XXI. VOM GESETZ UND EVANGELIUM.

 

§ 96. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Gesetz offenbart die Sünde und den Zorn Gottes wider die Sünde.

 

FALSCHE LEHRE DER HERRNHUTER.

Auch das Evangelium bringt den Menschen zur Erkenntnis der Sünden und der daraus entstehenden Unseligkeit.

 

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§ 97. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Gesetz ist eine Lehre von Werken, das Evangelium eine Lehre von Christo und von Vergebung unserer Sünden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE, DER ARMINIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE UND DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN.

Auch das Evangelium ist eine Lehre von Werken.

 

B. DER QUÄKER.

Das Evangelium ist das innere Licht, das allen Menschen gegeben ist.

 

C. DER CHRISTADELPHIANER.

Das Evangelium ist die Lehre vom sichtbaren Reiche Gottes auf Erden.

 

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§ 98. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Verheißungen des Gesetzes sind bedingte (sie haben die Bedingung einer vollkommenen Erfüllung); die des Evangeliums sind Gnadenverheißungen.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Auch die Verheißungen des Evangeliums sind bedingte.

 

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§ 99. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Gesetz und Gesetzeswerk macht keine Christen, sondern allein das Evangelium.

 

FALSCHE LEHRE DER METHODISTEN.

Um Christen zu machen, muß man Vorschrift auf Vorschrift geben.

 

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§ 100. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Im Neuen Testament gibt es kein Zeremonialgesetz, und die Christen sind frei von dem Zeremonialgesetz des Alten Testaments.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Auch im Neuen Testament gibt es Zeremonialgesetze, nämlich die von den Aposteln und ihren Nachfolgern gegebenen Gesetze.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER PRESBYTERIANER, KONGRE-GATIONALISTEN, BAPTISTEN, FREIWILLEN-BAPTISTEN, WEIN-BRENNERIANER, MENNONITEN, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER IN CHRISTO, DER SOGENANNTEN PROTESTAN-TEN, HERRNHUTER, QUÄKER, DER UNABHÄNGIGEN KATHOLIKEN, UNIERT-EVANGELISCHEN, EVANGELISCHEN ADVENTISTEN, MORMONEN USW.

Das Sabbatsgebot gilt auch im Neuen Testament, und es ist durchaus jeder siebente Tag der Woche zu feiern.

 

C. DER SIEBENTEN-TAGS-BAPTISTEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN, CHRISTLICHEN ISRAELITEN UND DEUTSCHEN SABBATARIER.

Das Sabbatsgebot gilt auch im Neuen Testament, und es ist durchaus der siebente Tag der Woche (Sonnabend) zu feiern.

 

D. DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, METHODISTEN, UNIERT-EVANGELISCHEN, MENNONITEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN.

Das alttestamentliche Bilderverbot (das zweite Gebot nach reformierter Zählung) verbietet den Christen auch noch im Neuen Testament, Bilder von Gott zu ma-chen oder zu haben.

 

E. DER CHRISTLICHEN ISRAELITEN.

Die Christen sind nicht frei von dem mosaischen Zeremonialgesetz.

 

F. DER IRVINGIANER.

Das Gebot vom Zehnten gilt noch jetzt im Neuen Testament als göttliches Gebot.

 

XXII. VON DEN SAKRAMENTEN.

 

§ 101. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Unser HErr Christus hat zwei Sakramente eingesetzt, die Taufe und das Abend-mahl.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Der HErr Christus hat sieben Sakramente eingesetzt: die Taufe, die Firmung, das Sakrament des Altars, die Buße, die Ölung, die Priesterweihe und die Ehe.

 

B. DER MENNONITEN, WEINBRENNERIANER, IRVINGIANER, MORMONEN, SECHS-GRUNDSATZ-BAPTISTEN UND UNIVERSALISTEN.

Außer Taufe und Abendmahl gibt es noch andere „Verordnungen“ von gleicher Verbindlichkeit.

 

C. DER SOCINIANER UND INSPIRIERTEN.

Nicht die Taufe, nur das Abendmahl hat noch Gültigkeit.

 

D. DER QUÄKER, SCHÄKER UND HOFFMANNIANER.

Taufe und Abendmahl haben keine Geltung mehr.

 

E. DER UNITARIER.

Es gibt keine Sakramente, als nur sofern alle feierlichen Versprechungen Sakra-mente sind.

 

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§ 102. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Sakramente sind Gnadenmittel, das heißt, Mittel, wodurch Gott den Men-schen eine Gnade anbietet, zueignet und versiegelt.

 

FALSCHE LEHRE: A. DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, REFORMIER-TEN EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, MENNONITEN, ARMINIANER, METHODISTEN, DER EVAN-GELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER SCHWENKFELDIANER, INSPIRIERTEN, SOGENANNTEN PROTESTAN-TEN, HOFFMANNIANER USW.

Die Sakramente sind nicht Gnadenmittel, sondern Zeichen der Gnade, die schon vorher mitgeteilt worden ist oder noch mitgeteilt werden soll, oder sinnbildliche Handlungen.

 

B. DER SWEDENBORGIANER.

Die Sakramente sind mit göttlichem Einflusse begleitete Zeichen und Mittel, bei der Wiedergeburt (§ 61) zu unterstützen.

 

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§ 103. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der Glaube gehört nicht zum Wesen und zur Vollständigkeit der Sakramente, sondern zum heilsamen Gebrauch derselben.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER REFORMIERTEN, HERRNHUTER, WEINBRENNERIANER, CAMPBELLITEN UND SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Zum Wesen des Sakraments gehört auch der Glaube; der Ungläubige empfängt daher nicht das Sakrament, sondern bloß die äußerlichen Zeichen.

 

B. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Sakramente verleihen Gnade ex opere operato (bloß weil das Werk ge-schieht), ohne Glauben des Empfängers.

 

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§ 104. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Kraft und Vollständigkeit der Sakramente hängt nicht ab von der Beschaffen-heit oder Absicht des Kirchendieners.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Absicht des Kirchendieners, das zu tun, was die Kirche tut, ist erforderlich zum Sakrament.

 

B. DER SCHWENKFELDIANER.

Unwiedergeborene können die Sakramente nicht recht reichen.

 

XXIII. VON DER HEILIGEN TAUFE.

 

§ 105. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die heilige Taufe ist von dem HErrn Christo eingesetzt, und zwar für alle Zeiten.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SOCINIANER, QUÄKER, INSPIRIERTEN, HOFFMANNIANER UND DER HEILSARMEE.

Die Taufe war nur für die erste Zeit der Kirche eingesetzt.

 

B. DER SCHÄKER.

Die Taufe hat keine Gültigkeit mehr.

 

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§ 106. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ordentlicherweise sollen die rechtmäßig berufenen Kirchendiener die Taufe verwalten; im Notfall mag auch eine Privatperson dieselbe verrichten.

 

FALSCHE LEHRE DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN UND MORMONEN.

Nur rechtmäßig verordnete Kirchendiener dürfen die Taufe verrichten.

 

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§ 107. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Es ist gleichgültig, ob die Taufe durch Untertauchung oder Besprengung oder Begießung vollzogen wird.

 

FALSCHE LEHRE DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER BAPTISTEN USW. CAMPBELLITEN, TUNKER, WEINBRENNERIANER, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN, MORMONEN, SOCINIANER UND CHRISTADELPHIANER.

Die Taufe muß notwendig durch Untertauchung vollzogen werden.

 

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§ 108. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Taufe muß im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes verrichtet werden.

 

FALSCHE LEHRE DER ARMINIANER UND SOCINIANER.

Christus hat die Taufformel nicht vorgeschrieben.

 

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§ 109. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Taufe wirkt Wiedergeburt, Vergebung aller Sünden, Leben und Seligkeit.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Taufe nützt nicht für das ganze Leben, nimmt nur die Erbsünde und die vor der Taufe begangenen Sünden weg, und zwar ganz und gar.

 

B. DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, REFORMIERTEN EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, FREIWILLEN-BAPTISTEN, MENNONITEN, ARMINIANER, METHODISTEN, DER EVANGELI-SCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER HERRNHUTER, SOGENANNTEN PROTESTANTEN, SCHWENKFELDIANER, EVANGELISCHEN ADVENTISTEN, WEINBRENNERIANER, SWEDEN-BORGIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN.

Die Taufe wirkt nicht die Wiedergeburt, sondern ist nur ein Zeichen derselben; sie wirkt nicht Vergebung der Sünden, sondern ist nur ein Bild der Abwaschung von Sünden oder eine Bezeugung der empfangenen Reinigung.

 

C. DER CAMPBELLITEN.

Mit der Untertauchung oder Bekehrung, als Akt des Glaubens, ist Vergebung der Sünden verbunden.

 

D. DER CHRISTADELPHIANER.

Die Taufe ist notwendig zur Seligkeit, nicht als seligmachendes Mittel, sondern als Akt des Gehorsams.

 

E. DER MORMONEN.

Die Taufe bringt Vergebung der Sünden als Erfüllung des Gesetzes.

 

F. DER SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Die Taufe wirkt nicht Vergebung der Sünden, aber sie ist die Bedingung zukünfti-ger Vergebung.

 

G. DER SOCINIANER, UNITARIER, SOGENANNTEN PROTESTANTEN UND UNIVERSALISTEN.

Die Taufe wirkt nicht die Wiedergeburt und Vergebung der Sünden, sondern ist nur eine feierliche Aufnahme in die Kirche.

 

H. DER QUÄKER, INSPIRIERTEN UND DER HEILSARMEE.

Die Wassertaufe nützt nichts, sondern allein die Geistes- und Feuertaufe.

 

I. DER HOFFMANNIANER.

Die Taufe ist nicht das Bad der Wiedergeburt; sie war am Anfang der neutesta-mentlichen Zeit nur ein Zeichen der Lossagung vom Heidentum und ein Abbild der Feuertaufe.

 

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§ 110. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Durch die Taufe wird der Seele des Getauften kein unauslöschliches Zeichen aufgedrückt. Von einem solchen Zeichen weiß die Schrift nichts.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Durch die Taufe wird der Seele ein unauslöschliches Zeichen (character indele-bilis) aufgedrückt.

 

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§ 111. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Taufe ist nicht zu wiederholen; rechtmäßig Getaufte sollen nicht noch einmal getauft werden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER MENNONITEN USW.

Die in ihrer Kindheit getauft worden sind, sollen noch einmal getauft werden.

 

B. DER MORMONEN.

Diejenigen, welche eine andere als die Mormonentaufe empfangen haben, müssen nochmals getauft werden.

 

C. DER SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN.

Diejenigen, welche getauft worden sind, ehe sie Buße getan haben für ihre Sünden, auch für das Nichthalten des siebenten Tages als Sabbat, müssen nochmals getauft werden.

 

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§ 112. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Keiner kann sich für einen andern taufen lassen.

 

FALSCHE LEHRE DER MORMONEN.

Man kann, ja soll sich für die Toten taufen lassen.

 

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§ 113. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Kinder getaufter Christen haben zwar ein Anrecht an die Taufe und sind in diesem Sinne heilig, sie sind aber nicht wegen ihrer Geburt von christlichen Eltern vor ihrer Taufe im Bunde Gottes und heilig, sondern Kinder des Zorns.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, MENNONITEN, HOFFMANNIANER USW.

Die Kinder, die von christlichen Eltern geboren werden, sind auch ohne Taufe und vor derselben heilig und Gottes Kinder.

 

B. DER MORMONEN.

Alle Kinder sind heilig.

 

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§ 114. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Auch Kinder sollen getauft werden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SCHWENKFELDIANER, MENNONITEN, BAPTISTEN, TUNKER, WEINBRENNERIANER, CAMPBELLITEN, MORMONEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN UND CHRISTADELPHIANER.

Nicht Kinder, sondern nur Erwachsene, welche gelehrt werden, glauben und Bekenntnis ablegen können, sind zu taufen.

 

B. DER ARMINIANER, SOCINIANER UND DER HEILSARMEE.

Die Kindertaufe ist nicht notwendig, doch mag sie geduldet werden.

 

C. DER QUÄKER, INSPIRIERTEN UND HOFFMANNIANER.

Die Kindertaufe ist eine bloße Menschensatzung.

 

D. DER VEREINIGTEN BRÜDER IN CHRISTO.

Die Kindertaufe kann vollzogen und unterlassen werden.

 

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§ 115. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Durch die Taufe und in derselben erweckt der Heilige Geist in den Kindern den wahren Glauben; daher die getauften Kinder wahrhaft glauben.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE, DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, ARMINIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER MENNONITEN, SOCINIANER, WEINBRENNERIANER, CAMPBELLITEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN UND HOFFMANNIANER.

Die Kinder können nicht glauben.

 

XXIV. VON DER KONFIRMATION.

 

§ 116. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Konfirmation ist eine löbliche Gewohnheit der Kirche, da die in ihrer Kindheit Getauften, wenn sie zu Jahren gekommen und nachdem sie unterrichtet worden sind, vor der Gemeinde ihres Taufbundes erinnert und der Gnade Gottes mit Gebet empfohlen werden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Firmung ist ein von Christo eingesetztes Sakrament, dadurch der Heilige Geist mitgeteilt und der Seele ein unauslöschliches Zeichen aufgedrückt wird.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Firmung ist ein Sakrament, das gleich nach der Taufe zur Vollendung derselben und zur Mitteilung des Heiligen Geistes zu verrichten ist.

 

C. DER MORMONEN.

Die Getauften sollen durch Handauflegung der Ältesten konfirmiert werden, den Heiligen Geist zu empfangen.

 

XXV. VOM HEILIGEN ABENDMAHL.

 

§ 117. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der HErr Christus hat das heilige Abendmahl für alle Zeiten eingesetzt.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER QUÄKER, SCHÄKER, INSPIRIERTEN UND HOFFMANNIANER.

Christus hat kein Abendmahl für alle Zeiten eingesetzt.

 

B. DER HEILSARMEE.

Das Abendmahl kann gehalten oder unterlassen werden.

 

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§ 118. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Einsetzungsworte dürfen nicht in verblümten, sondern müssen in ihrem ursprünglichen Verstande, wie sie dem Buchstaben nach lauten, verstanden werden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER REFORMIERTEN USW., ARMINIANER, MENNONITEN USW. UND SOCINIANER.

Die Einsetzungsworte sind nicht so, wie sie dem Buchstaben nach lauten, nicht eigentlich, sondern uneigentlich, figürlich zu verstehen.

 

B. DER UNIERT-EVANGELISCHEN, HERRNHUTER UND VEREINIGTEN BRÜDER IN CHRISTO.

Es kann jeder die Einsetzungsworte verstehen, wie er will.

 

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§ 119. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die irdischen Elemente sind, nach den Worten der Einsetzung, wahres natürli-ches Brot und wahrer natürlicher Wein, der ein Gewächs des Weinstocks ist.

 

FALSCHE LEHRE DER MORMONEN UND HOFFMANNIANER.

Man kann zur Feier des Abendmahls auch etwas anderes als Brot und Wein nehmen.

 

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§ 120. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Nach den Worten der Einsetzung muß sowohl das gesegnete Brot als auch der gesegnete Wein unter die Kommunikanten ausgeteilt und von ihnen genommen werden.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Das Abendmahl soll den Laien nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt werden.

 

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§ 121. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Es kommt nicht darauf an, ob das Brot von Weizen oder von anderem Getreide-mehl gebacken, ob es gesäuert oder ungesäuert, ob es rund oder länglich, oder von welcher Form es sei.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Es soll ungesäuertes Weizenbrot gebraucht werden.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Das Brot des heiligen Abendmahls muß gesäuertes Weizenbrot sein.

 

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§ 122. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Brechen des Brotes während der Abendmahlsfeier ist kein wesentlicher Akt derselben.

 

FALSCHE LEHRE DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, ARMINIANER, MENNONITEN, SOCINIANER UND CAMPBELLITEN.

Das Brot (ein Bild des Leibes Christi) muß notwendig während der Feier des Abendmahls gebrochen werden, damit dadurch abgebildet werde, wie der Leib Christi am Kreuz gebrochen worden ist.

 

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§ 123. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Im heiligen Abendmahl ist der wahre Leib und das wahre Blut Christi wahrhaft und wesentlich gegenwärtig und wird mit Brot und Wein wahrhaftig ausgeteilt und empfangen.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, REFORMIERTEN EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, ARMINIANER, SCHWENKFELDIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEIN-SCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER MENNONITEN, WEINBRENNERIANER, FREIWILLEN-BAPTISTEN, IRVINGIANER, EVANGE-LISCHEN ADVENTISTEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN, CAMPBELLI-TEN, MORMONEN, DER CHRISTLICH-KATHOLISCHEN KIRCHE.

Brot und Wein bedeuten bloß Christi Leib und Blut und sind Bilder und Zeichen des abwesenden, im Himmel eingeschlossenen Leibes und Blutes Christi, der nur geistlich gegenwärtig ist.

 

B. DER SWEDENBORGIANER UND SWEDENBORGIANISCHEN BIBEL-CHRISTEN.

Der HErr ist gegenwärtig im Abendmahl; mit Fleisch und Blut, Brot und Wein sind entsprechende geistliche, himmlische Dinge gemeint.

 

C. DER SOCINIANER, UNITARIER UND UNIVERSALISTEN.

Im Abendmahl wird uns Christi Leib und Blut nicht gegeben.

 

D. DER QUÄKER.

Christi erstes Brotbrechen war ein Bild des eigentlichen geistlichen Abendmahls.

 

E. DER HOFFMANNIANER.

Jedes gemeinschaftliche Mahl der Christen ist ein Abendmahl; dabei ist Christus geistlich gegenwärtig und wird von der Gemeinde genossen.

 

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§ 124. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christi wahrer Leib und sein wahres Blut wird zugleich mit dem gesegneten Brote und Weine mündlich gegessen und getrunken.

 

FALSCHE LEHRE DER REFORMIERTEN, UNIERT-EVANGELISCHEN, SCHWENKFELDIANER, EPISKOPALEN, REFORMIERTEN EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, ARMINIANER, HERRNHUTER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, CHRISTLICH-KATHOLISCHEN KIRCHE UND DER IRVINGIANER.

Christi Leib und Blut wird nicht mündlich, sondern nur geistlich durch den Glau-ben genossen.

 

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§ 125. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Brot und Wein verlieren nicht ihr Wesen nach der Konsekration.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Brot und Wein werden in Christi Leib und Blut verwandelt.

 

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§ 126. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die sakramentliche Vereinigung des Leibes und Blutes Christi hört auf, wenn die sakramentliche Handlung zu Ende ist.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die geweihte Hostie ist auch außer dem Gebrauch Christi Leib und soll aufbe-wahrt werden.

 

B. DER IRVINGIANER.

Die von der Gemeinde Gott dargebrachten Kreaturen des Brotes und Weines werden durch die Wirkung des Heiligen Geistes, durch Gottes Wort und Gebet zum Fleische und Blute JEsu Christi gemacht und sind aufzubewahren.

 

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§ 127. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus, der im Abendmahl gegenwärtig ist, ist anzubeten, nicht aber Brot und Wein.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die geweihte Hostie soll angebetet werden.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Das Sakrament ist zu verehren wie Christus selbst.

 

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§ 128. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der Nutzen des heiligen Abendmahls besteht darin, daß die durch das Wort der Verheißung ausgeteilten Wohltaten Christi, vor allem Vergebung der Sünden, durch das Unterpfand des Leibes und Blutes Christi bestätigt und besiegelt werden.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die vorzüglichste Frucht des Abendmahls ist nicht Vergebung der Sünden; wir erlangen darin auch nur Vergebung geringerer Sünden.

 

B. DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, DER CHRISTLICH-KATHOLISCHEN KIRCHE.

Das Brotbrechen und Weintrinken im Abendmahl hat insofern einen Nutzen, als die gläubigen Kommunikanten dabei an Christi Tod und dessen Wohltaten er-innert und versichert werden, daß sie teil daran haben und Christus ihre Seele, die sich zu ihm erhebt, durch seinen Geist mit seinem Leibe und Blute speisen und tränken will.

 

C. DER SCHWENKFELDIANER, ARMINIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER, MENNONITEN, FREIWILLEN-BAPTISTEN, WEINBRENNERIANER, REFORMIERTEN EPISKOPALEN, EVANGELISCHEN ADVENTISTEN, CAMPBELLITEN, INSPIRIERTEN, UNABHÄNGIGEN KATHOLIKEN UND MORMONEN.

Das Brotbrechen und Weintrinken im Abendmahl dient zur Erinnerung an Christi Tod und hat nur insofern einen Nutzen.

 

D. DER SWEDENBORGIANER UND SWEDENBORGIANISCHEN BIBEL-CHRISTEN.

Das heilige Abendmahl dient dazu, die wahren Kinder des Herrn ihrem Geiste nach in den Himmel einzuführen.

 

E. DER SOCINIANER, UNITARIER, UNIVERSALISTEN, HOFFMANNIANER UND CHRISTADELPHIANER.

Im Abendmahl werden uns keine Gnadengaben gegeben; es ist nur eine Gedächtnisfeier.

 

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§ 129. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Zum heilsamen Gebrauch des heiligen Abendmahls gehört der Glaube.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Das Sakrament verleiht Gnade auch ohne Glauben des Empfängers.

 

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§ 130. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Auch die Unwürdigen essen und trinken Christi wahren Leib und sein wahres Blut sakramentlicherweise mit dem Brot und Wein, obwohl zum Gericht.

 

FALSCHE LEHRE DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, PRESBYTERIA-NER, KONGREGATIONALISTEN, BAPTISTEN, METHODISTEN, UNIERT-EVANGELISCHEN, DER VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE USW.

Die Unwürdigen empfangen nicht Christi Leib und Blut.

 

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§ 131. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das heilige Abendmahl soll jungen Kindern nicht gereicht werden.

 

FALSCHE LEHRE DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Das Abendmahl soll auch kleinen Kindern gereicht werden.

 

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§ 132. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Bei der Feier des heiligen Abendmahls sollen wir des Herrn Tod verkündigen und seines einigen Opfers gedenken.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Im heiligen Abendmahl wird der HErr Christus auf eine unblutige Weise vom Priester immer wieder geopfert, und zwar für die Lebendigen und die Toten.

 

B. DER ALTKATHOLIKEN UND IRVINGIANER.

Das Abendmahl hat einen Opfercharakter.

 

XXVI. VON DER KIRCHE.

 

§ 133. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Kirche JEsu Christi im eigentlichen Sinne, außer welcher kein Heil ist, ist die Gesamtheit aller wahren Gläubigen.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Kirche, außer welcher kein Heil ist, ist die sichtbare Gemeinschaft aller derjenigen Christen, Guten und Bösen, welche von dem römischen Papste geleitet werden.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Kirche ist die sichtbare Gemeinschaft derer, die durch den orthodoxen Glauben, das Gesetz Gottes, die Hierarchie und die (7) Sakramente vereinigt sind.

 

C. DER QUÄKER.

Die Kirche ist die Gesamtheit aller derjenigen, welche von dem innern Licht erleuchtet sind und demselben folgen, seien es Christen, Türken, Juden, Heiden.

 

D. DER SCHÄKER.

Die Kirche, die zweite christliche, umfaßt alle, welche an die Erscheinung des Christusgeistes in der Anna Lee (1774) glauben.

 

E. DER MORMONEN.

Die einzige Kirche JEsu Christi in diesen letzten Tagen ist die Mormonenkirche; die nicht zu ihr gehören, sind Heiden.

 

F. DER SWEDENBORGIANER UND SWEDENBORGIANISCHEN BIBEL-CHRISTEN.

Die Kirche besteht aus allen denen, die Christum als den alleinigen Gott verehren (also aus Swedenborgianern) und das Böse meiden.

 

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§ 134. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die untrüglichen äußerlichen Kennzeichen, an denen das Vorhandensein der für uns unsichtbaren Kirche JEsu Christi erkannt wird, sind: die reine Predigt des Wortes Gottes und die unverfälschte Verwaltung der heiligen Sakramente.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Kennzeichen der Kirche sind ihre Einheit, Heiligkeit, Katholizität (Allgemein-heit) und Apostolizität.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE UND DER EPISKOPALEN.

Die Kirche kann nicht ohne die Hierarchie und apostolische Sukzession sein.

 

C. DER REFORMIERTEN, SCHWENKFELDIANER, MENNONITEN, METHO-DISTEN.

Außer Wort und Sakrament gibt es auch noch andere Kennzeichen.

 

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§ 135. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Auch die sichtbaren Gemeinschaften, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente recht verwaltet werden, werden mit Recht Kirchen genannt (im uneigentlichen Sinne), obwohl ihnen Heuchler und Gottlose beigemischt sind.

 

FALSCHE LEHRE DER MENNONITEN, WEINBRENNERIANER, METHO-DISTEN UND DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT.

Zur sichtbaren Kirche gehören lauter Fromme; keine Heuchler und Gottlose sind ihr beigemischt.

 

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§ 136. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Kirche JEsu Christi (im eigentlichen Sinne, § 133) kann nicht untergehen, kann auch im Grunde des Glaubens nicht irren; Partikularkirchen aber können untergehen und irren, auch im Grund des Glaubens.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die (römische, griechische) Kirche kann nicht irren.

 

B. DER SCHÄKER.

Die erste christliche Kirche ist untergegangen.

 

C. DER HOFFMANNIANER.

Die Kirche geht jetzt ihrem Untergang entgegen, und wer an der Aufrichtung des Reiches arbeiten will, muß sich von der Kirche lossagen.

 

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§ 137. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Kirche hat keine Verheißung einer dauernden oder vor dem Ende der Welt wiederkehrenden außerordentlichen, wunderbaren Wirkung des Heiligen Geistes.

 

FALSCHE LEHRE DER IRVINGIANER, INSPIRIERTEN, CHRISTLICHEN ISRAELITEN, MORMONEN, SIEBENTEN-TAGS-ADVENTISTEN, HOFFMANNIANER UND DER CHRISTLICH-KATHOLISCHEN KIRCHE.

Die Wunder gaben des Heiligen Geistes sind in dieser letzten Zeit der Kirche wiedergeschenkt worden.

 

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§ 138. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Wir sollen uns zu den rechtgläubigen Gemeinden halten, in denen die Predigt des reinen Worts und die Verwaltung der unverfälschten Sakramente im Schwange geht, und alle falschgläubigen Gemeinschaften und Versammlungen mit höchstem Fleiß meiden.

 

FALSCHE LEHRE DER ARMINIANER, HERRNHUTER, INSPIRIERTEN, UNIERT-EVANGELISCHEN, DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN, DER CAMPBELLITEN, UNITARIER UND DER CHRISTLICH-KATHOLISCHEN KIRCHE.

Die Christen der verschiedenen Kirchenparteien sollen trotz der vorhandenen Verschiedenheit in der Lehre dennoch untereinander Einigkeit anstreben und halten. Reine Lehre ist etwas Gleichgültiges.

 

XXVII. VOM AMT DER KIRCHE.

 

§ 139. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das heilige Predigtamt ist eine Stiftung Gottes.

 

FALSCHE LEHRE DER QUÄKER.

Gott hat kein besonderes Predigtamt eingesetzt.

 

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§ 140. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Amt ist ein Amt der ganzen Kirche, von Christo unmittelbar ihr gegeben.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE, DER ALTKATHOLIKEN UND EPISKOPALEN.

Alle Kirchengewalt haben die Apostel vom HErrn empfangen und den Bischöfen, ihren Nachfolgern, übergeben.

 

B. DER REFORMIERTEN, PRESBYTERIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER, IRVINGIANER UND INSPIRIERTEN.

Das Amt ist nicht ein Amt der ganzen Kirche, sondern gewisser Personen in der Kirche.

 

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§ 141. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Niemand soll in der Kirche öffentlich lehren oder Sakrament reichen ohne ordentlichen Beruf.

 

FALSCHE LEHRE DER QUÄKER, SOCINIANER, SPIRITUALISTEN USW.

Jeder kann lehren, ohne durch die Kirche berufen zu sein.

 

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§ 142. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Auf unmittelbare Berufung zum Predigtamt ist heutzutage nicht mehr zu warten.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER IRVINGIANER UND INSPIRIERTEN.

Gott beruft jetzt wieder, wie einst, unmittelbar.

 

B. DER QUÄKER.

Gott beruft immer unmittelbar.

 

C. DER METHODISTEN UND DER VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE.

Gott beruft auch jetzt noch unmittelbar.

 

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§ 143. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Recht und die Macht, Prediger zu berufen, gehört der ganzen Kirche.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Berufung der Kirchendiener ist nicht Sache der Laien, sondern der geistli-chen Obrigkeit.

 

B. DER METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VER-EINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER UND HERRNHUTER.

Die Berufung der Prediger ist nicht Sache der Gemeinden, sondern der Bischöfe und Ältesten.

 

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§ 144. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Ordination der Berufenen ist nicht göttlicher Einsetzung, sondern eine apostolische, kirchliche Ordnung und nur eine öffentliche Bestätigung des Berufes.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Priesterweihe ist ein von Christo eingesetztes, nur von einem Bischof zu verwaltendes Sakrament, wodurch Gnade gespendet und ein unauslöschliches Merkmal eingeprägt wird.

 

B. DER IRVINGIANER.

Die Ordination ist göttlicher Einsetzung, und es wird in derselben der Heilige Geist mitgeteilt.

 

C. DER MORMONEN.

Das Priestertum wird nur durch die Ordination verliehen, und diese ist göttlich geordnet.

 

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§ 145. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Wer rechtmäßig durch die Kirche berufen ist, ist ein Diener der Kirche.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE UND DER EPISKOPALEN.

Nur wer von einem Bischof ordiniert worden ist, ist ein rechtmäßiger Diener der Kirche.

 

B. DER IRVINGIANER.

Nur wer durch einen Propheten berufen und durch einen Apostel ordiniert ist, ist ein Diener der Kirche.

 

C. DER MORMONEN.

Ordination durch solche, die rechtmäßig ordiniert sind, ist notwendig.

 

D. DER QUÄKER.

Nur wer unmittelbar durch das innere Licht eingesetzt ist, ist ein Diener des Evangeliums.

 

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§ 146. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Weibern soll nicht gestattet werden, öffentlich zu lehren.

 

FALSCHE LEHRE DER QUÄKER, DER VEREINIGTEN BRÜDER, DER HEILSARMEE USW.

Auch Weiber dürfen öffentlich reden in der Gemeinde.

 

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§ 147. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Amt der Apostel, sofern dieselben vor den spätern Lehrern besondere Vor-züge hatten, war ein außerordentliches Amt und hat mit ihnen aufgehört, wird aber, sofern es auch die Gewalt, zu predigen und die Sakramente zu verwalten, und die Gewalt der Schlüssel in sich begriff, von den spätern Lehrern fortgeführt.

 

FALSCHE LEHRE DER IRVINGIANER, MORMONEN UND DER CHRISTLICH-KATHOLISCHEN KIRCHE.

Gott hat in dieser letzten Zeit das apostolische Amt mit seinen besondern Vor-zügen wiederhergestellt.

 

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§ 148. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Predigtamt ist das höchste Amt in der Kirche, aus welchem alle andern Kirchenämter fließen. Die verschiedenen Abstufungen des Amtes sind nicht von Gott vorgeschrieben, sondern der Gemeinde Gottes jeder Zeit und jeden Ortes einzurichten freigelassen.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER UND IRVINGIANER.

Der Unterschied der Kirchenämter und die Rangordnung der Kirchendiener ist nicht menschlichen, sondern göttlichen Rechts.

 

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§ 149. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Predigtamt ist kein besonderer Priesterstand; alle Gläubigen sind geistliche Priester.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Nicht alle Gläubigen, sondern nur die Geistlichen sind Priester, und zwar im eigentlichen Sinne des Worts.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Geistlichen sind Priester im eigentlichen Sinne.

 

C. DER IRVINGIANER UND MORMONEN.

Auch im Neuen Testament gibt es Priester.

 

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§ 150. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Kirchendiener haben Macht, an Statt Gottes und der heiligen christlichen Kirche Sünden zu vergeben; ihre Absolution ist Gottes Vergebung.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Nur Priester können die Sünde vergeben.

 

B. DER REFORMIERTEN, EPISKOPALEN, IRVINGIANER, SOCINIANER, DER SOGENANNTEN PROTESTANTEN USW.

Prediger, überhaupt Menschen, können nicht Sünden vergeben, sondern nur Vergebung ankündigen und anwünschen.

 

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§ 151. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Beichte vor dem Diener der Kirche ist eine feine kirchliche Ordnung.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Beichte vor dem Priester ist von Gott geboten und ein Teil des Bußsakraments.

 

B. DER REFORMIERTEN USW.

Die Beichte vor dem Diener der Kirche ist als papistisch zu verwerfen.

 

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§ 152. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Vor dem Beichtvater alle Sünden zu bekennen, ist nicht nötig, nicht möglich.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Aufzählung aller einzelnen Sünden, sollen sie vergeben werden, ist unbe-dingt nötig, damit der Priester, als Richter, ein Urteil fällen und das Maß der aufzulegenden Strafen bestimmen könne.

 

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§ 153. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Der Bann und die Wiederaufnahme Gebannter, wenn sie bußfertig sind, ist eine Macht der ganzen Gemeinde, nicht der Kirchenbeamten allein.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE, DER EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEIN-SCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE UND DER WEIN-BRENNERIANER.

Der Bann und die Wiederaufnahme kommen nicht der ganzen Gemeinde zu.

 

XXVIII. VOM KIRCHENREGIMENT.

 

 § 154. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Christus ist das einige Haupt seiner Kirche; in derselben gibt es keine Herrschaft nach göttlichem Recht, sondern gilt nur die Gewalt seines Wortes.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

In der Kirche gibt es eine Herrschaft nach göttlichem Recht, und der unfehlbare Papst, als das sichtbare Haupt der Kirche, hat die höchste Gewalt.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, DER MORMO-NEN, IRVINGIANER, WEINBRENNERIANER UND DER UNABHÄNGIGEN KATHOLIKEN.

In der Kirche gibt es eine in die Hände einzelner gelegte Herrschaft nach gött-lichem Recht.

 

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§ 155. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Obwohl die christlichen Gemeinden nach Gottes Wort verbunden sind, die Einigkeit in Lehre und Glauben zu bewahren, so ist doch keine der Gerichts-barkeit der andern nach göttlichem Recht unterworfen.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Alle Kirchen sind der römischen, als Mutter und Lehrmeisterin, unterworfen.

 

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§ 156. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Keine Kirche hat Macht, etwas zu gebieten, was Gott nicht geboten, zu gestatten, was er verboten, und zu verbieten, was er nicht verboten oder was er geboten hat.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, VER-EINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER, WEINBRENNERIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN, HEILSARMEE:

Die Kirche hat Macht, Gesetze zu geben, zu gebieten, auch wo Gott nicht gebie-tet, zu gestatten, wo er verbietet, zu verbieten, wo er nicht verbietet oder wo er gebietet.

 

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§ 157. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Das Halten der Kirchenordnungen kann, sofern sie nicht wider Gottes Wort streiten, nur um der Liebe und des Friedens willen gefordert werden, nicht aber als ein Werk des schuldigen Gehorsams, der um Gottes und des Gewissens willen zu leisten sei.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN UND DER GRIECHISCHEN KIRCHE, DER EPISKOPALEN, PRESBYTERIANER, METHODISTEN, DER EVANGE-LISCHEN GEMEINSCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER UND DER HEILSARMEE.

Das Halten der Kirchenordnungen muß ebenso gefordert werden wie das Halten der Gebote Gottes.

 

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§ 158. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Auch den Laien gehört das Recht, Lehre zu urteilen, und daher auch Sitz und Stimme in Kirchenversammlungen.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Laien haben nichts zu prüfen, in Kirchenversammlungen nichts zu sagen, sondern nur zu gehorchen.

 

XXIX. VOM WELTLICHEN REGIMENT. 

 

§ 159. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ein Christ kann mit gutem Gewissen ein obrigkeitliches Amt verwalten.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER QUÄKER, MENNONITEN, TUNKER, SOCINIANER UND SCHÄKER.

Ein Christ soll kein obrigkeitliches Amt verwalten.

 

B. DER REFORMIERTEN PRESBYTERIANER.

Ein Christ darf nur dann ein obrigkeitliches Amt übernehmen, wenn in der Konsti-tution Gott als die Quelle aller Macht anerkannt ist.

 

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§ 160. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Obrigkeit hat das Recht, gerechte Kriege zu führen und die Übeltäter am Leben zu strafen.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SOCINIANER, MENNONITEN UND QUÄKER.

Die Obrigkeit hat kein Recht von Gott, Kriege zu führen und am Leben zu strafen.

 

B. DER SCHWENKFELDIANER, SCHÄKER, QUÄKER, DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT, DER TUNKER, WEINBRENNERIANER, SWEDENBORGIANISCHEN BIBELCHRISTEN UND CHRISTADELPHIANER.

Die Obrigkeit hat kein Recht, Kriege zu führen, und ein Christ darf nicht daran teilnehmen.

 

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§ 161. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ein Christ kann mit gutem Gewissen das Amt der Obrigkeit wider die Bösen ge-brauchen.

 

FALSCHE LEHRE DER MENNONITEN USW.

Ein Christ darf das Amt der Obrigkeit wider niemand gebrauchen.

 

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§ 162. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ein Christ darf mit gutem Gewissen schwören, wenn es die Ehre Gottes, die Not des Nächsten und das Gebot der Obrigkeit fordert.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER SCHWENKFELDIANER, MENNONITEN, TUNKER, QUÄKER UND INSPIRIERTEN.

Ein Christ darf gar nicht schwören.

 

B. DER EVANGELISCHEN GEMEINSCHAFT.

Ein Christ darf nur schwören, wenn es die Obrigkeit fordert.

 

XXX. VOM HAUSREGIMENT.

 

§ 163. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Ehe ist ein schon im Paradies von Gott eingesetzter, ihm wohlgefälliger Stand.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Ehe ist ein von Christo eingesetztes, Gnade spendendes Sakrament des Neuen Testaments, darf aber der Ehelosigkeit, als einem Stande höherer Voll-kommenheit, nicht vorgezogen werden.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Die Ehe ist ein vom HErrn gestiftetes Sakrament.

 

C. DER MORMONEN.

Die Ehe gehört zur Religion, und ohne Ehe kann man nicht die Fülle der Seligkeit erlangen.

 

D. DER SCHÄKER.

Die Gläubigen, als Kinder der Auferstehung, dürfen nicht freien.

 

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§ 164. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Den Kirchendienern ist die Ehe nicht verboten.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Den Priestern ist die Ehe nicht zu gestatten.

 

B. DER GRIECHISCHEN KIRCHE.

Den Klostergeistlichen und den aus den Klöstern hervorgehenden höheren Geistlichen (Bischöfen usw.) ist die Ehe nicht zu gestatten, den Priestern nur die erste Ehe.

 

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§ 165. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Vielweiberei ist verboten und schon im Naturgesetz nicht begründet.

 

FALSCHE LEHRE DER MORMONEN.

Vielweiberei ist nicht verboten, sondern vielmehr geboten.

 

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§ 166. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Die Einwilligung der Eltern zur Ehe ist erforderlich nicht nur als eine Sache der Ehrbarkeit, sondern auch als etwas Notwendiges.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

 

B. DER METHODISTEN.

Eine Tochter kann und soll ohne elterliche Einwilligung heiraten, wenn sie es für ihre Pflicht hält zu heiraten.

 

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§ 167. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Nur die in Gottes Wort verbotenen ehehinderlichen Verwandtschaftsgrade sind zu beachten, und von diesen kann kein Mensch dispensieren.

 

FALSCHE LEHRE DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Die (römische) Kirche hat Macht, von den in Gottes Wort verbotenen Verwandt-schaftsgraden zu dispensieren und außer diesen noch mehrere festzusetzen.

 

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§ 168. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ehescheidung im Fall des Ehebruchs ist zulässig und Wiederverheiratung des unschuldigen Teils erlaubt.

 

FALSCHE LEHRE:

A. DER RÖMISCHEN KIRCHE.

Ehescheidung ist in keinem Fall zulässig und die Wiederverheiratung des un-schuldigen Teils nicht erlaubt.

 

B. DER SCHÄKER.

Der gläubige Gemahl kann sich vom ungläubigen scheiden.

 

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§ 169. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Ein Christ kann mit gutem Gewissen Eigentum besitzen und behalten.

 

FALSCHE LEHRE DER SCHÄKER, INSPIRIERTEN UND ANDERER KOMMUNISTEN.

Christen müssen alle Güter gemein haben; keiner darf Eigenes besitzen.

 

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§ 170. REINE LEHRE DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE.

Leibeigenschaft ist an sich nicht Sünde.

 

FALSCHE LEHRE DER METHODISTEN, DER EVANGELISCHEN GEMEIN-SCHAFT, VEREINIGTEN EVANGELISCHEN KIRCHE, DER VEREINIGTEN BRÜDER, QUÄKER UND VIELER ANDERN.

Sklaverei ist unter allen Umständen Sünde.

 

- Fortsetzung -