XI. VON CHRISTI AMT UND WERK.

 

§ 49. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus hat an unserer Statt das Gesetz erfüllt und durch seinen Gehorsam unsern Ungehorsam gebüßt.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER ARMINIANER HERRNHUTER, METHODISTEN, DER EVANGE-LISCHEN GEMEINSCHAFT, DER SOCINIANER, UNITARIER, SWEDEN-BORGIANER, MORMONEN, UNIVERSALISTEN, DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN, CHRISTLICHEN ISRAELITEN, HOFFMANNIANER.

Christus hat das Gesetz nicht an unserer Statt erfüllt.

 

B. DER (CALVINISTISCHEN) REFORMIERTEN, DER PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, (CALVINISTISCHEN) BAPTISTEN, WALDENSER USW.

Christus hat nur an der Auserwählten Statt das Gesetz erfüllt.

 

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§ 50. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus hat zwar auch das Gesetz gelehrt und ausgelegt; aber er ist nicht in die Welt gekommen, um als ein Gesetzgeber neue Gesetze zu geben.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE, DER SOCINIANER, ARMINIANER, METHODISTEN, MENNONITEN, CAMPBELLITEN UND WEINBRENNERIANER.

Christus ist ein neuer Gesetzgeber.

 

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§ 51. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus hat durch sein Leiden und Sterben an unser aller Statt der göttlichen Gerechtigkeit wahrhaftig und völlig genuggetan, uns mit Gott versöhnt, alle unsere Sünde abgebüßt und uns von Schuld und Strafe der Sünde erlöst.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Christus hat nur für die Erbsünde genug getan und die ewigen Strafen getragen; für die nach der Taufe begangenen (wirklichen) Sünden und deren zeitliche Stra-fen muß der Mensch selbst genugtun.

 

B. DER (CALVINISTISCHEN) REFORMIERTEN, DER PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, DER (CALVINISTISCHEN) BAPTISTEN, CALVINISTISCHEN METHODISTEN UND WALDENSER.

Christus ist nur für die Auserwählten gestorben und hat nur für sie genuggetan.

 

C. DER ARMINIANER.

Der Tod Christi war keine völlige Genugtuung für unsere Sünden, wurde aber aus besonderer Gnade des Vaters als genügend angesehen.

 

D. DER QUÄKER.

Die äußere Erlösung Christi am Kreuz ist nicht genügend, es muß auch die innere dazu kommen.

 

E. DER CHRISTLICHEN ISRAELITEN.

JEsu Werk war es, welches dem Adam geboten war; er wird erst noch das Blut reinigen und der Schlange den Kopf zertreten.

 

F. DER SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Christus ist zwar für die Sünden der Welt gestorben, aber die Sündentilgung, die sich nur auf die Gläubigen beschränkt, hat erst seit 1844 begonnen.

 

G. DER SWEDENBORGIANER UND SWEDENBORGIANISCHEN BIBEL-CHRISTEN.

Eine Genugtuung war nicht nötig; die Erlösung bestand darin, daß der HErr die guten Geister (§ 22) von der Zudringlichkeit der Teufel befreite.

 

H. DER SOCINIANER, UNITARIER, UNIVERSALISTEN, DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN, SCHÄKER, HICKSITENQUÄKER, SPIRITUALISTEN, HOFFMANNIANER, CHRISTADELPHIANER UND DER CHRISTLICHEN WISSENSCHAFT.

Christus hat nicht für uns genug getan; es war keine Genugtuung nötig.

 

I. DER HEILSARMEE.

Christus hat durch seinen Tod nicht die Sündenschuld bezahlt, sondern es nur möglich gemacht, daß Gottes Liebe den Bußfertigen die Sünden vergeben kann.

 

J. DER RUSSELLITEN.

Christus hat nicht durch sein Leiden und Sterben uns völlig erlöst, sondern da-durch nur eine Gelegenheit erworben, daß man im Millennium sich durch einen eigenen Gehorsam sich des ewigen Lebens würdig erweisen kann.

 

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§ 52. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus allein ist unser Mittler und Fürsprecher, und seines Verdienstes allein sollen wir uns freuen.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Auch die Heiligen sind unsere Fürsprecher, und ihre Verdienste sowie der Menschen eigene Verdienste und Genugtuungen wertvoll vor Gott neben dem Verdienste Christi.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Auch die Heiligen, insonderheit die Jungfrau Maria, sind unsere Mittler und Für-sprecher und der Menschen Verdienste wertvoll vor Gott.

 

C. DER SCHÄKER.

Christus ist nicht der alleinige Heiland.

 

XII. VON CHRISTI STÄNDEN.

 

§ 53. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus hat sich im Stande der Erniedrigung des völligen und immerwährenden Gebrauchs der nach seiner Menschheit empfangenen Majestät entäußert, in seiner Erhöhung aber den völligen und unaufhörlichen Gebrauch derselben an-getreten.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER REFORMIERTEN, SCHWENKFELDIANER UND PRESBYTERIANER.

Christus ist nach beiden Naturen erniedrigt und erhöht worden; die menschliche Natur hat erst in der Erhöhung herrliche, obwohl nur beschränkte, Gaben em-pfangen.

 

B. DER ARMINIANER, UNIERT-EVANGELISCHEN, CAMPBELLITEN UND IRVINGIANER.

Christus hat im Stand der Erniedrigung keine Herrlichkeit gehabt, sondern solche erst bei seiner Erhöhung empfangen.

 

C. DER SWEDENBORGIANER.

Die Erniedrigung des HErrn war der Weg zur Verherrlichung, Göttlichmachung eines Menschlichen.

 

* * * * *

 

§ 54. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus hat nicht nur an seinem Leibe, sondern auch an seiner Seele gelitten und den Zorn Gotts und die Angst der Hölle empfunden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Christi Seelenleiden betraf nur den niedern Teil einer Seele.

 

B. DER SOCINIANER, ARMINIANER, DER EVANGELISCHEN GEMEIN-SCHAFT, DER UNITARIER, UNIVERSALISTEN, SOGENANNTEN PRO-TESTANTEN UND HOFFMANNIANER.

Christus hat nicht den Zorn Gottes und der Hölle Angst empfunden.

 

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§ 55. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus ist, ehe er aus seinem Grabe hervorging, wahrhaftig nach Leib und Seele zur Hölle gefahren, um sich als Überwinder zu zeigen und über sie zu triumphieren.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die abgeschiedene Seele Christi ist, während der Leib im Grabe lag, in jene Behausung gefahren, worin die vor seiner Ankunft abgeschiedenen Frommen behalten wurden, damit er sie daraus befreiete.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die abgeschiedene Seele Christi ist, während der Leib im Grabe lag, in den Hades gefahren und darin bis zur Auferstehung geblieben, um die heiligen Altväter daraus zu befreien.

 

C. DER INSPIRIERTEN.

Christus hat, nachdem er die Bande des Todes und der Hölle gelöst, die frommen Israeliten. aus dem Schatten des Todes befreit.

 

D. DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, ARMINIANER, SOCINIANER UND UNIERT-EVANGELISCHEN.

Christus ist nicht eigentlich und wahrhaftig zur Hölle gefahren.

 

* * * * *

 

§ 56. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus ist aus eigener göttlicher Kraft auferstanden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SOCINIANER.

Christus ist nicht aus eigener Kraft auferstanden, sondern vom Vater auferweckt worden.

 

B. DER REFORMIERTEN USW.

Christus nach seiner Menschheit hat sich nicht selbst auferweckt, sondern ist auferweckt worden.

 

C. DER RUSSELLITEN. Christus ist überhaupt nicht leiblich auferstanden.

 

* * * * *

 

§ 57. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christi Leib ist nach der Erhöhung derselbe wie vor derselben, aber nun verklärt und im vollen Gebrauch der geistlichen Eigenschaften.

 

FALSCHE LEHRE DER SOCINIANER.

Christus hat nach seiner Erhöhung einen ganz andern Leib.

 

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§ 58. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus hat sich, nachdem er gen Himmel gefahren, nach seiner menschlichen Natur auf den Thron der göttlichen Majestät gesetzt und herrscht und regiert gegenwärtig mit unendlicher Macht über alle Kreaturen im Himmel und auf Erden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, KONGRE-GATIONALISTEN, BAPTISTEN, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER ARMINIANER, SOCINIANER, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Christi Sitzen zur rechten Hand Gottes bezeichnet nicht sein Herrschen nach einer menschlichen Natur mit unendlicher Macht und Majestät, sondern mit beschränkter Gewalt und sein Befinden an einem gewissen Ort im Himmel.

 

B. DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN.

Christus ist auf Erden gegenwärtig durch einen Geist.

 

C. DER MORMONEN.

Christus ist nicht auf Erden gegenwärtig, sondern wird durch den Heiligen Geist vertreten.

 

XIII. VON DER BERUFUNG.

 

§ 59. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Berufung zum Gnadenreich Christi ist eine allgemeine und ernstliche.

 

FALSCHE LEHRE DER (CALVINISTISCHEN) REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN UND (CALVINISTISCHEN) BAPTISTEN.

Die Berufung ist nicht allgemein und ernstlich; die Nichterwählten werden nur äußerlich, nicht kräftig berufen.

 

* * * * *

 

§ 60. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Wenn der Heilige Geist uns beruft, so bietet er uns durchs Wort die Gnade Gottes an und muß uns auch Kraft geben, die angebotene Gnade anzunehmen.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER HERRNHUTER USW.

Der Mensch hat Kraft, dem Ruf des Geistes Gottes zu folgen.

 

B. DER QUÄKER.

Der Heilige Geist bietet nicht durchs Wort die Gnade Gottes an; es hat jeder Mensch ein inneres Licht, durch das er zum Guten geführt wird.

 

XIV. VON DER WIEDERGEBURT.

 

§ 61. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Wiedergeburt ist ein Werk Gottes, da er einen Menschen mit dem wahren Glauben begabt und zu einem Kind und Erben macht.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER CUMBERLAND-PRESBYTERIANER, QUÄKER, SWEDENBORGIANER, UNITARIER, CAMPBELLITEN USW.

Die Wiedergeburt ist nicht allein ein Werk Gottes, sondern auch der Menschen.

 

B. DER INSPIRIERTEN.

Wiedergeborene sind diejenigen, welche das Ziel der Vollkommenheit erreicht haben.

 

* * * * *

 

§ 62. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Nicht bloß Erwachsene, sondern auch Kinder können wiedergeboren werden.

 

FALSCHE LEHRE DER SOCINIANER UND CAMPBELLITEN.

Kinder können nicht wiedergeboren werden.

 

* * * * *

 

§ 63. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ein Wiedergeborener kann die Gnade der Wiedergeburt gänzlich verlieren, aber wieder ein Kind Gottes werden.

 

FALSCHE LEHRE DER (CALVINISTISCHEN) REFORMIERTEN USW. UND DER CUMBERLAND-PRESBYTERIANER.

Die Wiedergeburt ist nicht etwas, was verloren und wiedererlangt werden kann.

 

XV. VOM GLAUBEN.

 

§ 64. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der Glaube ist Erkenntnis, Beifall und Zuversicht.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Der Glaube ist nicht Erkenntnis, nicht Zuversicht, sondern nur Fürwahr halten dessen, was die Kirche glaubt.

 

B. DER UNIVERSALISTEN UND SANDEMANIANER.

Der christliche Glaube ist, wie jeder andere Glaube, nur Beifall.

 

C. DER MORMONEN.

Der Glaube ist das Prinzip jeder Wirkung und Macht, im Menschen wie in Gott; Erkenntnis wird durch diesen Glauben erlangt.

 

* * * * *

 

§ 65. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die heilsame Erkenntnis umfaßt alles, was von Christo im Evangelium geoffen-bart ist.

 

FALSCHE LEHRE DER HERRNHUTER.

Die Erkenntnis ist zu beschränken auf die sogenannte Bluttheologie.

 

* * * * *

 

§ 66. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der eigentliche Gegenstand des Glaubens, sofern er Zuversicht ist, ist Christus oder die Verheißung von der gnädigen Vergebung der Sünden um des Ver-dienstes Christi willen.

 

FALSCHE LEHRE DER SOCINIANER, UNITARIER, UNIVERSALISTEN SWEDENBORGIANER, SCHÄKER UND HOFFMANNIANER.

Der Gegenstand des Glaubens ist nicht Christus mit einem Verdienst.

 

* * * * *

 

§ 67. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Gehorsam und Liebe gehören nicht zum Wesen des seligmachenden Glaubens, sondern folgen auf den Glauben.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SOCINIANER, UNITARIER, ARMINIANER UND DER EVANGELI-SCHEN GEMEINSCHAFT.

Zum Glauben gehört auch der Gehorsam.

 

B. DER RÖMISCHEN KIRCHE, DER MENNONITEN UND SWEDEN-BORGIANER.

Die Liebe gibt dem Glauben erst eine rechte Beschaffenheit.

 

* * * * *

 

§ 68. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der wahre Glaube und Todsünden können nicht beieinander ein.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Wahrer Glaube und Todsünden können beieinander ein.

 

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§ 69. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der Glaube ist eine Gnadengabe des Heiligen Geistes.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SOCINIANER, CAMPBELLITEN, UNIVERSALISTEN, UNITARIER USW.

Der Mensch kann ohne die Gabe des Heiligen Geistes glauben.

 

B. DER ARMINIANER UND CUMBERLAND-PRESBYTERIANER.

Der Glaube ist nicht allein Gottes Gabe.

 

XVI. VON DER RECHTFERTIGUNG.

 

§ 70. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Rechtfertigung ist eine richterliche Handlung Gottes, da er einem armen Sünder, der an Christum glaubt, um Christi willen die Sünden vergibt, ihm Christi Gerechtigkeit zurechnet und ihn für gerecht erklärt.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Rechtfertigung ist nicht eine richterliche, sondern eine physische Handlung Gottes, bei welcher der Mensch mitwirkt; sie besteht also nicht in der Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, nicht in bloßer Vergebung, sondern in Ausrottung der Sünden und in Eingießung einer innerlichen Gerechtigkeit.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER MENNONITEN, IRVINGIANER UND INSPIRIERTEN.

Die Rechtfertigung besteht in Vergebung der Sünden und Umwandlung des Menschen.

 

C. DER SCHWENKFELDIANER, QUÄKER, HICKSITENQUÄKER, SWEDEN-BORGIANER UND MICHELIANER.

Die Rechtfertigung besteht nicht in Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, sondern in der Erneuerung und Umwandlung des Menschen.

 

D. DER SOCINIANER, UNITARIER UND HOFFMANNIANER.

Die Rechtfertigung besteht zwar in Vergebung der Sünden, aber nicht um Christi willen und also auch nicht in der Zurechnung der Gerechtigkeit Christi.

 

E. DER ARMINIANER.

Die Rechtfertigung besteht zwar in Vergebung der Sünden, erlangt durch den Glauben an Christum, nicht aber in der Zurechnung der Gerechtigkeit Christi.

 

F. DER SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Die Rechtfertigung besteht nicht in der Vergebung der Sünden, da die Tilgung der Sünden noch nicht vollendet ist, sondern in der Berechtigung zur zukünftigen Vergebung infolge des Bekennens und Lassens der Sünde.

 

G. DER UNIVERSALISTEN.

Es ist keine Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, auch keine eigentliche Erlassung der Sünde und Strafe zu glauben, sondern eine Begnadigung (pardon) des Sünders, welcher infolge der göttlichen Strafe von Sünden absteht und gehorsam wird.

 

H. DER HEILSARMEE.

Die Rechtfertigung ist nicht eine Gerechterklärung, sondern eine Gerecht-machung.

 

I. DER CHRISTLICHEN WISSENSCHAFT.

Gott vergibt nicht die Sünde, sondern vernichtet sie.

 

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§ 71. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Wenn Gott die Sünde vergibt, so erläßt er auch alle Strafen, zeitliche und ewige.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Nach Erlassung der Sündenschuld und ewigen Strafen muß der Christ die zeitlichen Strafen selbst abbüßen; doch kann ihm aus dem Schatz der Kirche Ablaß erteilt werden.

 

B. DER UNIVERSALISTEN.

Jede Sünde wird gestraft. Gott erläßt weder Sünde noch Strafe; letztere hört auf, wenn sie ihren Zweck erreicht hat und der Sünder gehorsam wird.

 

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§ 72. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Unter Gnade wird nichts anderes verstanden als Gottes gnadenvolles Wohl-wollen, welches uns um Christi willen und in Christo annimmt.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Unter Gnade ist nicht zu verstehen Gottes gnadenvolles Wohlwollen, sondern eine in die Seele ausgegossene Gabe und in derselben haftende Fertigkeit, Gutes zu tun.

 

B. DER SOCINIANER, UNITARIER UND UNIVERSALISTEN.

Unter Gnade ist zu verstehen Gottes Gütigkeit an sich, ohne Rücksicht auf Christum.

 

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§ 73. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Wir werden gerechtfertigt allein durch den Glauben, der das Verdienst Christi ergreift, aus Gnaden, ohne Verdienst der Werke.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Wir werden nicht allein durch den Glauben, der das Verdienst Christi ergreift, gerechtfertigt; die Werke sind auch nötig zur Rechtfertigung, teils zur Vorberei-tung, teils zur Vermehrung derselben.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER MENNONITEN, SWEDEN-BORGIANER, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN, ALTKATHOLIKEN, MORMONEN UND IRVINGIANER.

Wir werden gerechtfertigt nicht durch den Glauben (§ 66) schlechthin, sondern durch den Glauben, der durch die Liebe tätig ist, das heißt, durch Glauben und Werke.

 

C. DER ARMINIANER, SOCINIANER, UNITARIER UND DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN.

Wir werden gerechtfertigt durch den Glauben, aber nicht durch den, der das Verdienst Christi ergreift, sondern der ein Gehorsam gegen Gottes Gebot ist.

 

D. DER CAMPBELLITEN.

Wir werden eigentlich nicht durch den Glauben, sondern durch Akte des Glaubens gerechtfertigt.

 

E. DER QUÄKER UND CHRISTLICHEN ISRAELITEN.

Ohne gute Werke können wir nicht gerechtfertigt werden.

 

* * * * *

 

§ 74. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Wohl kann der Glaube wachsen und zunehmen, aber nicht die Rechtfertigung; sie ist bei allen Gläubigen eine gleiche.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Rechtfertigung kann zunehmen; sie ist darum nicht bei allen gleich; ein jeder empfängt nach dem Maße einer eigenen Bereitung und Mitwirkung.

 

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§ 75. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der Gläubige kann und soll dessen gewiß sein, daß ihm um Christi willen die Sünden vergeben seien und er bei Gott in Gnaden sei. Diese Gewißheit gründet sich allein fest und unerschütterlich auf die Gnadenmittel.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Der Christ kann der Vergebung der Sünden und der Gnade Gottes nicht gewiß sein, sondern muß darüber im Zweifel bleiben.

 

B. DER METHODISTEN, HERRNHUTER, DER VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE UND DER HEILSARMEE.

Wer das unmittelbare Zeugnis des Heiligen Geistes im Herzen hat und die Gnade fühlt, kann seines Gnadenstandes gewiß sein.

 

* * * * *

 

§ 76. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Gerechtfertigte können die Gnade wieder verlieren.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER (CALVINISTISCHEN) REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN UND (CALVINISTISCHEN) BAPTISTEN.

Die Auserwählten, die allein gerechtfertigt werden, verlieren durch Sündenfälle nur das Gefühl der Gnade, fallen aber nicht aus dem Stand der Rechtfertigung.

 

B. DER CUMBERLAND-PRESBYTERIANER.

Gerechtfertigte können aus dem Stand der Rechtfertigung nicht fallen.

 

XVII. VON DER BEKEHRUNG UND BUßE. 

 

§ 77. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Bekehrung eines armen Sünders zu Gott ist eine Gnadenwirkung des Heiligen Geistes.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE, DER ARMINIANER, CUMBERLAND-PRESBYTERIANER, MENNONITEN, WEINBRENNERIANER, FREIWILLEN-BAPTISTEN, HERRNHUTER, METHODISTEN, DER EVANGE-LISCHEN GEMEINSCHAFT, DER CAMPBELLITEN, MORMONEN, QUÄKER, HICKSITENQUÄKER UND ADVENTISTEN.

Der Mensch kann und soll bei seiner Bekehrung mitwirken.

 

B. DER UNITARIER, UNIVERSALISTEN, SOGENANNTEN PROTESTANTEN, SWEDENBORGIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN, SOCINIANER UND SCHÄKER.

Der Mensch kann und soll sich selbst bessern.

 

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§ 78. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Gnade der Bekehrung, die im Wort angeboten wird, ist widerstehlich.

 

FALSCHE LEHRE DER (CALVINISTISCHEN) REFORMIERTEN, KONGREGATIONALISTEN, (CALVINISTISCHEN) BAPTISTEN USW.

Die Gnade Gottes wirkt, wo sie wirkt, unwiderstehlich.

 

* * * * *

 

§ 79. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Buße der aus der Taufgnade Gefallenen ist nichts anderes als eine Rückkehr zur heiligen Taufe und eine Übung derselben.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Buße ist ein Sakrament des Neuen Testaments zur Vergebung der nach der Taufe begangenen Todsünden, eine zweite Rettungsplanke aus dem Schiff-bruch.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Buße ist ein Sakrament des Neuen Testaments zur Vergebung der nach der Taufe begangenen Todsünden.

 

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§ 80. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Zur Buße gehören zwei Stücke, die Reue und der Glaube.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Zur Buße gehört nicht der Glaube, sondern Reue, Beichte aller Sünden vor dem Priester und Genugtuung.

 

B. DER REFORMIERTEN.

Der Glaube ist kein Stück der Buße; sie besteht im Absterben des alten und im Auferstehen des neuen Menschen.

 

C. DER METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VER-EINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER UNIERT-EVANGELISCHEN, HERRNHUTER, INSPIRIERTEN UND DER HEILSARMEE.

Zur Buße gehört außer Reue auch ernstliches Hassen und Lassen der Sünde usw., nicht der Glaube, obwohl ein Ergreifen der Gnade (Sehnsucht, Verlangen) dabei ist.

 

D. DER FREIWILLEN-BAPTISTEN.

Zur Buße gehört außer Reue auch Hassen und Lassen der Sünde, nicht der Glaube.

 

E. DER MENNONITEN UND MORMONEN.

Zur Buße, welche auf den Glauben folgt, gehört außer Reue auch Besserung des Lebens.

 

F. DER CAMPBELLITEN.

Buße ist die auf Glauben und göttliche Traurigkeit folgende Sündenentsagung, welche in der Taufe ihren Ausdruck findet.

 

G. DER SOCINIANER, UNITARIER, UNIVERSALISTEN SOGENANNTEN PROTESTANTEN, SWEDENBORGIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN UND SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Die Buße besteht in Besserung des Lebens; der Glaube ist kein Stück der Buße.

 

* * * * *

 

§ 81. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Reue ist eine ernstliche und wahrhaftige Traurigkeit des Herzens, welches seine Sünde und den Zorn Gottes aus dem Gesetz erkannt hat und deswegen erschrocken und betrübt ist.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Reue ist nicht Schrecken des Gewissens, sondern ein vom Sünder freiwillig gewirkter verdienstlicher Schmerz, verbunden mit dem Vorsatz, das Leben zu bessern.

 

* * * * *

 

§ 82. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Reue kommt nicht aus dem Evangelium, sondern aus dem Gesetz.

 

FALSCHE LEHRE DER HERRNHUTER.

Die Reue kommt auch aus dem Evangelium.

 

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§ 83. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das ganze Leben der Christen soll eine stete und unaufhörliche Buße sein.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Christen müssen von Zeit zu Zeit das Bußsakrament gebrauchen.

 

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§ 84. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Buße, die Gott predigen läßt, war und ist zu allen Zeiten dieselbe.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Buße des Neuen Testaments nach Christi Auferstehung und die nach der Taufe ist verschieden von der Buße im Alten Testament und der vor der Auf-erstehung Christi und vor der Taufe.

 

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§ 85. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der neue Gehorsam ist eine Frucht der Buße.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE, DER REFORMIERTEN, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER UNIERT-EVANGELISCHEN, HERRNHUTER, FREIWILLEN-BAPTISTEN, MENNONITEN, CAMPBELLITEN, SOCINIANER, UNITARIER, UNIVERSALISTEN, DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN, SWEDENBORGIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN UND MORMONEN.

Besserung des Lebens, Ablassen von Sünden usw. folgt nicht als Frucht auf die Buße, sondern gehört zu derselben.

 

XVIII. VON DER HEILIGUNG UND DEN GUTEN WERKEN.

 

§ 86. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Heiligung und Erneuerung der Gläubigen ist und bleibt in diesem Leben unvollkommen.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE, DER ARMINIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER IN CHRISTO, DER HEILSARMEE, DER SCHWENKFELDIANER, INSPIRIERTEN, SOCINIANER, UNITARIER, MORMONEN UND SCHÄKER.

Vollkommene Heiligung ist schon in diesem Leben möglich.

 

* * * * *

 

§ 87. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Gute Werke können nur von den Wiedergeborenen geschehen; alle Werke der Glaublosen sind Sünden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Nicht alle Werke der Unwiedergeborenen sind Sünden.

 

B. DER ARMINIANER, CAMPBELLITEN, SOCINIANER, UNITARIER, SWEDEN-BORGIANER, SOGENANNTEN PROTESTANTEN, QUÄKER.

Auch Unwiedergeborene können gute Werke tun.

 

* * * * *

 

§ 88 REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Gute Werke sind allein solche, die nach der Richtschnur des göttlichen Gesetzes geschehen.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Gute Werke sind auch die, welche ohne Gottes Gebot in eigener Andacht und nach den Geboten der Kirche sowie nach den im Evangelium gegebenen Rat-schlägen vollbracht werden.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Gute Werke sind auch die, welche nach den Geboten der Kirche geschehen.

 

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§ 89. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die guten Werke der Gläubigen sind unvollkommen gut und mit den Gebrechen des Fleisches befleckt.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Ein Gerechter kann vollkommen gute Werke tun; ja, wer die evangelischen Rat-schläge beobachtet, tut sogar überflüssige Werke (opera supererogationis), die andern zugut kommen können.

 

B. DER QUÄKER.

Die guten Werke der Christen sind vollkommen gut und unbefleckt.

 

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§ 90. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die guten Werke sind notwendig, aber sie sind nicht zur Seligkeit notwendig.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE, DER WALDENSER, MENNONITEN, ARMINIANER, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER SOCINIANER, UNITARIER, SOGENANNTEN PROTESTANTEN, CAMPBELLITEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN, QUÄKER, SWEDEN-BORGIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN, MORMONEN, CHRISTLICHEN ISRAELITEN UND CHRISTADELPHIANER.

Die guten Werke sind zur Seligkeit notwendig.

 

* * * * *

 

§ 91. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die guten Werke der Gläubigen sind nicht verdienstlich, obwohl sie die Ver-heißung eines Gnadenlohnes haben.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Durch gute Werke kann ein Christ für sich genug tun und das ewige Leben ver-dienen; wer überflüssige Werke tut, erwirbt auch noch einen Überschuß von Verdiensten für andere.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Durch gute Werke erlangt man Versöhnung mit Gott und den Genuß der ewigen Seligkeit.

 

XIX. VOM GEBET.

 

§ 92. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Einzig und allein der wahre und lebendige Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, soll angerufen werden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Auch die Engel und verstorbenen Heiligen, insonderheit Maria, als die Mutter der Barmherzigkeit, sollen angerufen und die Bilder und Reliquien der Heiligen ver-ehrt werden.

 

B. DER SOCINIANER, UNIVERSALISTEN, UNITARIER, DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN USW.

Nur Gott Vater ist anzubeten, nicht der Sohn und der Heilige Geist.

 

C. DER SPIRITUALISTEN.

Die Geister der Verstorbenen (Engel) sollen angerufen werden.

 

* * * * *

 

§ 93. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Für die Verstorbenen soll man nicht beten.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE UND DER ALTKATHOLIKEN.

Man soll für die Verstorbenen beten.  

 

XX. VON DEN GNADENMITTELN.

 

§ 94. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Gott hat uns gewisse Gnadenmittel gegeben, ohne welche er ordentlicherweise nicht mit uns handeln will, nämlich sein Wort und seine Sakramente, Taufe und Abendmahl.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Gnadenmittel sind eigentlich nur die sieben Sakramente.

 

B. DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, MENNONITEN, METHODISTEN, DER VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE USW.

Wort, Taufe und Abendmahl sind nicht Mittel, wodurch Gott seinen Geist und Gnade gibt.

 

C. DER INSPIRIERTEN. Gott wirkt nicht allein mittelbar, sondern auch unmittel-bar; Wort, Taufe und Abendmahl sind nicht Gnadenmittel.

 

D. DER SCHWENKFELDIANER, QUÄKER, HICKSITENQUÄKER UND SCHÄKER.

Gott gibt seinen Geist ohne Mittel.

 

E. DER CHRISTADELPHIANER.

Gott wirkt nicht durch die Predigt des Evangeliums, sondern greift unmittelbar ein.

 

F. DER HEILSARMEE.

Gott handelt ordentlicherweise auch unmittelbar mit den Menschen.

 

* * * * *

 

§ 95. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Wirkung der Gnadenmittel hängt nicht von der Beschaffenheit dessen ab, der sie verwaltet.

 

FALSCHE LEHRE DER SCHWENKFELDIANER UND QUÄKER.

Ein unwiedergeborener Kirchendiener kann nicht nützlich lehren.

 

- Fortsetzung -