Verantwortung ohne Wahl
Nebukadnezars Wahnsinn (Dan 3,31ff.)

Verantwortung ohne Wahl

Warum Erbsünde als Schuld zugerechnet werden kann...

Die Geschichte vom Sündenfall ist allgemein bekannt. Kaum ist der Mensch geschaffen, macht er sich auch schon schuldig und greift nach der verbotenen Frucht. Er zerstört das Vertrauensverhältnis zu Gott. Und typischerweise versucht er gleich, sich aus der Sache herauszureden. Denn als Gott den Adam zur Rede stellt, gesteht der nicht etwa, dass er einen Fehler gemacht hat, sondern zeigt mit dem Finger auf Eva und sagt: „Die Frau, die du mir zugesellt hast, gab mir von dem Baum und ich aß.“ (1. Mose 3,12) Als Gott dann aber Eva fragt „Warum hast du das getan?“, will sie’s auch nicht gewesen sein, sondern sagt: „Die Schlange betrog mich, sodass ich aß.“ (1. Mose 3,13) Keiner der beiden übernimmt die Verantwortung! Die Umstände sollen schuld sein, die Schlange oder vielleicht Gott selbst, der die Schlange schließlich geschaffen hat! Gott allerdings würdigt diese Ausflüchte keines Kommentars. Statt die Schuldfrage zu diskutieren, zieht er alle Beteiligten zur Verantwortung und verhängt über jeden eine angemessene Strafe. Das ist an sich schon eine klare Botschaft, dass Gott die menschlichen Ausreden mit Schweigen übergeht! Aber haben wir’s deswegen aufgegeben? Nein. Entsprechende Versuche gibt es immer wieder. Unser Bedürfnis, uns zu rechtfertigen, ist groß. Und manchmal gipfelt es in dem Satz, den ich kürzlich gehört habe: „Na ja, Gott muss uns Sündern schon gnädig sein, denn er hat uns schließlich so geschaffen. Wir können ja nicht anders!“ Hoppla, denkt man: Soll Gott am Ende selbst schuld sein, wenn er uns fehlbare Geschöpfe überfordert und zu viel von uns erwartet? Das ist eine ziemlich freche Sicht der Dinge! Und doch ist sie nicht ganz abwegig. Denn auch vor irdischen Gerichten ist es üblich, dass die Schuldfähigkeit eines Täters erst mal geprüft werden muss. Die Juristen machen jemand nur dann für seine Taten verantwortlich, wenn er „selbstbestimmt“ gehandelt hat. Wenn der Täter aber zu jung ist, wenn er aufgrund einer Krankheit oder wegen seines Alkoholpegels nicht einsichts- oder steuerungsfähig war, dann gilt er als vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig. Wer über sich selbst keine Kontrolle hat, dem rechnet man seine Tat nicht zu. Wer nicht zurechnungsfähig ist, trägt keine Schuld. Und wer keine Schuld trägt, wird auch nicht bestraft… Das ist für den Täter recht verlockend! Und so wundert es nicht, dass Menschen im Blick auf Gottes drohendes Gericht dasselbe versuchen. Denn dass wir Sünder sind, ist zwar nicht zu leugnen. Wir sind da sehr leicht zu überführen! Aber wir könnten immerhin behaupten, wir seien ungefragt und schuldlos in die Sache hineingeraten, weil wir doch schon als Sünder geboren wurden und also gar nicht anders können, als zu sündigen. Die Bibel sagt doch selbst, dass die Sünde uns von Jugend auf fest im Griff hat! Kann man da nicht sagen, Sünde sei ein Konstruktionsfehler der Schöpfung, sie käme einem Vollrausch gleich und schränkte unsere Selbstbestimmung so sehr ein, dass wir für unser Tun gar nicht verantwortlich sind? Wenn sich das bewahrheitete, hätte es weitreichende Folgen! Aber stimmt es denn? Um eine Antwort zu geben, müssen wir prüfen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Mensch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Gewöhnlich geht man davon aus, dass nur der für etwas verantwortlich ist, der eine Wahl hatte. Und das umgekehrt der, der keine Wahl hatte, auch nicht verantwortlich sei. Das scheint nicht nur auf den ersten Blick unwidersprechlich, sondern auch auf den zweiten und dritten. Und doch ist es ein Irrtum. Denn worin besteht der Zusammenhang von Wahl und Verantwortung? Warum fragen wir nach Wahlmöglichkeiten, bevor wir jemand für verantwortlich halten? Tun wir’s, weil erst durch eine Wahl Verantwortung entstünde? Nein. Ich meine, wir achten nicht deshalb auf mögliche Alternativen, weil das Vorhandensein von Alternativen an der Tat selbst etwas änderte, sondern wir fragen nur deshalb danach, weil eine vom Täter getroffene Wahl zweifelsfrei anzeigt, dass er sich mit der gewählten Tat identifiziert. Wenn der Täter andere Möglichkeiten ausschließt, um eine bestimmte zu wählen, wird sichtbar, dass er genau diese innerlich bejaht. Er macht einen bestimmten Weg willentlich zu „seinem“ Weg, denn stünde er diesem Weg widerwillig gegenüber hätte er ja gewiss einen anderen vorgezogen. Als Beobachter wollen wir nicht fälschlich von einer schlechten Tat auf einen schlechten Willen schließen, wenn die Tat vielleicht erzwungen war. Und darum ist es so sinnvoll, zu prüfen, ob jemand Alternativen hatte. Die vollzogene Wahl ist dann ein eindeutiger Indikator für die Willensrichtung des Täters. Und wenn er Alternativen hatte, die er nicht nutzte, wird niemand annehmen, er habe das, was er dann tatsächlich tat, gar nicht gewollt. Aber hat er es etwa gewollt, weil er eine Wahl hatte? Könnte er es nicht auch ohne Wahl gewollt haben – einfach, weil er persönliche Gründe hatte, es zu wollen? Hier kommt es sehr darauf an, die Dinge zu unterscheiden! Denn die Identifikation des Täters mit seiner Tat besteht ganz unabhängig davon, ob sie sich in einer Wahl manifestiert – oder nicht. Gewiss tritt sie sichtbar zu Tage, wenn jemand andere Möglichkeiten hat und sie verwirft. Aber notwendig ist das nicht. Denn man kann sich mit dem Weg, den man geht, auch dann völlig identifizieren, wenn es der einzig mögliche ist. Und dass der Mensch für seinen Weg verantwortlich ist, hängt allein an dieser Identifikation. Es hängt nicht an einer vollzogenen Wahl, die für diese Identifikation lediglich ein Indikator ist. Denn entscheidend ist nicht, dass die konkrete Tat des Menschen eine von vielen möglichen ist, sondern entscheidend ist bloß, dass sie seine ist. Und seine ist sie, sobald er sie mit Bewusstsein bejaht und mit Willen vollzieht. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen:

Stellen wir uns zwei junge Männer vor, die als Wehrpflichtige zur Armee eingezogen wurden und beim Ausbruch eines Krieges im selben Truppen-verband in dieselbe Schlacht geführt werden. Und nehmen wir an, sie kommen an der Front in eine Situation, die ihnen tatsächlich „keine andere Wahl lässt“ als voranzustürmen, zu kämpfen und Feinde zu töten. Wenn sie zu diesem Verhalten keine Alternative haben, schließt das nach gängigem Verständnis Verantwortung aus. Die beiden „können nicht anders“, und die Situation lässt auch keinen Raum für eine Wahl, die uns etwas über die Willensrichtung der beiden verraten würde. Sind darum beide Soldaten gleich „unschuldig“, weil die beiden doch keiner gefragt hat, ob sie in den Krieg wollen? Das ist noch nicht ausgemacht! Denn obwohl sie Seite an Seite kämpfen und töten, ist nicht gesagt, dass beide es widerwillig tun. Es ist sehr wohl denkbar, dass einer der beiden Soldaten – auch wenn er Alternativen gehabt hätte – gerne in diese Kampf gegangen wäre, weil er den Krieg innerlich bejaht! Vielleicht ist der Mann ideologisch verblendet und von nationalistischen Hass beseelt, so dass er sehr gern tut, wozu er keine Alternative hat, während der andere das Töten zutiefst verabscheut und sich nach einem Ausweg sehnt, den er nicht findet. Sollte der erste nun als „unschuldig“ gelten, bloß weil die Situation gerade das erzwang, was er sowieso wollte, und ohne Zwang auch freiwillig getan hätte? Das wäre doch wohl absurd! Zwar hatten beide Männer „keine Wahl“. Aber entschuldigen kann das nur den, der gerne eine Wahl gehabt hätte! Denn für die Schuldfrage ist nicht allein maßgeblich, was die beiden Soldaten taten, sondern vor allem, was sie wollen. Und wenn einer von ihnen willig und aus Überzeugung tut, was er tut, dann kann und muss es ihm auch als Schuld zugerechnet werden. Entscheidend ist nicht, dass eine Wahl unter vielen Möglichkeiten stattgefunden hat, sondern dass der Täter sich mit seiner Tat identifiziert. Und steht das fest, weil er genau das tun wollte, was er tat, ist es nur noch eine akademische Frage, ob er etwas anderes hätte tun können (da er ja nichts anderes gewollt hätte). Weil er Alternativen, wenn es sie gegeben hätte, verschmäht haben würde, ist der Mann für seine Tat in demselben Maße verantwortlich als wenn er diese Tat frei aus einer Vielzahl von möglichen Taten gewählt hätte. So wird man dem zweiten Soldaten sicher zugutehalten, dass er sich gegen seinen Willen zum Kämpfen genötigt sah. Für ihn war es eine „Zwangslage“. Für den ersten aber war dieselbe Lage keine „Zwangslage“, die ihn entschuldigen könnte.

Nun – aus alledem ist zu ersehen, dass Verantwortung nicht aus Wahlmöglichkeiten resultiert, sondern allein aus der willentlichen Identifikation, die eine Tat zu meiner Tat macht. Wenn das aber feststeht, in welches Licht rückt dann unsere Sünde, die wir nach dem Sündenfall ebenso wenig vermeiden können wie jene Soldaten das Kämpfen? Sind wir in einer „Zwangslage“, in der wir widerwillig zum Sündigen genötigt werden? Oder identifizieren wir uns mit unserem sündigen Tun? Seien wir ehrlich: Zweiteres ist der Fall! Denn zu den konkreten Sünden, die wir begehen, werden wir von niemandem gezwungen als nur von uns selbst. Und wir sind dabei auch durchaus bei klarem Verstand, so dass wir wissen, was wir tun. Oder handelt einer etwa nicht „selbstbestimmt“, wenn ihn seine ganz persönliche Lust dazu bestimmt, Ehebruch zu begehen? Könnte er nicht Anderes und Besseres tun, wenn er nur Anderes und Besseres tun wollte? Begeht er den Ehebruch aber keineswegs unwillig, sondern – wie man annehmen darf – willig und vergnügt, wie sollte ihm dann nicht als Schuld zugerechnet werden, was er willentlich und aktiv herbeiführt? Handelt einer nicht „selbstbestimmt“, wenn ihn seine ganz persönliche Faulheit dazu bestimmt, jedem Gottesdienst fern zu bleiben und so den Feiertag nicht zu heiligen? Könnte er nicht Anderes und Besseres tun, wenn er nur Anderes und Besseres tun wollte? Bleibt er sonntags aber nicht unwillig im Bett, sondern – wie wir unterstellen dürfen – willig und genussvoll, wie sollte ihm nicht als Schuld zugerechnet werden, was er bewusst und willentlich am dritten Gebot versäumt? Handelt ein Geschäftsmann nicht „selbstbestimmt“, wenn ihn seine ganz persönliche Gier dazu bestimmt, Geschäftspartner und Kunden übers Ohr zu hauen? Könnte er nicht Anderes und Besseres tun, wenn er nur Anderes und Besseres tun wollte? Betrügt er die anderen aber nicht widerwillig, sondern willig und vergnügt, unter Einsatz von Geschick und Raffinesse, wie sollte ihm dann nicht als Schuld zugerechnet werden, was er doch mit Berechnung eingefädelt hat? Es gibt in solchen Fällen überhaupt keinen Grund, auf Schuldunfähigkeit oder auf mildernde Umstände zu plädieren. Denn nichts nötig einen Sünder zum Sündigen als allein sein eigener verkehrter Wille. Sofern er keinem anderen Gesetz folgt als allein seinem Willen, handelt er im Wortsinne „autonom“. Und da er beim Ehebrechen, Faulenzen und Betrügen durchaus tut, was er will, hat er dabei auch gar kein Gefühl der Unfreiheit, sondern ein Gefühl der Freiheit. Nun stimmt es trotzdem, dass der Sünder, während er tut, was er will, die problematische Richtung seines Willens nicht zu ändern vermag. Aber da er sie auch gar nicht ändern will, kann ihn diese „Einschränkung“ nicht entlasten. Denn was den Sünder am Gut-Sein hindert, ist nicht etwa, dass er nicht Gut-Sein „könnte“ ( obwohl er es will ), sondern am Gut-Sein hindert ihn nur, dass er es nicht will ( obwohl er weiß, dass er es wollen sollte ). Der Sünder kann sich auf keinen anderen Zwang herausreden als auf den, der in ihm selber liegt. Und eben der entlastet ihn nicht, sondern belastet ihn. Denn die Motive, die uns zum Sündigen treiben, werden uns ja nicht als fremde Motive aufgezwungen, sondern sind unsere eigenen. Unser Wille wird von Gründen bestimmt, die uns so wichtig sind, dass wir ihnen folgen. Wenn es aber unsere eigenen Motive und Gründe sind, die für unsere Entscheidungen den Ausschlag geben, warum sollten uns nicht auch die daraus folgenden Taten als unsere Taten zugerechnet werden? Vielleicht wollen wir uns damit entschuldigen, dass wir doch „nicht anders können“ und „keine Wahl“ haben. Aber das verfängt in diesem Falle nicht. Denn ein Mangel an Alternativen kann nur dort zur Entschuldigung herangezogen werden, wo jemand glaubhaft macht, dass er eine bessere Möglichkeit – wenn es sie denn gäbe – gern und willig der schlechten Tat vorziehen würde. Und das ist offenbar nicht der Fall. Denn wenn wir Sünder wirklich eine große Sehnsucht hätten, gute Menschen zu sein, würde uns ja niemand hindern ab morgen das Leben eines Heiligen zu führen! Der Weg wäre offen! Jesus hat gezeigt wo’s langgeht! Doch in Wahrheit sind wir auf den bösen Wegen gar nicht widerwillig unterwegs, sondern sehr willig. Wir müssen uns überhaupt nicht anstrengen, um egoistisch zu handeln, sondern genau genommen fällt uns nichts leichter und erscheint uns nichts natürlicher als gerade das! Das Böse macht uns längst nicht so viel Mühe, wie das Gute, zu dem wir uns so häufig zwingen müssen! Ist es unter diesen Umständen aber glaubhaft, dass wir gern bessere Menschen wären und es nur – leider, leider – nicht können? Nein, machen wir uns da nichts vor: Am guten Leben hindert uns niemand außer uns selbst. Und für das Böse, das wir anrichten, gibt es darum auch keine andere Ursache, als dass wir tun, was wir wollen. Wir lästern und kränken, lügen und beleidigen, gieren und grollen wie aus einer lieben alten Gewohnheit heraus. Und wir tun das auch alles in Freiheit, da wir, wenn wir ernsthaft etwas anderes wollten, auch etwas anderes tun könnten. Sündigen wir aber in Freiheit, wie sollten wir da nicht auch verantwortlich sein und haftbar? Freilich kommen wir schicksalhaft in diesen Zustand! Niemand hat uns gefragt, ob wir Sünder sein wollen! Wir wurden schon so geboren! Doch als Entschuldigung kann das nicht gelten. Denn ob einer „anders könnte“, spielt nur eine Rolle, wenn er gegebenenfalls auch anders wollte. Und davon ist uns nichts anzumerken. Wir sündigen nicht widerstrebend, sondern mit Hingabe. Und wir werden darum von Gott auch ganz selbstverständlich zur Rechenschaft gezogen. Als Sünder tut man, statt des Guten, das man soll, das Böse, das man will. Man weiß durchaus, dass es falsch ist. Und man weiß zugleich, dass man, wenn man nur etwas anderes wollte, auch etwas anderes tun könnte. Mehr Freiheit hat kein Mensch. Und mehr braucht man auch nicht, um für das Ergebnis seiner Selbstbestimmung verantwortlich zu sein. Denn sobald ich anerkenne, dass es meine eigenen Motive sind, die meinen Willen bestimmen, bin ich auch der Urheber der daraus folgenden Entscheidungen und Taten…

Freilich: Es ist trotzdem „hart“, dass wir als geborene Sünder immer weiter Schuld aufhäufen und aus dem selbstschädigenden Verhalten keinen Ausweg finden. Aber es bleibt nicht dabei. Denn als Ausweg aus der Misere ist uns das Evangelium gegeben, das die Gläubigen aus dem Würgegriff der Sünde befreit und über den jetzigen beklagenswerten Zustand hinausführt. Die kirchliche Lehre unterscheidet dabei vier Stadien, in denen sich der Mensch befunden hat – oder sich befinden kann:

(1.) Am Anfang – das bleibt immer festzuhalten! – schuf Gott die Welt und den Menschen „gut“. Er schuf Adam und Eva gewiss nicht als Sünder und auch nicht, damit sie sündigen, sondern schuf sie lediglich so, dass sie sündigen konnten (posse peccare). Der Mensch vor dem Sündenfall sollte diese Möglichkeit aber nicht haben, um davon Gebrauch zu machen, sondern um davon aus freien Stücken keinen Gebrauch zu machen. Er wäre dann aus der Gemeinschaft mit Gott auch nie herausgefallen!

(2.) Da der Mensch dem Bösen aber den kleinen Finger reichte, nahm es nicht nur die Hand, sondern nahm den ganzen Menschen in Besitz, so dass er der Eigendynamik der Sünde restlos und dauerhaft verfiel und heute in seiner normalen Verfassung tatsächlich „nicht nicht sündigen kann“ (non posse non peccare).

(3.) Er kann „nicht mehr anders“, bis er eines Tages zum Glauben findet. Dann aber wendet sich das Blatt. Denn Gottes Heilige Geist kann den inneren Schaden so weit heilen und den Gläubigen der Sünde so weit entziehen, dass er dort, wo er wirklich ganz aus dem Glauben heraus handelt, nicht sündigt (posse non peccare). Zu unserer Schande muss man allerdings gestehen, dass der Glaube nie unser ganzes Leben bestimmt. Dass wir die Sünde abschütteln, bleibt leider wenigen „lichten Momenten“ vorbehalten.

(4.) Und so steht der vierte und letzte Schritt noch aus: Erst jenseits des Grabes, in der himmlischen Vollendung, werden wir in der glückliche Lage sein, nicht mehr sündigen zu können (non posse peccare). Dort aber werden wir es dann wirklich verlernt haben…

So weit das alte Modell der vier Stufen, das nicht nur einleuchtend ist, sondern auch tröstlich. Denn unser gegebener Zustand, das Sündigen nicht lassen zu können, gleichzeitig dafür verantwortlich zu sein, und dieser Verantwortung doch nie gerecht zu werden, ist in der Tat schrecklich. Und es ist gut, dass Gott uns einen Ausweg weist. Wenn er aber einst sein Werk an uns vollendet und wir nicht mehr sündigen können, dann wird das beileibe keine Einschränkung unserer Freiheit sein, sondern gerade ihre höchste Steigerung. Wir werden dann außer Stande sein, etwas Böses zu tun, weil unser Wille sich ausschließlich auf das Gute richtet. Wir werden das Gute wollen, das Gott will. Wir werden zugleich tun, was wir wollen. Und der leidige Konflikt, den es niemals hätte geben dürfen, der Konflikt zwischen der Selbstbestimmung des Geschöpfes und seiner Fremdbestimmung durch den Schöpfer, gehört der Vergangenheit an, weil unsere freie Selbstbestimmung dann mit der Zustimmung zum Willen Gottes schlicht zusammenfällt….

 

Nachbemerkung für philosophisch Interessierte

Wenn jemand meint, der oben vertretende Begriff von Freiheit (der gemäß einer tut, was er will) begründe allein noch keine Verantwortung, sofern nicht Willensfreiheit dazu kommt (der gemäß einer auch nach Belieben wollen kann, was er wollen will), so ist das entweder eine Selbstverständlichkeit oder Unsinn. Eine Selbstverständlichkeit ist es, weil, wenn dieser Mensch seinem Willen ernsthaft eine neue Richtung geben möchte, sein Wille im selben Augenblick schon diese neue Richtung hat. Da sind keine Fesseln, die ihn an der Neuausrichtung seines Willens hindern, denn indem er sie will, beweist er schon, dass er sie wollen kann – und hat sie im selben Augenblick vollzogen. Mit anderen Worten: Dass man etwas wollen will und nicht wollen kann, gibt es gar nicht! Der Fall tritt nie ein!

Fordert man aber, um „frei“ zu entscheiden, müsse der Wille erst einmal ganz „frei“ sein von ihn bestimmenden Gründen, so wird es unsinnig. Denn so ein voraussetzungs- und richtungsloser, aller Motive entleerter Wille behielte ja nichts übrig, woran er die Wahl seiner Willensrichtung noch orientieren könnte. Und seine (zwangsläufig unmotivierte) Richtungswahl wäre von Willkür nicht zu unterscheiden. Ein Wählender, der nicht von Gründen bestimmt werden will, kann genauso gut würfeln! Willkür aber ist nicht Freiheit. Und sie begründet auch keine Verantwortung, sondern schließt sie faktisch aus.

M.a.W: Willensfreiheit ist ein Ungedanke und ein philosophisches Phantom. Es hat sie nie gegeben. Es braucht sie keiner. Und „zurechnungsfähig“ sind wir auch ohne sie. Denn um meinem Schöpfer Rechenschaft zu schulden, genügt es völlig, dass ich der Urheber meiner Taten bin, dass ich sie als verwerflich erkenne und sie trotzdem nicht widerwillig, sondern willig ins Werk setze…

 

 

 

 

 

Bild am Seitenanfang: Nebuchadnezzar (Nebukadnezars Wahnsinn, vgl. Daniel 3,31ff.)

William Blake, Public domain, via Wikimedia Commons