Das zwölfte Kapitel. 

(Von Gottes Gericht über die Sünder. Vom göttlichen Gesetz.)

 

Wenn nun der Mensch in solchem seinem Zustand vor Gott den gerechten Richter gestellt wird, so erfordert derselbe vermöge seiner Gerechtigkeit einen völligen Gehorsam aller göttlichen Gebote; wegen der begangenen Sünden aber, dass der Mensch ins ewige Verderben gestürzt werde, wo nicht auf andere Wege der göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschehe.

 

261. Hier sind zwei Punkte; 1. von der Schuld des völligen Gehorsams, 2. von Strafe der Sünden.

Mit dem ersten verhält sichs solchergestalt. Gott hat allen Menschen ein Gesetz in die Natur geschrieben, darnach sie alle ihr Thun und ganzes Leben sollten anstellen, das sie auch in ihrem Gewissen ernstlich erinnert, wenn sie etwas dawider begehen. Nun ist zwar dies Gesetz der Natur vollkommen eingebildet gewesen vor dem Sündenfall; weil es aber nachmals durch die Sünde heftig verdunkelt worden ist, hat es Gott durch Mosen den Kindern Israel von neuem übergeben und deutlicher vorgeschrieben. Wenn wir demnach vom Gesetz reden, so, wird (um mehrerer Richtigkeit willen) eigentlich das mosaische Gesetz verstanden.

 

262. Dasselbe aber ist dreierlei, 1. das Ceremonial- und levitische Gesetz, 2. das weltliche Gesetz oder Gerichtsordnung, 3. das Moralgesetz der zehn Gebote.

a. In dem Ceremonialgesetz wird Ordnung und Maß gegeben, wie die Opfer haben sollen bereitet und Gott gebracht werden; wie die Sünde auszusühnen; was für Gelübde Gott gefällig seien und wie dieselben ihm haben sollen bezahlt werden; samt vielen andern Dingen, die zum jüdischen Gottesdienst gehören. Welches denn alles Vorbilder auf Christum gewesen sind, anzudeuten, dass, gleichwie die Versöhnung durch Vergiessung des Bluts der Ochsen, Lämmer, Kälber, auch anderer Tiere hat geschehen müssen, also werde Christus für die Sünden der Welt geschlachtet und sein Blut vergossen werden, die sündigen Menschen mit Gott dem himmlischen Vater zu versöhnen. Wie denn solche Vorbilder nicht haben für sich selber können die Sünde austilgen, Hebr. 10,4., sondern allein das Blut des Sohnes Gottes reinigt uns von Sünden, 1 Joh. 1,7. „Er hat mit einem Opfer in Ewigkeit vollendet, die geheiliget werden“, Hebr. 10,14. Und also haben die andern levitischen Gesetze ihre Bedeutungen gehabt auf Christum.

 

263. Weil sie denn allein Schatten und Vorbilder gewesen, so sind sie selber verschwunden, nachdem der Leib in Christo kommen ist. Deswegen sind wir Christen daran weiter nicht gebunden, wie St. Paulus davon schreibt Kol. 2,16.17: „lasset euch niemand Gewissen machen über Speis oder über Trank oder über bestimmten Feiertagen oder Neumonden oder Sabbather, welches ist der Schatten von dem, das zukünftig war, aber der Körper selbst ist in Christo“. Und dieses war der apostolische Beschluss in ihrer Versammlung zu Jerusalem (Apost. Gesch. 15,10.): „was versuchet ihr Gott mit Auflegen des Jochs auf der Jünger Hälse, welches weder unsere Väter noch wir haben mögen tragen?“ und v. 28.29: „es gefällt dem hl. Geiste und uns, euch keine Beschwerung mehr auf-zulegen, denn nur diese nötigen Stücke, dass ihr euch enthaltet vom Götzen-opfer, und vom Blut, und vom Ersticktem und von Hurerei“.

 

264. b. Das weltliche Gesetz oder Polizeiordnung lehrt, wie in allerlei Fällen alles möge in guter Ordnung gelassen, der Gerechte bei seinem Recht erhalten und die Bosheit verhindert und gestraft werden. Dasselbe ist auch hin und wieder in Mosis Schriften zu befinden und ist (kürzlich davon zu reden) dreierlei:

 

265. etliche weltliche Gesetze betreffen allein das jüdische Regiment und können auf kein ander Volk noch Regierung gezogen werden, als: dass der Israeliten Erbteil nicht von einem Stamm zu dem andern könnte verkauft noch vererbt werden, weswegen diejenigen Töchter, auf welche ein Erbgut gefallen war, nicht in einen andern Stamm heiraten durften, 4 Mos. 36,6.ff.; dass einer seines ver-storbenen Bruders Witwe, so die ohne Kinder gewesen, hat ehelichen und, wenn er mit derselben einen Sohn gezeugt hatte, ihn nicht als seinen, sondern als seines verstorbenen Bruders Sohn hat halten und achten, auch demselben des Bruders Erbschaft zuwenden müssen, 5 Mos. 25,5.6. Diese und dergleichen Gesetze kommen allein von den unterschiedlichen Stämmen her, die in andern Völkern nicht also sind, wie sie in Israel gewesen. Darum mögen sie außer dem jüdischen Lande nicht wohl gehalten werden und sind mit der jüdischen Polizei untergangen.

 

266. Andere Gesetze könnten wohl in allen Polizeien statt haben; weil sie aber durch göttliche Autorität sind abgetan worden, so ist auch niemand weiter daran gebunden. Zum Exempel, wie es mit der Ehescheidung zu halten sei, war Ver-ordnung getan 5 Mos. 24,1. Dieselbe hat der Herr Christus widerrufen, Matth. 19,8.9.

 

267. Fürs dritte sind auch Gesetze, so bei uns füglich mögen gehalten werden und nirgend abgeschafft sind, als: wie es mit dem Todschlag, der vorsätzlich oder ungefähr geschehen, zu halten sei, 4 Mos. 35,16.ff.; was der Richter Amt sei, 5 Mos. 1,16.17. Kap. 16,19.20.; wie den Armen zu helfen sei, 5 Mos. 15,7.ff.; von Zeugnissen, 5 Mos. 19,15.ff. u. dgl. Solches alles, weil es auf das Moralgesetz gegründet ist und aus demselben herfleusst, wird in dem N. T., als damals gültig, angezogen, Matth. 15,4. aus 2 Mos. 21,15.; Apost. Gesch. 23,5. aus 2 Mos. 22,28. Und da Gott von dessen Gehorsam nirgend entbunden hat, so sind wir noch zu dieser Zeit ihm zu gehorsamen verpflichtet.

 

268. c. Das Moral- oder zweier Tafeln Gesetz begreift in sich die zehn Gebote, welche eigentlich und vornehmlich vor göttlichem Gericht verbinden, auf deren Gehorsam Gott den Segen und Leben, auf Übertretung aber den Fluch und ewiges Verderben gesetzt hat. Dies Gesetz ist eigentlich dasjenige, davon hier gehandelt und gesagt wird, Gott fordere einen vollkommenen Gehorsam des-selben.

Bei ihm sind diese zwei Fragen in acht zu nehmen: 1. aus welchem Recht Gott diesen Gehorsam von uns begehre, 2. ob das Gesetz von jemand könne erfüllt und daraus die vor Gott geltende Gerechtigkeit erlangt werden.

 

269. Aus welchem Recht Gott einen völligen Gehorsam aller seiner Gebote von uns fordere? Die Antwort ist, das geschehe wegen der Erschaffung, dadurch wir Gottes Eigentum sind, wie ein jedes Werk dem Meister zu eigen gehört, der es gemacht hat. Daher hat Gott ein genugsames und völliges Recht zu uns, dass wir ihm in allem, was er von uns fordert, Gehorsam leisten. Und wie mit dieser Schuldforderung auf die Erschaffung gesehen wird, also muss auch mit dem Gehorsam dahin gesehen werden, nämlich, dass uns Gott nicht habe unmögli-ches Ding befohlen, als der uns in der Erschaffung genugsame Kräfte gegeben hat, seinen Willen zu erfüllen. Wiewohl nun jezund, nachdem uns die Sünde verderbt hat, dieselben Kräfte zum völligen Gehorsam nicht mehr vorhanden sind, so bleibt doch Gott dem Herrn sein Recht unverloren; sintemal wir schuldig waren die Sünde zu meiden und damit die angeschaffenen Kräfte zu behalten, die zum Gehorsam notwendig sind.

 

270. Die andere Frage, ob das Gesetz von jemand könne erfüllt und daraus die vor Gott geltende Gerechtigkeit erlangt werden. Es wird von Gott ein solcher vollkommener Gehorsam gefordert, dass eine Genüge soll geschehen allem dem, was im Gesetz befohlen ist, 5 Mos. 27,26. Wer demnach sündigt an einem, der ist es ganz schuldig, Jak. 2,10. Nachdem nun das Gesetz erfordert den Gehorsam des ganzen Herzens, der ganzen Seele, alles Vermögens und Kräfte, 5 Mos. 6,5., so folgt, dass demselben keinen Gehorsam geleistet habe, wer nur einmal mit äußerlichen oder innerlichen Werken des Herzens und der Seelen, auch allein mit einem bösen Gedanken wider Gott oder den Nächsten sich ver-griffen hat. Wo aber jemand das ganze Gesetz hielte, so war verheißen, dass der sollte dadurch gerecht sein, 3 Mos. 18,4: „nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzung sollt ihr halten, denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben“. Und solchen mosaischen Spruch versteht St. Paulus von dem ewigen Leben, Gal. 3,12.

 

271. Obwohl demnach auf den völligen Gehorsam die Gerechtigkeit und ewiges Leben gesetzt ist, so müssen wir doch erkennen, dass kein Mensch auf Erden das Gesetz erfüllen oder alles, was Gott von uns erfordert, tun und also die vor Gott geltende Gerechtigkeit durch des Gesetzes Gehorsam erlangen könne,

 

272. weil alle Menschen sündigen, Ps. 143,2: „vor dir ist kein Lebendiger ge-recht“; Pred. Sal. 7,21: „es ist kein Mensch auf Erden, der Gutes tue und nicht sündige“; Röm. 3,23: „sie sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhms, den sie an Gott haben sollen“; Gal. 3,22: „die Schrift hat es alles beschlossen unter die Sünde“.

 

273. Ferner sagt die Schrift, das Gesetz sei dem Menschen zu erfüllen un-möglich; Apost. Gesch. 15,10: „das Joch des Gesetzes haben weder unsere Väter noch wir ertragen mögen“; Röm. 8,3: „das dem Gesetz unmöglich war, sintemal es durch das Fleisch geschwächt war, das tat Gott und sandte seinen Sohn“.

 

274. Endlich wird durch das Gesetz kein Mensch vor Gott gerecht und selig. Wer das Gesetz mit Gehorsam erfüllt, der wird dadurch leben und selig sein. Nun kann durchs Gesetz kein Mensch leben und selig sein; Röm. 3,20: „kein Fleisch mag durch des Gesetzes Werk vor Gott gerecht sein“; Gal. 3,11.12: „dass durchs Gesetz niemand gerecht wird vor Gott, ist offenbar, denn der Gerechte wird seines Glaubens leben, das Gesetz aber ist nicht des Glaubens“, v. 21.22: „wenn ein Gesetz gegeben wäre, das da könnte lebendig machen, so käme die Ge-rechtigkeit wahrhaftig aus dem Gesetz, aber die Schrift hat alles beschlossen unter die Sünde“. Darum erfüllt kein Mensch das Gesetz. Ferner: alle, die das Gesetz übertreten, sind unter dem Fluch und Verdammnis. Alle Menschen über-treten das Gesetz, darum sind alle Menschen unter dem Fluch, wie uns der folgende Punkt dieses Kapitels lehren wird.

 

275. Bei dem andern Punkt, von der Strafe der Sünden, haben wir uns zu er-innern, was zuvor von der Sünde ist angezeigt, dass sie den Zorn Gottes ver-ursache. Wo aber der Zorn ist, da kann die Strafe nicht fern sein. Und obwohl Gott gerühmt wird, dass er ein gnädiger, barmherziger und gütiger Herr sei, der sich bald der Strafe gereuen lässt und die Sünde vergibt, so muss man doch dasselbe recht verstehen, wie es in diese Regel kann gefasst werden: wenn die Gerechtigkeit Gottes durch Sünde beleidigt ist, alsdann kann die Barmherzigkeit ihre völlige Wirkung nicht haben noch die Sünde vergeben, bis zuvor der gött-lichen Gerechtigkeit für solche Sünde eine völlige Genüge geschehen ist.

 

276. Hier kommen drei Dinge zusammen, 1. die Gerechtigkeit, 2. die Strafe, so die Sünde verdient, 3. die Genugtuung, dadurch die Gerechtigkeit kann zufrieden gestellt und die Strafe abgewendet werden. Die Strafe ist die Hölle oder ewige Verdammnis. So viel die Gerechtigkeit anlangt, ist Gott nach derselben allen Sünden von Natur feind, und weil er aller Welt Richter ist, 1 Mos. 18,25. Ps. 9,5.9., so tut er als ein rechtschaffener und redlicher Richter. Wie derselbe das Gesetz vor sich hat, nach dem er muss urteilen, und kann keine Übertretung ungestraft hingehen lassen, welche im Gesetz, darnach er richten soll, zur Strafe verdammt wird; so hat Gott zwar kein Gesetz, das ihm von jemand andern vor-geschrieben wäre, darnach er urteilen müsste, aber er selber und seine wesent-liche Heiligkeit und Gerechtigkeit ist ihm eine solche Richtschnur, darnach er sein Gericht anstellt. Darum welche Werke der Gerechtigkeit zuwider laufen, die kann er nicht ungestraft lassen hingehen, übersehen und ohne Entgeltung vergeben, wo er nicht seine Gerechtigkeit verleugnen und wider dieselbe handeln wollte.

 

277. Denn Gott ist in seiner Gerechtigkeit dermaßen ernsthaft und strafbeflissen, dass sein Zorn über die Gottlosen kein Aufhören hat, und wenn das Feuer an-geht in seinem Zorn, so brennets bis in die unterste Hölle, 5 Mos. 32,22. In Summa, Gott ist ein verzehrend Feuer, 5 Mos. 4,24., und eine ewige Glut, Jes. 33,14. Wie nun ein solcher Zorn, der kein Aufhören hat, ein Feuer, so bis in die unterste Hölle ewig brennt, sich selber nicht zurückhalten kann, dass der Zorn aufhört zu wüten und das Feuer zu brennen; also kann Gottes Gerechtigkeit und Zorn sich selber nicht aufhalten, die Sünde zu strafen mit ewigem Verderben, wo nicht für dieselbe Sünde der Gerechtigkeit genug getan und also der Barmherzig-keit Raum und Statt gelassen würde.

 

278. Niemand kann aber ihm selber diesfalls helfen noch einige Kreatur den Sündern Rat schaffen, wie in Ps. 49,8.9. geschrieben ist: „kann doch ein Bruder niemand erlösen, noch Gott jemand versühnen, denn es kostet zu viel, ihre Seele zu erlösen, dass ers muss lassen anstehen ewiglich“. Darum bleibt der Zorn Gottes über ihnen und sie haben von Gott nichts anders, denn Hölle und ewiges Feuer zu gewarten. Dies ist also der jetzige natürliche Zustand des Menschen, wie derselbe geistlich und der Seele nach betrachtet wird.

 

- Fortsetzung -