Westminster Bekenntnis - Kirche

 

Das Westminster-Bekenntnis über die Kirche:

 

Artikel 25 – Von der Kirche

 

Die „katholische“ oder weltweite Kirche, die unsichtbar ist, besteht aus der gesamten Zahl der Erwählten, welche in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu einer Einheit versammelt wurden oder werden – unter Christus als ihrem Haupt. Sie ist die Braut, der Leib, die Fülle dessen, der alles in allen erfüllt. Die sichtbare Kirche, die ebenso „katholisch“ oder weltweit unter dem Evangelium ist (nicht begrenzt auf ein Volk wie zuvor unter dem Gesetz), besteht aus all denjenigen in aller Welt, die den wahren Glauben bekennen, und aus deren Kindern. Sie ist das Reich des Herrn Jesus Christus, das Haus und die Familie Gottes; so ist nach Gottes Ordnung außerhalb von ihr keine Erlösung möglich. Dieser allgemeinen sichtbaren Kirche hat Christus das Amt, die Weissagungen und Ordnungen Gottes gegeben zur Sammlung und Vollendung der Heiligen in diesem Leben bis zum Ende der Welt und macht sie durch seine persönliche Gegenwart und seinen Geist gemäß seiner Verheißung dazu wirksam. Diese allgemeine Kirche ist zuzeiten mehr, manchmal weniger sichtbar gewesen; wobei die ihr zugehörigen Teilkirchen mehr oder weniger rein sind – je nachdem in ihnen die Lehre des Evangeliums mehr oder weniger rein verkündigt und ange-nommen wird, die Sakramente verwaltet werden und die öffentliche Gottes-verehrung vollzogen wird. Die reinsten Kirchen unter dem Himmel sind beidem, Vermischung und Irrtum, unterworfen, und einige sind so entartet, dass sie nicht Kirchen Christi, sondern Synagogen des Satans geworden sind. Trotzdem muss es immer eine Kirche auf Erden geben, um Gott in der Weise zu verehren, die seinem Willen entspricht. Es gibt kein anderes Haupt der Kirche als den Herrn Jesus Christus. So kann der Papst von Rom überhaupt nicht in irgendeinem Sinn deren Haupt sein, vielmehr verkörperte er in seinem Selbstverständnis und durch die offiziellen römisch-katholischen Dogmen eine ihrem Wesen nach antichrist-liche Lehre.

 

Artikel 26 – Von der Gemeinschaft der Heiligen

 

Alle Heiligen, die mit Jesus Christus – ihrem Haupt – vereint sind, durch seinen Geist und im Glauben, haben Gemeinschaft mit ihm sowohl in seinen Gnaden-gaben als auch in seinem Leiden, seinem Tod in seiner Auferstehung und Herrlichkeit. Da sie miteinander in Liebe verbunden sind, unterstützen sie sich gegenseitig mit ihren natürlichen und geistlichen Gaben und sind verpflichtet, im öffentlichen und privaten Rahmen solche Hilfestellungen zu leisten, die zum gegenseitigen Wohl beitragen; sei es in geistlichen oder natürlichen Belangen. Die sich als Heilige bekennen, sind verpflichtet, in der Verehrung Gottes und in der Erfüllung jener geistlichen Dienste, die auf ihre gegenseitige Erbauung hinauslaufen, eine heilige Gemeinschaft und brüderlichen Umgang miteinander zu pflegen. Ebenso sind sie verpflichtet, einander in äußeren Dingen ent-sprechend ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu helfen. Wenn Gott Gelegenheit dazu gibt, soll diese Gemeinschaft auf all diejenigen ausgedehnt werden, die an allen Orten den Namen des Herrn Jesus anrufen. Diese Gemeinschaft, die die Heiligen mit Gott haben, verschafft ihnen in keiner Weise einen Anteil am Wesen seiner Gottheit, sie macht auch niemanden Christus ebenbürtig; beides zu behaupten wäre ehrfurchtslos und lästerlich. Ihre Gemeinschaft untereinander als Heilige entzieht oder verletzt auch kein Eigen-tum oder den Anspruch auf das, was einem jeden Menschen an Gütern und Besitz gehört.