Das englische Glaubensbekenntnis

 

Wiedergabe nach Ernst Böckel, Die Bekenntnisschriften der evangelisch-reformierten Kirche, Leipzig 1847, allerdings ohne die dort im Übermaß beigegebenen Anmerkungen und biblischen Verweise. Die Rechtschreibung wurde der heutigen angenähert.

 

DAS ENGLISCHE GLAUBENSBEKENNTNIS (1562)

 

Englisches Glaubensbekenntnis in den Artikeln, über welche die Erzbischöfe und Bischöfe beider Provinzen und die ganze Geistlichkeit übereingekommen sind auf der Londoner Synode, im Jahre des Herrn 1562, um die Verschiedenheit der Meinungen zu heben, und die Übereinstimmung in der wahren Religion zu befestigen.

 

1. 

VON DEM GLAUBEN AN DIE HEILIGE DREIEINIGKEIT.

Es ist ein lebendiger und wahrer Gott, ewig, unkörperlich, unteilbar, frei von Leiden, von unermesslicher Macht, Weisheit und Güte: Schöpfer und Erhalter aller Dinge, sowohl sichtbarer als unsichtbarer. Und in der Einheit dieser göttlichen Natur sind drei Personen, von demselben Wesen, derselben Macht und Ewigkeit, Vater, Sohn und heiliger Geist.

 

2. 

VON DEM WORTE ODER DEM SOHNE GOTTES,

DER WAHRER MENSCH GEWORDEN IST.

Der Sohn, welcher das Wort des Vaters ist, von Ewigkeit vom Vater gezeugt, wahrer und ewiger Gott und mit dem Vater gleichen Wesens, hat im Leibe der heiligen Jungfrau von ihrer Substanz menschliche Natur angenommen, so dass zwei Naturen, die göttliche und menschliche, ganz und vollkommen in der Einheit der Person unzertrennbar vereinigt waren, aus welchen der eine Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch, besteht, der wahrhaft gelitten hat, gekreuzigt, gestorben und begraben ist, damit er den Vater uns wieder versöhne und ein Sühnopfer sei, nicht nur für die Erbsünde, sondern auch für alle Tatsünden der Menschen.

 

3. 

VON DER HÖLLENFAHRT CHRISTI.

Gleich wie Christus für uns gestorben und begraben ist, so muss man von ihm auch glauben, dass er zur Hölle hinabgestiegen sei.

 

4. 

VON DER AUFERSTEHUNG CHRISTI.

Christus ist wahrhaft von den Toten auferstanden, und hat seinen Leib mit Fleisch, Knochen und allem, was zur Vollständigkeit der menschlichen Natur gehört, wieder angenommen, womit er gen Himmel gefahren ist und daselbst thront, bis er am jüngsten Tage wiederkommen wird, die Menschen zu richten.

 

5. 

VON DEM HEILIGEN GEISTE.

Der heilige Geist, vom Vater und Sohne ausgehend, ist desselben Wesens mit dem Vater und Sohne, derselben Majestät und Herrlichkeit, wahrer und ewiger Gott.

 

6. 

VON DEN GÖTTLICHEN SCHRIFTEN,

DASS SIE ZUR SELIGKEIT HINREICHEN.

Die heilige Schrift enthält alles, was zur Seligkeit notwendig ist, so, dass von niemand gefordert werden darf, dass etwas, was in ihr nicht steht und aus ihr nicht bewiesen werden kann, wie ein Glaubensartikel geglaubt, oder für ein notwendiges Erfordernis zur Seligkeit gehalten werde. Unter dem Namen der heiligen Schrift verstehen wir diejenigen kanonischen Bücher Alten und Neuen Testaments, an deren Gültigkeit in der Kirche niemals gezweifelt ist. 

Von den Namen und der Zahl der Bücher der heiligen kanonischen Schriften Alten Testaments. Genesis. Exodus. Leviticus. Numeri. Deuteronomium. Das erste Buch der Chronik. Das zweite Buch der Chronik. Das erste Buch Esrä. Das zweite Buch Esrä. Das Buch Esther. Josua. Richter. Ruth. Das erste Buch Samuelis. Das zweite Buch Samuelis. Das erste Buch der Könige. Das zweite Buch der Könige. Das Buch Hiob. Die Psalmen. Die Sprichwörter. Der Prediger. Das Hohelied Salomo‘s. Die vier großen Propheten. Die zwölf kleinen Propheten.

Andere Bücher aber (wie Hieronymus sagt) liest zwar die Kirche als Beispiel fürs Leben und zur Bildung der Sitten, gebraucht sie jedoch nicht zur Feststellung von Glaubenslehren, als da sind: Das dritte Buch Esrä. Das vierte Buch Esrä. Das Buch Tobiä. Das Buch Judith. Stücke aus Esther. Das Buch der Weisheit. Das Buch Jesu des Sohnes Sirach‘s. Der Prophet Baruch. Der Gesang der drei Männer. Die Geschichte der Susanna. Vom Bel und dem Drachen. Das Gebet Manasse‘s. Das erste Buch der Makkabäer. Das zweite Buch der Makkabäer.

Vom Neuen Testamente nehmen wir alle Bücher (wie sie insgemein angenommen sind) an, und halten sie für kanonisch.

 

7. 

VON DEM ALTEN TESTAMENTE.

Das Alte Testament ist dem Neuen nicht entgegen, da sowohl im Alten, als im Neuen durch Christus, welcher der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen, und selbst Gott und Mensch ist, das ewige Leben dem menschlichen Geschlechte verkündigt ist. Weshalb diejenigen irren, welche erdichten, die Alten hätten nur auf zeitliche Verheißungen gehofft. Obgleich das von Gott durch Moses gegebene Gesetz (sofern es Zeremonien und Gebräuche betrifft) die Christen nicht bindet und auch nicht seine bürgerlichen Vorschriften in irgend einem Staate notwendig angenommen werden müssen, so ist doch nichts desto weniger von dem Gehorsame gegen die Vorschriften (welche das Sittengesetz genannt werden,) durchaus niemand, wenn er auch ein Christ ist, entbunden.

 

8. 

VON DEN DREI GLAUBENSBEKENNTNISSEN.

Die drei Glaubensbekenntnisse, das Nicenische, das des Athanasius, und das, welches gewöhnlich das apostolische genannt wird, sind durchaus anzunehmen und zu glauben; denn sie können mit den sichersten Zeugnissen der Schrift belegt werden.

 

9. 

VON DER ERBSÜNDE.

Die Erbsünde besteht nicht (wie die Pelagianer sagen) in einer Nachahmung Adams, sondern sie ist ein Fehler und eine Verderbnis der Natur eines jeden Menschen, der auf natürliche Weise von Adam fortgepflanzt ist, wodurch geschieht, dass er von der ursprünglichen Gerechtigkeit ganz weit entfernt ist, zum Bösen seiner Natur nach geneigt ist und dass das Fleisch immer gegen den Geist ein Gelüst hat, weshalb sie bei einem jeden Menschen, der geboren wird, den Zorn Gottes und Verdammnis verdient. Es bleibt selbst bei den Wiedergeborenen diese Verderbnis der Natur; wodurch geschieht, dass die Begierde des Fleisches (die Griechen nennen es phronema sarkos, was einige Weisheit, andere Sinn, andere Begierde, andere fleischlichen Trieb übersetzen,) dem Gesetze Gottes sich nicht unterwirft. Und obgleich für die Wiedergeborenen und Gläubigen Christi wegen keine Verdammung stattfindet, so gesteht doch der Apostel, dass die Begierde die Natur der Sünde in sich habe.

 

10. 

VOM FREIEN WILLEN.

Des Menschen Zustand nach dem Falle Adams ist ein solcher, dass er sich durch seine natürlichen Kräfte und guten Werke zum Glauben und zur Anrufung Gottes nicht wenden und vorbereiten kann. Weshalb wir, ohne dass die Gnade Gottes durch Christum uns zuvor anregt, dass wir wollen, und uns hilft, während wir wollen, zur Vollbringung frommer Werke, die Gott angenehm und wohlgefällig sind, nichts vermögen.

 

11. 

VON DER RECHTFERTIGUNG DES MENSCHEN.

Nur wegen des Verdienstes unsres Herrn und Heilandes, Jesu Christi, gelten wir durch den Glauben, nicht wegen unsrer Werke und Verdienste, als gerecht vor Gott. Deshalb ist die Lehre, dass wir nur durch den Glauben gerechtfertigt werden, höchst heilsam und trostvoll, wie in der Homilie von der Rechtfertigung des Menschen weitläufiger auseinandergesetzt ist.

 

12. 

VON DEN GUTEN WERKEN.

Die guten Werke, welche Früchte des Glaubens sind und den Gerechtfertigten folgen, sind, obgleich sie unsre Sünden nicht austilgen, und die Strenge des göttlichen Gerichtes nicht bestehen können, doch Gott angenehm und in Christo wohlgefällig, und fließen notwendig aus einem wahren und lebendigen Glauben, so dass ganz auf gleiche Weise aus ihnen der lebendige Glaube erkannt werden, wie ein Baum nach seiner Frucht beurteilt werden kann.

 

13. 

VON DEN WERKEN VOR DER RECHTFERTIGUNG.

Die Werke, welche vor der Gnade Christi und dem Anhauchen seines Geistes geschehen, sind, da sie nicht aus dem Glauben an Jesum Christum hervorgehen, keines Weges Gott angenehm, noch verdienen sie (wie viele sagen) die Gnade nach Gemäßheit. Vielmehr, da sie nicht geschehen sind, wie Gott gewollt und vorgeschrieben hat, dass sie geschehen sollen, zweifeln wir nicht, dass sie die Geltung der Sünde haben.

 

14. 

VON DEN ÜBERFLÜSSIGEN GUTEN WERKEN. 

Die Werke, welche man überflüssige nennt, können nicht ohne Anmaßung und Gottlosigkeit behauptet werden. Denn dadurch erklären die Menschen, dass sie nicht nur Gott geben, was sie schuldig sind, sondern auch ihm zu Gefallen mehr tun, als sie müssten, da doch Christus deutlich sagt: Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprecht: wir sind unnütze Knechte.

 

15. 

VON CHRISTO, DER ALLEIN OHNE SÜNDE IST. 

Christus ist in unsrer wahren Natur uns in allem gleich geworden, die Sünde ausgenommen, von der er völlig frei war nach Leib und Seele. Er kam, dass er, ein Lamm ohne Flecken, die Sünden der Welt durch sein ein mal geschehenes Opfer wegnähme, und Sünde war an ihm nicht (wie Johannes sagt), aber wir übrigen, obgleich getauft und in Jesu Christo wiedergeboren, straucheln doch alle in vielen Fällen. Und wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, so täuschen wir uns selbst und die Wahrheit ist nicht in uns.

 

16. 

VON DER SÜNDE NACH DER TAUFE. 

Nicht jede Todsünde, die nach der Taufe willentlich begangen ist, ist Sünde gegen den heiligen Geist und unerlasslich. Deshalb ist denen, welche nach der Taufe in Sünden verfallen, die Zulassung zur Buße nicht zu versagen. Nach Empfange des heiligen Geistes können wir von der gegebenen Gnade abweichen und sündigen, und von neuem durch die Gnade Gottes uns aufrichten und bereuen. Deshalb sind die zu verwerfen, welche behaupten, dass sie, so lange sie hier leben, nicht mehr sündigen können, oder wahrhaft Reuigen die Vergebung absprechen.

 

17. 

VON DER VORHERBESTIMMUNG UND ERWÄHLUNG.

Die Vorherbestimmung zum Leben ist ein ewiger Beschluss Gottes, durch den er vor Gründung der Welt durch seinen Ratschluss, der uns zwar verborgen ist, beständig beschlossen hat, diejenigen, welche er in Christo aus dem Menschengeschlechte erwählt hat, vom Fluche und Verderben zu befreien und (wie Gefäße, die zur Ehre gemacht sind) durch Christum zur Seligkeit zu führen. Weshalb diejenigen, welche mit dieser so ausgezeichneten Wohltat Gottes beschenkt sind, durch seinen Geist, der zur rechten Zeit in ihnen wirkt, gemäß seinem Beschlusse berufen werden, der Berufung durch die Gnade folgen, ohne Verdienst gerechtfertigt werden, zu Kindern Gottes angenommen, dem Ebenbilde seines Eingebornen, Jesu Christi, gleich gemacht werden, in guten Werken heilig wandeln, und endlich nach Gottes Barmherzigkeit zur ewigen Glückseligkeit gelangen. 

So wie die fromme Betrachtung unsrer Vorherbestimmung und Erwählung in Christo süßen, lieblichen und unaussprechlichen Trostes voll ist für die wahrhaft Frommen und für diejenigen, welche fühlen, dass die Kraft des Geistes Christi die Handlungen des Fleisches und die Glieder, welche noch auf der ertötenden Erde sind, so wie den Geist, zum Himmlischen und Überirdischen zieht; sowohl weil sie unsern Glauben an die Erlangung des ewigen Heils durch Christum sehr befestigt und stärkt, als auch weil sie unsre Liebe zu Gott heftig entflammt: so ist es für vorwitzige, fleischliche und vom Geiste Christi verlassene Leute der gefährlichste Abhang, dass ihnen der Gedanke von der Vorherbestimmung Gottes immerwährend vor Augen schwebt, von wo sie der Teufel hinabstürzt, entweder in Verzweiflung, oder in gleich verderbliche Sicherheit unreines Lebens. Sodann müssen die göttlichen Verheißungen so erfasst werden, wie sie uns in den heiligen Schriften im allgemeinen vorgelegt sind und es ist der Wille Gottes in unsren Handlungen zu befolgen, den wir im Worte Gottes deutlich offenbart haben.

 

18. 

VON DEM NUR IN CHRISTI NAMEN ZU HOFFENDEN EWIGEN HEILE.

Es sind auch die zu verdammen, welche zu behaupten wagen, es könne ein jeder in dem Gesetze oder der Sekte, zu der er sich bekenne, selig werden, wenn er nur genau nach ihr und dem Lichte der Natur lebe, da die heiligen Schriften nur den Namen Jesu Christi verkündigen, in dem die Menschen selig werden sollen.

 

19. 

VON DER KIRCHE.

Die sichtbare Kirche Christi ist die Gemeinschaft der Gläubigen, in welcher das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente, in Betreff dessen, was notwendig erfordert wird, der Einsetzung gemäß recht verwaltet werden. Wie die Hierosolymitanische, Alexandrinische und Antiochenische Kirche geirrt hat, so hat auch die Römische Kirche geirrt, nicht nur in Betreff der Handlungen und Gebräuche von Zeremonien, sondern auch in dem, was man glauben soll.

 

20. 

VOM ANSEHEN DER KIRCHE.

Der Kirche ist es nicht erlaubt, irgend etwas anzuordnen, was dem Worte Gottes widerstritte, und sie kann keine Stelle der Schrift so erklären, dass es einer anderen widerspräche. Deshalb mag die Kirche Zeugin und Bewahrerin der göttlichen Bücher sein, jedoch darf sie wie nichts gegen sie entscheiden, so auch außer ihnen nichts, als notwendig zur Seligkeit, dem Glauben aufdringen.

 

21. 

VOM ANSEHEN ALLGEMEINER KIRCHENVERSAMMLUNGEN.

Allgemeine Kirchenversammlungen dürfen sich ohne Befehl und Willen der Fürsten nicht versammeln, und wenn sie zusammengekommen sind, weil sie aus Menschen bestehen, die nicht alle vom Geiste und Worte Gottes gelenkt werden, können sie irren und haben bisweilen geirrt auch in Dingen, die die Richtschnur frommen Wandels betreffen; und deshalb hat das, was von ihnen, als zur Seligkeit notwendig, festgesetzt wird, weder Kraft, noch Ansehen, wenn nicht gezeigt werden kann, dass es aus den heiligen Schriften entnommen ist.

 

22. 

VOM FEGEFEUER.

Die Lehre der Römischen vom Fegefeuer, vom Ablasse, von der Verehrung und Anbetung von Bildern und Reliquien, so wie von der Anrufung der Heiligen, ist etwas Nichtiges und leere Erdichtung, und beruht auf keinen Zeugnissen der Schrift, ja sie widerspricht dem Worte Gottes.

 

23. 

VON DER BERUFUNG DER KIRCHENDIENER.

Es ist niemandem erlaubt sich das Amt, öffentlich zu predigen und die Sakramente in der Kirche zu verwalten, zu nehmen, wenn er nicht zuvor gesetzmäßig zu dieser Verrichtung berufen und bestellt ist. Und wir müssen diejenigen für rechtmäßig berufen und bestellt halten, welche durch Leute, denen die Macht, Kirchendiener zu berufen und sie in den Weinberg des Herrn zu senden, öffentlich in der Kirche zugestanden ist, eingesetzt und zu diesem Werke angestellt sind. 

 

24. 

DASS DIE ÖFFENTLICHEN GEBETE

IN DER LANDESSPRACHE ZU HALTEN SIND.

In einer dem Volke nicht verständlichen Sprache öffentliche Gebete in der Kirche zu verrichten, oder die Sakramente zu verwalten, widerstreitet durchaus dem Worte Gottes und der Gewohnheit der ersten Kirche.

 

25. 

VON DEN SAKRAMENTEN.

Die von Christo eingesetzten Sakramente sind nicht allein Zeichen des Bekenntnisses der Christen, sondern vielmehr gewisse Zeugnisse und kräftige Zeichen der Gnade und der gütigen Gesinnung Gottes gegen uns, durch welche er unsichtbar selbst in uns wirkt und unsern Glauben an ihn nicht nur anregt, sondern auch befestigt. Zwei Sakramente sind von Christo, unsrem Herrn, im Evangelio eingesetzt, nämlich die Taufe und das Abendmahl.

Die fünf gewöhnlich sogenannten Sakramente, nämlich die Firmelung, die Buße, die Priesterweihe, die Ehe und die letzte Ölung, sind nicht für evangelische Sakramente zu halten, da sie teils aus einer verkehrten Nachahmung der Apostel geflossen sind, teils Stände des Lebens sind, die zwar in der Schrift zugestanden werden, aber nicht Natur der Sakramente mit der Taufe und dem Mahle des Herrn gemein haben, da sie kein sichtbares Zeichen oder eine Zeremonie haben, die von Gott eingesetzt sind. Die Sakramente sind nicht dazu von Christo eingesetzt, dass sie geschaut oder umhergetragen werden, sondern damit wir sie recht gebrauchen sollen, und bei denen, die sie würdig empfangen, haben sie einen heilsamen Einfluss; diejenigen aber, welche sie unwürdig empfangen, bereiten sich selbst (wie Paulus sagt) die Verdammnis.

 

26. 

VON DER KRAFT DER GÖTTLICHEN EINSETZUNGEN, 

DASS SIE DIE BOSHEIT DER KIRCHENDIENER NICHT AUFHEBT.

Obgleich in der sichtbaren Kirche den Guten immer Böse beigemischt sind und bisweilen dem Dienste des Wortes und der Verwaltung der Sakramente vorstehen; so darf man doch, da sie nicht in ihrem, sondern in Christi Namen handeln und auf seinen Befehl und in seinem Namen dienen, sich ihres Dienstes bedienen, sowohl das Wort Gottes zu hören, als die Sakramente zu empfangen. Auch wird nicht durch ihre Bosheit die Wirkung der Einsetzungen Christi aufgehoben, oder die Gnade der Gaben Gottes vermindert, in Rücksicht derer, welche gläubig und gehörig das Dargebotene empfangen, was wegen der Einsetzung Christi und der Verheißung wirksam ist, mag es auch durch Böse verwaltet werden. Jedoch gehört es zur Kirchenzucht, dass man gegen schlechte Diener eine Untersuchung anstellt, und dass sie von denjenigen, die ihre Laster kennen, angeklagt, und endlich, in einem gerechten Gerichte überführt, abgesetzt werden.

 

27. 

VON DER TAUFE.

Die Taufe ist nicht ein bloßes Zeichen des Bekenntnisses und ein Unterscheidungsmerkmal, wodurch die Christen von den Nicht-Christen unterschieden werden sollen, sondern auch ein Zeichen der Wiedergeburt, wodurch gleichsam wie durch ein Werkzeug die, welche die Taufe recht empfangen, der Kirche einverleibt werden, die Verheißungen von der Vergebung der Sünden und unsrer Annahme zu Kindern Gottes durch den heiligen Geist sichtbar besiegelt werden, der Glaube befestigt wird und Kraft der Anrufung Gottes die Gnade wächst. Die Taufe der Kinder ist allerdings in der Kirche beizubehalten, da es mit der Einsetzung Christi sehr gut übereinstimmt.

 

28. 

VON DEM MAHLE DES HERRN.

Das Mahl des Herrn ist nicht ein bloßes Zeichen des gegenseitigen Wohlwollens der Christen unter sich, sondern vielmehr ist es das Sakrament unsrer Erlösung durch den Tod Christi. Und so ist denen, die gehörig, würdig und mit Glauben empfangen, das Brot, das wir brechen, die Gemeinschaft des Leibes Christi; desgleichen der gesegnete Kelch die Gemeinschaft des Blutes Christi. Die Verwandlung des Brotes und Weines im Abendmahle kann aus der heiligen Schrift nicht bewiesen werden, sondern ist den deutlichen Worten der Schrift zuwider, verkehrt die Natur des Sakraments und hat zu vielem Aberglauben Anlass gegeben. Der Leib Christi wird gegeben, empfangen und gegessen im Abendmahle nur in himmlischer und geistiger Weise. Das Mittel aber, durch welches der Leib Christi im Abendmahle empfangen und gegessen wird, ist der Glaube. Das Sakrament des Abendmahls wurde nach der Anordnung Christi nicht aufbewahrt, umhergetragen, in die Höhe gehoben und angebetet.

 

29. 

VON DEM ESSEN DES LEIBES CHRISTI,

UND DASS GOTTLOSE IHN NICHT ESSEN.

Die Gottlosen und die den lebendigen Glauben nicht haben, mögen sie auch fleischlich und sichtbar (wie Augustin sagt) das Sakrament des Leibes und Blutes Christi mit den Zähnen zermalmen, werden doch auf keine Weise Christi teilhaftig, sondern essen und trinken vielmehr das Sakrament oder Zeichen einer so großen Sache sich zum Gerichte.

 

30. 

VON BEIDERLEI GESTALT.

Der Kelch des Herrn ist den Laien nicht zu verweigern, denn beide Teile des Sakramentes des Herrn müssen nach der Anordnung und Vorschrift Christi allen Christen gleich erteilt werden.

 

31. 

VON DER EINMALIGEN DARBRINGUNG CHRISTI AM KREUZE.

Die Darbringung Christi, ein mal geschehen, ist die vollkommene Erlösung, Versöhnung und Genugtuung für alle Sünden der ganzen Welt, sowohl Erbsünden als Tatsünden. Und außer dieser einzigen gibt es keine andere Genugtuung für die Sünden; weshalb die Messopfer, durch welche der Priester Christum zur Erlassung der Strafe und Schuld für Lebende und Tote darbringen soll, wie man gewöhnlich sagte, lästerliche Erdichtungen und verderbliche Verfälschungen sind.

 

32. 

VON DER EHE DER PRIESTER.

Den Bischöfen, Presbytern und Diakonen ist es durch keinen göttlichen Befehl vorgeschrieben, dass sie entweder Ehelosigkeit geloben oder sich der Ehe enthalten sollen. Es ist daher auch ihnen erlaubt, wie allen übrigen Christen, wo sie urteilen, dass es zur Frömmigkeit mehr beitrage, nach ihrem Belieben Ehen zu schließen.

 

33. 

VON DER VERMEIDUNG DER EXKOMMUNIZIERTEN.

Wer durch öffentliche Bekanntmachung der Kirche auf gehörige Weise von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen und exkommuniziert ist, der muss von der ganzen Zahl der Gläubigen (bis er durch Buße nach dem Spruche eines berechtigten Richters öffentlich wieder aufgenommen ist) wie ein Heide und Zöllner betrachtet werden.

 

34. 

VON DEN KIRCHLICHEN GEWOHNHEITEN.

Es ist nicht durchaus notwendig, dass überall dieselben Gewohnheiten und Zeremonien, oder ganz ähnliche stattfinden; denn wie sie immer mannigfaltig gewesen sind, so können sie auch nach der Verschiedenheit der Gegenden, Zeiten und Sitten verändert werden, wenn nur nichts gegen Gottes Wort angeordnet wird. Wer die kirchlichen Gewohnheiten und Zeremonien, welche mit dem Worte Gottes nicht streiten und durch öffentlichen Befehl angeordnet und bestätigt sind, nach eignem Willen mit Absicht und geflissentlich öffentlich verletzt, der ist, wie einer, der gegen die öffentliche Kirchenordnung fehlt und der das Ansehen der Obrigkeit verletzt und der schwachen Brüder Gewissen verwundet, öffentlich, damit die übrigen sich fürchten, zu bestrafen. Jede besondere, oder Landeskirche, hat die Macht, Zeremonien oder kirchliche Gebräuche, die nur durch menschliches Ansehen angeordnet sind, anzuordnen, zu verändern und abzuschaffen, wenn nur alles zur Erbauung geschieht.

 

35. 

VON DEN HOMILIEN.

Der zweite Teil der Homilien, deren einzelne Titel wir diesem Artikel nachsetzen, enthält eine fromme und heilsame, und für diese Zeiten nicht weniger notwendige Lehre, als der erste Teil der Homilien, welche zur Zeit Eduard des Sechsten herausgegeben sind; deshalb haben wir für gut befunden, dass sie in den Kirchen durch die Kirchendiener fleißig und deutlich, dass sie vom Volke verstanden werden können, vorgelesen werden sollen.

 

VON DEN NAMEN DER HOMILIEN.

Vom rechten Gebrauch der Kirche.

Gegen die Gefahr der Abgötterei.

Von Wiederherstellung und Reinerhaltung der Kirchen oder Tempel.

Von den guten Werken.

Von dem ersten Fasten.

Gegen Gefräßigkeit und Trunkenheit.

Von der Geburt Christi.

Von dem Leiden Christi.

Von der Auferstehung Christi.

Von dem würdigen Genuss des Sakramentes des Leibes und Blutes Christi.

Von den Gaben des heiligen Geistes.

Gegen Luxus in Kleidung und Schmuck.

Von den Gebeten.

Von Ort und Zeit der Gebete.

Von den in der Landessprache zu haltenden öffentlichen Gebeten und Sakramenten.

Von der schuldigen Achtung und Ehrfurcht vor dem göttlichen Worte.

Von den Almosen.

Von den Bettagen.

Von der Ehe.

Von der Buße.

Gegen den Müßiggang.

Gegen Aufruhr.

 

36. 

VON DER WEIHUNG DER BISCHÖFE UND KIRCHENDIENER.

Das Buch von der Weihung der Erzbischöfe und Bischöfe, und von der Ordination der Priester und Diakonen, neulich zur Zeit Eduard des Sechsten herausgegeben, und zu eben der Zeit durch Verfügung des Parlaments bestätigt, enthält alles, was zu derartiger Weihung und Ordination notwendig ist, und hat nichts, was an sich abergläubisch oder gottlos wäre; und so setzen wir fest, dass alle, die gemäß den Gebräuchen jenes Buches geweiht oder ordiniert sind, vom zweiten Jahre des genannten Königs Eduard an, bis zu dieser Zeit oder ins Künftige nach denselben Gebräuchen geweiht oder ordiniert werden, gehörig in der Ordnung und gesetzmäßig geweiht und ordiniert sind und sein werden.

 

37. 

VON DEN BÜRGERLICHEN OBRIGKEITEN.

Die Königliche Majestät hat die höchste Gewalt in diesem Königreiche England und seinen übrigen Herrschaften, welcher die höchste Leitung aller Angelegenheiten dieses Königreiches, sie mögen kirchliche oder bürgerliche sein, in allen Fällen gebührt, und sie ist keiner auswärtigen Gerichtsbarkeit unterworfen, noch darf sie es sein. Wenn wir der Königlichen Majestät die oberste Leitung zuschreiben, an welchen Titeln, wie wir wissen, die Gemüter einiger Tadelsüchtiger Anstoß nehmen, so geben wir unsern Königen nicht die Verwaltung des Wortes Gottes oder der Sakramente, was auch die von unsrer Königin Elisabeth neulich herausgegebenen Verordnungen deutlich bezeugen, sondern nur den Vorzug, den wir auch in der heiligen Schrift von Gott selbst allen frommen Fürsten immer zugeeignet sehen: das ist, dass sie alle Stände, welche ihrer Aufsicht von Gott übergeben sind, seien sie geistlich oder weltlich, bei der Pflichterfüllung erhalten und die Widerspenstigen und Verbrecher mit dem bürgerlichen Schwerte strafen. Der römische Papst hat keine Gerichtsbarkeit in diesem Königreiche von England. Die Gesetze des Königreichs können Christen wegen sehr großer und schwerer Verbrechen mit dem Tode bestrafen. Den Christen ist es erlaubt, auf Befehl der Obrigkeit Waffen zu tragen und gerechte Kriege zu führen.

 

38. 

VON DER UNERLAUBTEN GEMEINSCHAFT DER GÜTER.

Das Vermögen und die Güter der Christen sind nicht gemeinschaftlich was das Recht und den Besitz anbetrifft, wie einige Anabaptisten fälschlich vorgeben, jedoch soll ein jeder von dem, was er besitzt, nach Maß seines Vermögens den Armen wohlwollend Almosen verteilen.

 

39. 

VOM EIDE.

Wie wir eingestehen, dass ein nichtiger und leichtsinniger Eid von unserm Herrn Jesu Christo und seinem Apostel Jakobus den Christen untersagt sei: so glauben wir doch, dass die Religion der Christen keines Weges verbietet, dass man auf Befehl der Obrigkeit in einer Sache der Treue und Liebe schwören darf, wenn dies nur geschieht nach der Lehre des Propheten in Redlichkeit, Gerechtigkeit und Wahrheit. 

 

BESTÄTIGUNG DER ARTIKEL.

Dieses Buch vorbenannter Artikel ist von neuem bestätigt durch Beistimmung und Zustimmung der Durchlauchtigsten Königin Elisabeth, unsrer Herrin, von Gottes Gnaden Königin von England, Frankreich und Irland, Beschützerin des Glaubens u.s.w. ist zu behalten und durch das ganze Königreich von England einzuführen. Diese Artikel sind verlesen und von neuem bestätigt durch die Unterschrift des Herrn Erzbischofs und der Bischöfe des Oberhauses und der ganzen Geistlichkeit des Unterhauses in der Zusammenberufung im Jahre des Herrn 1571.