strafe muss sein!“ sagen viele Menschen. Und sie meinen das nicht ohne Grund. Denn Strafen haben eine abschreckende Wirkung und sorgen dafür, dass sich Verbrechen nicht lohnt. Strafen schützen die Gesellschaft, indem sie gefährliche Täter eine Zeit lang „aus dem Verkehr ziehen“. Und ich finde das gut! Ob das Gefängnis die Insassen zu „besseren Menschen“ macht, kann man sehr bezweifeln. Aber immerhin – solange sie drin sind, hindert sie das, böse Absichten auf Kosten anderer Menschen auszuleben. Die anderen können dann ruhiger schlafen. Und diese Hemmung des Bösen ist ebenso eine Grundaufgabe des Staates, wie die Förderung des Guten. Ja, wenn Strafen auch keinen „gut“ machen (da glaub‘ ich nicht dran), so dämmen sie doch das Verbrechen ein. Und das funktioniert ganz unabhängig davon, ob die Kriminalisten, Richter und Gefängniswärter den Straftätern nun moralisch weit überlegen sind oder nicht. Die Situation Jesu ist da anders! Er hat einen mordlüsternen Mob vor sich! Alte Männer erwischen eine junge Frau, die getan hat, was sie insgeheim auch selbst gern täten. In der Gestalt jener Frau richten sie das Böse, das auch in ihnen steckt, geben sich dabei aber ach so „moralisch“! Und diesen Selbstgerechten sagt Jesus: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ Ihnen hält Jesus einen Spiegel vor und sagt: „Na, seid ihr wirklich soviel besser als diese Frau? Ist da ein himmelhoher Unterschied zwischen ihr und euch? Ihr habt doch selbst unreine Begierden – und verkneift euch bloß, ihnen nachzugeben. Aber seid ihr innerlich nicht trotzdem Sünder, genau wie jene Frau? Und seid ihr nicht ebenso auf Barmherzigkeit angewiesen wie sie?“ Was die Frau tat, spiegelt einen sittlichen Verfall, der nicht sie allein angeht (Mt 5,27-28). Darum sollen die Männer verstehen, dass sie das Böse nicht einfach in jener Frau verorten und mit Steinen erschlagen können, weil es auch in ihnen lebt. Im eigenen Herzen sollten sie es zuerst suchen – und dort auch zuerst bekämpfen! Und in der Tat müssen das auch die einsehen, die heute für die Polizei oder die Justiz tätig sind. Man kann das Böse nicht einfach hinter Gefängnismauern einschließen und meinen, es sei dann „weg“. Denn es lebt genauso in den Polizisten, in den Anklägern, den Richtern, den Vollzugsbeamten und im Rest der Gesellschaft. Man kann das Böse nicht verhaften, es mit Handschellen fesseln oder mit Steinen erschlagen. Denn auch Richter und Justizbeamte tragen es im Herzen. So haben sie keinen Anlass, Straftäter „von oben herab“ zu behandeln! Und doch wird die Justiz dadurch nicht überflüssig und kann den Betrieb nicht einstellen. Sondern sie bleibt ein legitimes Mittel, durch das die Gesellschaft bekämpft, was die Gesellschaft sonst zerstören würde. Und, nein – man muss selbst nicht ohne Sünde sein, um in staatlicher Funktion etwas gegen die Sünde zu tun. Das hat auch Jesus nicht sagen wollen! Die Polizisten, Staatsanwälte und Richter sind vielleicht nicht „besser“ als der Rest. Wir schicken sie darum aber nicht morgen nach Hause. Denn der Staat, den sie vertreten, urteilt ja gar nicht über die Regungen des Herzens (das kann nur Gott!), sondern der Staat urteilt bloß über die Taten der Hände. Und während dem Herzen nach wirklich alle Menschen „gleich“ sind (nämlich alle unentschuldbar und alle von derselben Sorte), sind sie doch ihren Taten nach durchaus verschieden. Nur über das, was in Taten zu Tage tritt, kann sich die Justiz ein Urteil erlauben. Mehr muss sie aber auch nicht. Denn die Herzen werden einst von dem gewogen, der alles weiß, der auch das Verborgene kennt – und in der Ewigkeit jedem sein gerechtes Urteil spricht. Ihm kann und will die irdische Justiz nicht vorgreifen. Dazu fehlen ihr Autorität und Kompetenz! Sie beschränkt sich darauf, das Unrecht zu strafen, das in äußeren Taten sichtbar wird. Das darf sie dann aber auch. Und so muss man beides wissen und beides sagen: Nämlich „ja“ – Strafe muss sein, denn die staatliche Ordnung ist gottgewollt. Sie soll dem Bösen Schranken setzen, indem sie die Schwachen vor Übergriffen der Starken schützt. Und „nein“ – das bedeutet nicht, dass im Justizsystem herzensgute und sündlose Menschen über böse Schurken richteten. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist bloß, dass die Sünde der einen in ihren Herzen verborgen blieb, während die der anderen in Taten zu Tage trat. Vor Gericht stehen nicht moralisch „Gesunde“ moralisch „Kranken“ gegenüber, sondern „Kranke ohne Symptome“ richten über „Kranke mit Symptomen“. Der Unterschied ist nicht so gewaltig, dass sich die Strafenden anmaßen dürften, nach Gottes Maßstäben „gut“, „gerecht“ und „überlegen“ zu sein. Vor Gott ist auch ihr Dichten und Trachten böse von Jugend auf (1. Mose 8,21; Ps 14,3; Röm 3,23). Der Unterschied ist aber groß genug, um die einen in Freiheit zu belassen – und die anderen einzusperren. Vor Gott sind beide Seiten strafwürdig, ob sie das Böse in ihren Herzen nun in Taten umsetzen oder nicht. Der Staat aber, dessen Aufgabe es nicht ist, in den Herzen zu lesen oder die Herzen zu läutern, sondern bloß Verbrechen zu verhindern – der nimmt den Unterschied wichtig genug, um diese in Ruhe zu lassen und jene einzusperren. Eine Änderung der Herzen kann sowieso nur durch den Heiligen Geist geschehen. Und passierte das „flächendeckend“, würde die Justiz von selbst überflüssig. Bis das geschieht, sollen aber jene, die das böse Tun nicht scheuen, wenigstens die Strafe fürchten, die ihm folgt. Die sich innerlich nicht ändern, müssen bis auf Weiteres mit äußeren Mitteln gebändigt werden, damit die Schwachen den Starken nicht schutzlos ausgeliefert sind. Gott allein schaut in die Herzen. Der Staat schaut uns nur auf die Finger. Aber das ist in Ordnung. Denn dazu braucht er kein „sündloses“ Personal, das gar nicht zur Verfügung steht. Böse Impulse tragen wir alle mit uns herum, ob wir nun verhaften oder verhaftet werden. Doch ob wir sie ausleben oder nicht, macht für unsre Mitmenschen einen großen Unterschied. Und sie nicht auszuleben, ist eine hinreichende Qualifikation für den Dienst in der Strafverfolgung. Die ist insgesamt nur eine „Notlösung“, verdient aber als solche Anerkennung. Denn wenn einer „unter die Räuber fiel“ (Lk 10,30), braucht es nicht nur einen guten Samariter, der den Verletzten zusammenflickt, sondern es braucht auch andere, die die Räuber jagen, damit es nicht morgen dem nächsten Reisenden genauso geht. Allemal werden es dann Sünder sein, die Sünder jagen und einsperren. Aber das ist immernoch besser, als wenn es keiner täte. Es ist gewiss nur die zweitbeste Lösung. Aber die Zweitbeste ist besser als gar keine. Und so meine ich, dass man als Christ guten Gewissens in der Strafverfolgung arbeiten kann. Man darf sich eben nur nicht einbilden, das Unrecht, das man verfolgt, läge einem selbst gänzlich fern. Denn damit gliche man den Pharisäern und Schriftgelehrten, die Jesus so treffend zurechtgewiesen hat. Es bleibt unwidersprochen, was Jesus sagt: Eigentlich steht es einem Sünder nicht zu, über andere Sünder zu richten, sie zu strafen und ihnen die Freiheit zu nehmen. Das steht nur dem zu, der selbst rein ist. Das steht eigentlich nur Gott zu! Doch handeln die Bediensteten der Justiz ja auch nicht im eigenen Namen, sondern „im Auftrag“. Als Christ kann ich sagen, dass sie es letztlich im Auftrag Gottes tun, der die Schwachen vor Übergriffen der Stärkeren geschützt sehen will. Und so ist es dann auch „ok“ und ist ein gutes Werk, dem die Hände zu binden, dem sie das Gewissen nicht bindet. Gebe Gott, dass Strafende und Bestrafte einander dennoch als Brüder sehen. Und schütze er uns alle gleichermaßen vor dem Unrecht – und vor dem Wahn, am Unrecht keinen Anteil zu haben.
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