C. F. W. Walther

 

Carl Ferdinand Wilhelm Walther (1811-1887):

 

Die rechte Unterscheidung von Gesetz und Evangelium. 39 Abendvorträge von Dr. C. F. W. Walther. Aus seinem Nachlaß, St. Louis, Mo. 1901

 

(Titel und Vorrede)

 

1. Abendvorlesung.

Thesis I. / Der Lehrgehalt der ganzen heiligen Schrift, sowohl des Alten als des Neuen Testaments, besteht aus zwei von einander grundverschiedenen Lehren, nämlich dem Gesetz und dem Evangelio.

2. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These I.)

3. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These I.)

 

4. Abendvorlesung.

Thesis II. / Ein reiner Lehrer ist nur derjenige, welcher nicht nur alle Artikel des Glaubens schriftgemäß darlegt, sondern auch Gesetz und Evangelium recht von einander unterscheidet.

5. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These II.)

 

6. Abendvorlesung.

Thesis III. / Gesetz und Evangelium recht zu unterscheiden, ist die schwierigste und höchste Christen- und Theologenkunst, die allein der Heilige Geist in der Schule der Erfahrung lehrt.

7. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These III.)

 

8. Abendvorlesung.

Thesis IV. / Die rechte Erkenntniß von dem Unterschied des Gesetzes und des Evangelii ist nicht nur ein herrliches Licht zu rechtem Verstand der ganzen heiligen Schrift, sondern ohne jene Erkenntniß ist und bleibt auch dieselbe ein fest verschlossenes Buch.

 

9. Abendvorlesung.

Thesis V. / Die erste und zwar die offenbarste und gröbste Art und Weise der Vermischung von Gesetz und Evangelium ist, wenn man, wie dies Papisten, Socinianer und Rationalisten thun, Christum zu einem neuen Moses oder Gesetzgeber und so das Evangelium zu einer Werklehre macht, hingegen, wie die Papisten, die verdammt und verflucht, welche das Evangelium als eine Botschaft freier Gnade Gottes in Christo lehren.

 

10. Abendvorlesung.

Thesis VI. / Gottes Wort wird zweitens nicht recht getheilt, wenn man das Gesetz nicht in seiner ganzen Strenge, das Evangelium nicht in seiner vollen Süßigkeit predigt, sondern in das Gesetz Evangelisches und in das Evangelium Gesetzliches mengt.

 

11. Abendvorlesung.

Thesis VII. / Gottes Wort wird drittens nicht recht getheilt, wenn man erst das Evangelium und dann das Gesetz predigt, erst die Heiligung und dann die Rechtfertigung, erst den Glauben und dann die Buße, erst die guten Werke und dann die Gnade.

 

12. Abendvorlesung.

Thesis VIII. / Gottes Wort wird viertens nicht recht getheilt, wenn man das Gesetz den schon über ihre Sünden Erschrockenen oder das Evangelium den in Sünden Sicheren verkündigt.

13. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These VIII.)

 

14. Abendvorlesung.

Thesis IX. / Gottes Wort wird fünftens nicht recht getheilt, wenn man die vom Gesetz getroffenen und erschreckten Sünder, anstatt sie auf Wort und Sacrament zu weisen, anweist, durch Beten und Kämpfen sich den Gnadenstand zu erringen, nämlich so lange zu beten und zu kämpfen, bis sie fühlen, daß sie Gott begnadigt habe.

15. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These IX.)

16. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These IX.)

17. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These IX.)

18. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These IX.)

19. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These IX.)

 

20. Abendvorlesung.

Thesis X. / Gottes Wort wird sechstens nicht recht getheilt, wenn man vom Glauben entweder so predigt, als ob das todte Fürwahrhalten selbst trotz Todsünden vor Gott gerecht und selig mache, oder also, als ob der Glaube um der Liebe und Erneuerung willen, die er wirkt, rechtfertige und selig mache.

21. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These X.)

 

22. Abendvorlesung.

Thesis XI. / Gottes Wort wird siebentens nicht recht getheilt, wenn man nur diejenigen mit dem Evangelium trösten will, welche durch das Gesetz Reue haben nicht aus Furcht vor Gottes Zorn und Strafe, sondern aus Liebe zu Gott.

 

23. Abendvorlesung.

Thesis XII. / Das Wort Gottes wird achtens nicht recht getheilt, wenn man also lehrt, als ob die Reue neben dem Glauben eine Ursache der Sündenvergebung sei.

 

24. Abendvorlesung.

Thesis XIII. / Gottes Wort wird neuntens nicht recht getheilt, wenn man den Glauben so fordert, als könne der Mensch sich denselben selbst geben oder doch dazu mitwirken, anstatt denselben durch Vorlegung der evangelischen Verheißungen selbst in das Herz hinein zu predigen zu suchen.

 

25. Abendvorlesung.

Thesis XIV. / Gottes Wort wird zehntens nicht recht getheilt, wenn man den Glauben fordert als eine Bedingung der Rechtfertigung und Seligkeit, als ob der Mensch nicht allein durch, sondern auch wegen des Glaubens, um des Glaubens willen und in Ansehung des Glaubens vor Gott gerecht und selig werde.

 

26. Abendvorlesung.

Thesis XV. / Das Wort Gottes wird elftens nicht recht getheilt, wenn man das Evangelium zu einer Bußpredigt macht.

27. Abendvorlesung. (Fortsetzung zu These XV.)


28. Abendvorlesung.

Thesis XVI. / Gottes Wort wird zwölftens nicht recht getheilt, wenn man so predigt, als ob schon die Ablegung gewisser Laster und die Ausübung gewisser Werke und Tugenden eine wahre Bekehrung sei.


29. Abendvorlesung.

Thesis XVII. / Gottes Wort wird dreizehntens nicht recht getheilt, wenn man die Gläubigen so beschreibt, wie sie nicht alle und nicht immer sind, sowohl was Stärke des Glaubens, als was das Gefühl und die Fruchtbarkeit desselben betrifft.

 

30. Abendvorlesung.

Thesis XVIII. / Gottes Wort wird vierzehntens nicht recht getheilt, wenn man das allgemeine Verderben der Menschen so beschreibt, als ob auch die wahrhaft Gläubigen in herrschenden und muthwilligen Sünden lebten.

 

31. Abendvorlesung.

Thesis XIX. / Gottes Wort wird fünfzehntens nicht recht getheilt, wenn man so predigt, als ob gewisse Sünden schon an sich nicht verdammlich, sondern an sich läßlich seien.

 

32. Abendvorlesung.

Thesis XX. / Das Wort Gottes wird sechzehntens nicht recht getheilt, wenn man die Seligkeit an die Gemeinschaft mit der sichtbaren rechtgläubigen Kirche bindet und jedem in irgend einem Glaubensartikel Irrenden die Seligkeit abspricht.

 

33. Abendvorlesung.

Thesis XXI. / Gottes Wort wird siebzehntens nicht recht getheilt, wenn man lehrt, daß die Sacramente ex opere operato heilskräftig wirken.

34. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These XXI.)

 

35. Abendvorlesung.

Thesis XXII. / Das Wort Gottes wird achtzehntens nicht recht getheilt, wenn man zwischen Erweckung und Bekehrung einen falschen Unterschied macht, und nicht glauben können mit nicht glauben dürfen verwechselt.

36. Abendvorlesung. (Fortsetzung zur These XXII.)

 

37. Abendvorlesung.

Thesis XXIII. / Das Wort Gottes wird neunzehntens nicht recht getheilt, wenn man die Unwiedergebornen durch die Forderungen oder Drohungen oder Verheißungen des Gesetzes zur Ablegung von Sünden und zu guten Werken zu bewegen, und also fromm zu machen, die Wiedergebornen aber, anstatt sie evangelisch zu ermahnen, durch gesetzliches Gebieten zum Guten zu nöthigen sucht.

 

38. Abendvorlesung.

Thesis XXIV. / Das Wort Gottes wird zwanzigstens nicht recht getheilt, wenn man die unvergebliche Sünde in den Heiligen Geist so beschreibt, als ob dieselbe wegen ihrer Größe unvergeblich sei.

 

39. Abendvorlesung.

Thesis XXV. / Das Wort Gottes wird einundzwanzigstens nicht recht getheilt, wenn man in seiner Lehre nicht das Evangelium im Allgemeinen vorherrschen läßt.

 

C. F. W. Walther, Gesetz und Evangelium.
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